Muss ich das Sparbuch in der Steuererklärung angeben?

vom 21.03.2010, 23:52 Uhr

Ich bin gerade wieder einmal dabei meine Steuererklärung zu machen und leider komme ich nicht wirklich weiter, weil ich einfach nicht weiß, was ich alles angeben muss. Ich habe unter anderem auch ein neues Sparbuch angelegt.

Muss ich das Sparbuch in der Steuererklärung als Vermögen angeben oder kann man das auch weg lassen? Ich kenne mich mit solchen Sachen leider nur sehr bedingt aus, was ich jedes Jahr aufs Neue merke, wenn ich mich dann damit auseinander setzen muss und ab einem bestimmten Punkt nicht mehr weiter komme.

» Aughty » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ja, du musst alles angeben, worauf du "Zinsen" erhalten hast. Dazu gehören Sparbücher, Tagesgeldkonten, eventuell verzinste Girokonten usw. Von der zuständigen Bank müsstest du einen Bescheid über die Abführung der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag erhalten haben. Vielleicht hast du aber auch einen Freistellungsauftrag, dann sind die Beträge null. Einen Bescheid müsstest du trotzdem haben. Der muss auch mit zum Finanzamt geschickt werden.

In deinem Steuerprogramm müsste es einen Teil geben, bei dem du diese Zinseinkünfte eingeben kannst und wieviel davon bereits vom Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wurde.

» eatmyshorts » Beiträge: 187 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Normalerweise brauchst du dein Sparguthaben nicht angeben wenn du als Einzelperson weniger als cirka 800 Euro an Zinsen abgegriffen hast. Im Mantelbogen deiner Einkommenssteuererklärung auf Seite 2 steht ganz oben der Hinweis dass du nur die Anlage KAP (für Kapitalertragssteuer) ausfüllen musst wenn du über diesem Freibetrag liegst. Gleichzeitig musst du aber per Ankreuzen versichern beziehungsweise bestätigen dass du nicht mehr als den oben angegebenen Betrag an Zinsen oder Dividenden eingenommen hast.

Ganz anders sieht es aber aus wenn du durch Schusseligkeit für irgend eine Sparform vergessen hattest den Freistellungsauftrag bei deiner Bank abzugeben oder dieser nicht ausreichend war. Wenn du dir dann dieses Geld wieder zurückholen möchtest musst du alle deine Geldanlagen auflisten und natürlich auch die Anlage KAP ausfüllen.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Seid der Einführung der Abgeltungsteuer musst du deine Zinserträge bei der Einkommensteuererklärung nicht mehr mit angeben. Wie der Name der Steuer schon sagt, ist mit ihrer Erhebung die Steuerschuld abgegolten.

Gehört man allerdings einer Kirche an, muss man in diesem Zusammenhang aufpassen das auch die mit der Abgeltungssteuer fällige Kirchensteuer mit abgezogen wurde. Dies passiert in den allermeisten Fällen nicht automatisch, zumindest nicht in den Jahren 2009/2010. Man muss seiner Bank mitteilen, dass die Kirchensteuer mit der Abgeltungssteuer automatisch mit abgezogen wird.

Hast du nun vergessen deiner Bank mitzuteilen, dass diese die Kirchensteuer mit abzieht, muss dieses in der Steuererklärung nachgeholt werden damit die Kirchensteuer ordnungsgemäß abgeführt wird.

Trotzdem kann es sich lohnen seine Zinserträge auf der Steuerbescheinigung mit anzugeben. Liegt der persönliche Steuersatz unter dem durch die Abgeltungssteuer veranlagten 25% bekommt man die Differenz zurückerstattet.

Auch kann es mal vorkommen das man vergessen hat seiner Bank einen Freistellungsantrag zu erteilen und dann die zuviel gezahlten Steuern zurückverlangt

» DerRaucher » Beiträge: 161 » Talkpoints: 9,79 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Inzwischen werden von den Zinsen ohne Freistellungsbescheinigung oder Nichtveranlagungsbescheinigung automatisch 25 Prozent Zinsabschlagssteuer für das Finanzamt abgebucht. Damit gilt die Steuer als abgegolten. Liegt dein Steueranteil niedriger kannst du dir die zu viel gezahlte Zinsabschlagssteuer mit deiner Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Angeben musst du sie auf jeden Fall.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 22.04.2014, 18:06, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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