Für 18 Tage Arbeitslosengeld beantragen?

vom 31.03.2010, 19:27 Uhr

Heute ist mein letzter Tag als Soldat und bis zum 18.04.2010 bin ich quasi arbeitslos. Jetzt stellt sich mir die Frage soll ich mich für diesen Zeitraum arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, oder muss ich das sogar?
Ich kenne mich dort leider nicht so gut aus, aber vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.

Vielen Dank im vorraus.

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» PPlus » Beiträge: 478 » Talkpoints: 42,95 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich denke schon, dass du dich als arbeitslos melden musst, damit du dein Geld bekommst. Wenn du darauf verzichten möchtest, zwingen kann dich niemand. Ich glaube sogar, dass du schon jetzt auf eine Sperre hinausläufst, weil du dich schon ab dem Tag arbeitslos melden musst, von dem ab du weißt, wann du arbeitslos wirst. Da gibt es eine Frist, die du einhalten musst.

Genaues wirst du erfahren, wenn du beim Arbeitsamt anrufst und dort mal nachfragst. Solltest du niemanden bekommen, der dir eine vernünftige Auskunft geben kann, versuche es doch mal auf dem Internet-Portal des Arbeitsamtes. Vielleicht gibt es dort eine Übersicht möglicher Fragen und die dazugehörigen Antworten. Ansonsten hilft wie immer die gute alte Google-Seite.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also ich rate dir dringend dich so schnell wie möglich beim Arbetisamt zu melden. Das wird in Deutschland wohl nicht anders sein als in Österreich! Bei uns musst du auch sofort am ersten Tag beim Arbeitsmarkt erscheinen!

Einmal davon abgesehen, dass du für 18 Tage doch einiges bekommen wirst, ist ja mehr als ein halbes Monat, verstehe ich nicht, warum du darauf verzichten möchtest. Vergiss auch vor allem nicht den Aspekt der Versicherung! Wie bist du denn nun krankenversichert, wenn du dich nicht arbeitslos gemeldet hast! Ich nehme jetzt einfach einmal an, dass du dir da keine private Vorsorge zugelegt hast!

Auch für 18 Tage brauchst du eine Krankenversicherung, selbst wenn du aus welchen Gründen auch immer auf das Arbeitslosengeld verzichten möchtest. Es geht nicht einmal darum, dass du eine normale Grippe oder so bekommen kannst, man soll es nicht verschreien und ich wünsche es dir auf keinen Fall, aber wenn du ohne Versicherung einen Unfall oder ähnliches hast, kann dich das ohne Versicherung in den finanziellen Ruin stürzen!

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Du hättest schon zum Arbeitsamt gehen müssen an dem Tag, wo du erfahren hast, wann du arbeitslos wirst. Aber gehe am besten Morgen direkt dorthin. Denn nicht nur das Geld, was dir fehlen wird, wenn du dich nicht arbeitslos meldest, es hängt auch die Versicherung dran. Ausserdem hättest du eine Lücke in deinem Lebenslauf, die auch nicht zu schließen ist und es gibt Arbeitgeber, die sich daran stören.

Was die Versicherung betrifft kann ich rournesol nur zustimmen. Du müsstest, wenn du in den 18 Tagen einen Arzt aufsuchen musst, weil du vielleicht einen Unfall hast oder krank wirst, selber bezahlen. Du hast keine Krankenversicherung. Eine Sperre könntest du trotzdem bekommen, weil du nicht rechtzeitig zum Arbeitsamt gegangen bist. Es ist deine Pflicht dich beim Arbeitsamt zu melden, sobald du weißt, dass du arbeitslos wirst.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Krankenversicherung läuft, auch wenn man nicht zahlt oder halt nicht zahlt, weil man arbeitslos ohne Meldung beim Arbeitsamt ist, vier Wochen weiter. Sprich in den vier Wochen hat man den vollen normalen Schutz der Krankenversicherung! Das gilt zumindest für die gesetzlichen Krankenkassen und ich habe dann Fall schon mal durch.

Ich weiss allerdings nicht, wie du bei der Bundeswehr krankenversichert warst. Am besten rufst du einfach mal bei deiner Krankenversicherung an und fragts noch mal genau nach.

Zum Arbeitslos melden. Auf der einen Seite tendiere ich eher dazu, zu sagen, wegen 18 Tagen. Kommt halt auch auf die finanziellen Verhältnisse an. Und ich nehme mal an, dein Vertrag war befristet. Dann hättest du dich spätestens drei Monate vor dem Ende der Befristung beim Arbeitsamt melden müssen.

Oder kann es sein, das deine Zeit bei der Bundeswehr offziell noch bis zum 18. April läuft und du nur jetzt schon "ausscheidest", weil du noch soviel Resturlaub zu bekommen hast? Und du ab 19. April quasi wieder in deinen alten Beruf einsteigst? Dann ist das Urlaub und wird eh von der Bundeswehr vergütet und du hast keine Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Gründe zum Arbeitlosmelden sind in meinen Augen auch so Sachen wie die Rentenversicherung. Ich habe mich auch mal wegen 15 Tagen nicht arbeitslos gemeldet. Immer der Meinung, bis ich im Rentenalter bin, gibt es eh keine Rente mehr. Und ich konnte die 15 Tage auch die Zeit finanziell überbrücken. Nur beziehe ich nun eine Erwerbsunfähgigkeitsrente in der die 15 Tage vielleicht ein paar Euro mehr gegeben hätten. Und gut ich habe auch lange genug in die Rentenversicherung einbezahlt. Aber es wäre auch ärgerlich gewesen, wenn mir die 15 Tage zum Rentenbezug gefehlt hätten. Und man weiss nie was passieren kann.

Ich würde mich auf alle Fälle so schnell wie möglich beim Arbeitsamt melden und einfach mal nachfragen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


So heute war ich bei meiner zuständigen Agentür für Arbeit. Und es hat mir eigentlich gar nichts gebracht. Arbeitslosengeld bekomme ich nur, wenn ich schon einmal 12 Monate ein festes Arbeitsverhältnis hatte (Bundeswehr 9 Monate :wink: ). Und genauso wenig habe ich einen Anspruch auf eine Krankenversicherung. Das ist auch das Problem ich bin bei meinem Vater mitversichert, aber auch erst wieder ab 1. August, wenn meine Ausbildung beginnt. Das einzige was es mir gebracht hat, ist dass es der Rentenversicherung gemeldet wird und ich dort somit keine Lücken habe.

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» PPlus » Beiträge: 478 » Talkpoints: 42,95 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bitte setz dich wegen der Krankenversicherung mal mit der Krankenkasse in Verbindung, die momentan für dich zuständig ist. Wie gesagt ich kenne die Regelung, das man vier Wochen nach dem letzten Versicherungszeitraum noch versichert ist. Da du ja dann schon ein paar Monate versicherungslos wärst und eventuell die Kosten selbst tragen müsstest, kann ein Monat finanziell schon viel ausmachen.

Und du wohnst nach dem Bund wieder zu Hause oder? Frag da mal bei der Krankenkasse deines Vaters nach, wie es mit der Versicherung zwischen jetzt und deinem Ausbildungsbeginn aussieht. Vielleicht besteht doch eine Möglichkeit, da du ja nicht erwerbstätig bist, das du weiterhin mitversichert bist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich würde mich auf alle Fälle arbeitslos melden. Erstens kriegst du für die paar Tage doch einiges an Geld und dann ist auch noch die Sache mit der Versicherung.

Ich weiß es nicht wie es in Deutschland ist, aber bei uns muß man sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit am Arbeitsamt melden und wird dann vom Arbeitsamt versichert. Ich vermute das es in Deutschland auch nicht wirklich viel anders ist. Und auf das Geld würde ich auch nicht verzichten.

» wiesel » Beiträge: 1303 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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