Beginn vom Ausbildungsjahr

vom 01.04.2010, 08:09 Uhr

Weiß jemand, ob es eine Regelung gibt, wann das aktuelle Ausbildungsjahr jeweils beginnt? Oder kann man das selbst als Ausbilder fest legen? Gibt es einen frühst möglichen Zeitpunkt? Dass man einen Vertrag auch noch recht spät schließen kann habe ich schon gefunden. Allerdings interessiert mich eher der andere Fall. Also dass man ein, zwei Monate früher anfängt als normalerweise. Meist beginnt die Ausbildung ja entweder zum 1.8. oder zum 1.9.

Aber gibt es da verbindliche Regelungen? Im BBiG habe ich nichts genaues dazu gefunden. Da steht nur, dass man die Ausbildungszeit im Vertrag festlegen muss. Also Beginn und Ende benennen. Auch auf den IHK Seiten finde ich nur das Problem behandelt, dass Auszubildende noch später in das bereits begonnene Ausbildungsjahr einsteigen. Aber wann das nun genau jeweils beginnt, finde ich nirgends.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist einmal abhängig vom Bundesland und von den dortigen Schuljahresende. Denn die meisten Auszubildenden besuchen ja vorher eine Schule und so lange sie die nicht verlassen haben, können sie auch keine Ausbildung beginnen.

Endet das Schuljahr am 15.6. zum Beispiel, werden die ersten ab 1.7. Auszubildende ausbilden. Manche auch erst ab 1.8. oder dem 1.9. Das ist dann aber eher betriebsabhängig. Kommt mit Sicherheit auch darauf an, wann die Ausbilder im Urlaub sind.

Sprich einen offiziellen Beginn für Ausbildungen wird es nicht geben. Der offizielle letzte Beginn der Ausbildung wird in der Regel aber vor dem ersten Berufsschultag liegen. Zumindest bei einer betrieblichen/ dualen Ausbildung. Ausnahmefälle sind natürlich Auszubildende die später ihre Ausbildung beginnen.

Und wenn der Auszubildende erst ein Jahr nach der Schulentlassung eine Ausbildung beginnt, ist es theoretisch auch möglich, ihn ab 1.1. oder 1.4. oder so die Ausbildung beginngen zu lassen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


LittleSister hat geschrieben: Der offizielle letzte Beginn der Ausbildung wird in der Regel aber vor dem ersten Berufsschultag liegen.

Da gibt es Aussagen, dass es auch kein Problem ist, wenn die Ausbildung erst im November/Dezember beginnt. Dann ist das erste Mal Unterricht ja meist schon gelaufen. Dabei geht es einfach darum, dass man ja eine Probezeit von 1-3 Monaten hat. Wenn das Verhältnis in dieser Zeit gelöst wird und man noch "Ersatz" braucht, kann der Ausbildungsbeginn also auch später als nach dem ersten Unterrichtstag liegen.

Dass erst die Schule beendet werden muss ist klar. Wobei die Prüfungen und damit der wirklich letzte Schultag ja meist auch noch etwas vor den eigentlichen Ferienbeginn liegt.

Wie du ja aber sagst gibt es auch Leute, die ein Jahr Leerlauf hatten. Oder sich umorientieren wollen. Oder bei den Männern ist der Wehrdienst/Zivieldienst schon beendet usw. Diese könnten ja die Ausbildung u.U. schon eher antreten als am 01.08. oder am 01.09.

In der Ausbildungsverordnung steht ja die Ausbildungsdauer drin. Wenn man den Beginn zu früh wählt (mal den 01.01. angenommen), würde man diese Dauer ja auch überschreiten. Ginge das überhaupt? Oder sind die drei Jahre ausschlaggebend? Die Prüfungen laufen ja meistens im Mai oder Juni.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also ich habe meine Ausbildung auch erst wo anders angefangen und habe dann den Betrieb, gleichzeitig auch das Bundesland, die Stadt, die Berufsschule und die zuständige Handwerksammer/ Handwerksinnung, gewechselt. In meinem neuen Lehrvertrag stand dann als Ausbildungsbeginn auch erst der 1.10.1989 drinne. Inoffiziell habe ich da eine Woche vorher schon angefangen. Das offizielle Ende meiner Ausbildungszeit, laut Lehrvertrag war dann der 30.09. 1992.

Die offiziellen Prüfungen 1992 waren hier im Juni/ Juli rum. Ich habe meine Prüfung aber vorgezogen und habe im Januar schon Prüfung gemacht. Was hier damals kein Problem war. Die haben vorgezogen oder verspätete Prüfungen auch nur mit einem Prüfling abgehalten.

Mit mir hat noch eine junge Frau ihre Prüfung gemacht. Die war in der Berufsschule an sich eine Klasse über mir. Die hatte im Winter/ Frühjahr 1989 ihre Ausbildung begonnen und bei ihr war das der reguläre Prüfungstermin. Und sie besuchte wie gesagt, an sich die Klasse über mir. Da aber in beiden Klassen zu wenig Schüler waren, wurden wir zeitweise zusammen gelegt. Und wir beide bekamen dann zu den Prüfungen hin noch mal getrennt Aufgaben in der Schule.

Damals war es hier so, das halt im Sommer die regulären Prüfungen waren. Und für Auszubildende die halt später angefangen haben, wie halt die Frau die mit mir Prüfung gemacht hatte, oder für Nachprüfungen, konnte noch ein Termin im Winter gemacht werden.

Ach ja ich hatte ja in einem anderen Bundesland meine Ausbildung begonnen. Eines welches früher Ferien hatte, als das ich in dem ich vorher zur Schule gegangen bin. Meine Klassenkamerade haben alle einen, manche sogar zwei Monate später als ich mit ihrer Ausbildung begonnen.

Offiziell steht im Ausbildungsvertrag immer genau 3 Jahre ( in Ausbildungen die halt drei Jahre dauern). Oftmals ist das aber nicht zeitgleich mit den Prüfungsterminen, die oftmals erst im Jahr der Prüfung vergeben werden. Die weiss ja im Jahr des Ausbildungsbeginn meistens noch keiner. Ausbildungsbeginn ist ja meistens zum 1.8. rum. Manche Betriebe stellen erst ab 1.9. ein. ( Je nach Ferien). Die Prüfungen sind aber meistens schon im Juni/ Juli. Was aber auch mit dem rotierenden Ferienterminen zusammen hängen kann.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Das im Vertrag drei Jahre drin steht, der Vertrag dann aber mit der Prüfung endet ist klar. Allerdings ist das ja meist weniger als drei Jahre. Mehr sind es ja nur, wenn man die Prüfungen beim ersten Anlauf nicht besteht oder krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte oder ähnliches. Das sind ja aber nicht die Normalfälle, sondern sind begründbare Sonderfälle.

Du hast ja verkürzt, was absolut kein Problem ist. Die Möglichkeit gibt es ja auch. Da bleibt man ja auch unterhalb der drei Jahre. Mein Frage war ja aber, was passiert, wenn man so früh anfängt, dass man dann zum Prüfungszeitpunkt (und Ausbildungsende) mehr als drei Jahre hat, ohne dass einer der o.g. Sonderfälle vorliegt.

Die Frage ist eigentlich nur, ob es einen verbindlichsten frühsten Termin gibt, an dem die Ausbildung beginnen darf. Oder ob es sich nur aus den drei Jahren ergibt, die in der Ausbildungsverordnung stehen. Bei drei Jahren könnte man denke ich am 01.07. anfangen, ohne dass die Gefahr besteht, dass man über die drei Jahre kommt.

Schlussendlich bleibt natürlich noch die Möglichkeit der Ausbildung ein Praktikum vor zuschalten. Dann muss man die Frage nicht klären. Aber es kann ja sein, dass es irgendwelche verbindlichen Aussagen gibt, wann der Beginn frühestens bzw. spätestens erfolgen kann.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Bei einem regulären Ausbildungsbeginn in einem Ausbildungsberuf der regulär einmal im Jahr Prüfung hat und die im Sommer erfolgen, wird man mit einem Ausbildungsbeginn am 1.8. oder 1.9. garantiert unter den drei Jahren bleiben. An sich sind alle Prüfungen bis zum 31.7. gelaufen. Auch in Bundesländern, in denen es erst später Sommerferien gibt.

Wobei vieles ja heute eh deutschlandeinheitlich abläuft. Ich kann mir vorstellen, das bestimmte Ausbildungsprüfungen bundeseinheitliche Daten haben. In der Richtung Informatiker ist das zum Beispiel schon ähnlich geregelt. Ich glaube der offizielle Ausbildungsberuf heisst Fachmann/ Fachfrau für Bürokommunikation. In dem von mir genannten Fall sprach ich von einer Ausbildung eher im Handwerk. Und je nach Handwerk wird das schon mal innerhalb der zuständigen Innung geregelt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


LittleSister hat geschrieben:Bei einem regulären Ausbildungsbeginn in einem Ausbildungsberuf der regulär einmal im Jahr Prüfung hat und die im Sommer erfolgen, wird man mit einem Ausbildungsbeginn am 1.8. oder 1.9. garantiert unter den drei Jahren bleiben..

Soweit war ich ja oben schon. Der 1.7. müsste eigentlich auch noch klappen. Die Frage ist immer noch, ob es eine verbindliche gesetzliche Regelung zu dem Thema gibt. Oder zumindest irgendwelche Richtlinien. Kennst du welche? Oder weißt du genau, dass es eben keine gibt? Oder basieren deine Schlussfolgerungen nur auf den angestellten Überlegungen?

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der 1.7. müsste auch klappen. Wenn es dir alleine darum geht, das der Auszubildende nicht mehr als drei Jahre in der Ausbildung ist. Beziehungsweise kannst du auch einfach mal nachsehen, wie die Ferien in drei Jahren im betreffenden Bundesland beginnen. Da kann man den Prüfungszeitraum ja etwa abschätzen.

Meine Worte sind zum Teil halt eigene Erfahrungen, Schlussfolgerungen daraus und ich habe eine Fortbildung gemacht, die einmal berufsrechtliche Sachen umfasste und auch die Ausbildereignungsprüfung. Und ich kann mich nicht erinnern, das sowas je angesprochen wurde. Und ich habe mir da auch ehrlich gesagt, nie wirkliche Gedanken drum gemacht.

Was ich aber mit Sicherheit weiss, das es einen Zeitrahmen gibt, in dem die Prüfung an sich regulär abgelegt werden sollte. Sprich so Sachen wie der Prüfling war krank, sind Ausnahmen. Ansonsten hat die Prüfung im Zeitraum von frühstens Datum X bis spätestens Datum X stattzufinden. In die Richtung kannst du dich eventuell mal kundig machen. Kann aber auch sein, das das generell mit der Anmeldung zur Prüfung zusammen hängt. Sprich der Prüfling muss bis dann und dann angemeldet sein um im Zeitraum X die Prüfung machen zu dürfen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Also weißt du im Prinzip auch nicht mehr als ich :-). Die Ausbildereignung habe ich auch und auch einen zusätzlichen IHK Abschluß als Personalfachkraft. Es ist also nicht so, das ich mich gar nicht auskenne. Nur ist mir zu diesem Thema eben noch nie etwas unter gekommen. Doch nun hat sich die Frage eben in der Praxis gestellt. Mir persönlich geht es nicht um die drei Jahre, die sind aber eben der einzige Anhaltspunkt, den ich bisher überhaupt gefunden habe. Davon könnte man eventuell etwas ableiten.

Daher nochmal die Frage, ob jemand etwas wirklich verbindliches weiß.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also meine jetzige Grundausbildung begann vor zwei Jahren ganz normal mit dem neuen Schuljahr. Das heißt, nach der sechsten Ferienwoche nach dem Abschluss, fing der Unterricht exakt an dem Tag an, an dem auch an normalen Schulen eben begonnen wurde. Das war also weder der erste August noch der erste September. Im Vertrag oder auf der Internetseite stand zwar erster August, aber das schien wohl nur so allgemeiner Standard zu sein. Wir bekamen dann einen Brief zugeschickt, in dem es eben hieß, dass wir unsere sechs Wochen Ferien machen durften und eben erst an diesem einen Tag anzufangen hatten.

Bei meiner Cousine, die an einer anderen Berufsschule im Ort anfing, begann das erste Ausbildungsjahr allerdings tatsächlich schon am ersten August, warum das bei uns anders war, weiß ich auch nicht. Das scheint wohl tatsächlich jede Schule für sich selbst festzulegen, vor allem bei einem privaten Träger geht das ja keinen was an. Die Ausbildung, die ich nächstes Jahr noch auf den ersten Berufsabschluss draufsetze, beginnt am ersten September. :wink: Verwirrend, aber man muss sich eben mal erkundigen.

» Mandragora » Beiträge: 1763 » Talkpoints: 0,49 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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