Stalking: Wie soll man sich verhalten?

vom 06.02.2010, 00:29 Uhr

A war vor einem halben Jahr mit einem Typen B zusammen. Die Beziehung dauerte nicht lange. Nach 4 Wochen hat A sich von B getrennt, weil es ein Kontrollfreak war. Die ersten 2 Wochen ging es noch und dann ging es los, dass sie keine 5 Minuten unterwegs war und er sie mit Anrufen und SMS bombardierte. A durfte sich dann nicht mehr mit Freunden treffen, ohne dass er wütend wurde und ihr eine Szene machte. Nicht mal mit ihren Freundinnen konnte sie ungestört irgendwo sein. Er rief sogar bei der Arbeit von ihr an.

Seit der Trennung hat sie keine Ruhe. B ist immer "zufällig" an dem Ort, wo sie auch gerade ist. B ist wohl auch arbeitslos. Denn so viel Zeit kann kein normaler Mensch haben. A ist schon in die Nachbarstadt gezogen. Sie dachte, dass es sich dann geben wird. Er hat sie aber schnell gefunden und sogar die neue Handynummer und die Festnetznummer herausbekommen, die in keinem Telefonbuch steht. A vermutet nun einen "Maulwurf" in ihrem Bekanntenkreis, weil sie die Handy, wie auch die Festnetznummer nur guten Bekannten gegeben hat. B schickt ihr auch ständig Blumen. Und auch das kann die Polizei nicht zum Anlass nehmen, ihm das zu untersagen, weil es nichts ist, was A schädigt. Und A nimmt die Blumen jetzt schon nicht mehr an und der Blumenbote nimmt sie wieder mit.

A ist zur Polizei gegangen und hat den Fall geschildert. Aber die Polizei hat ihr keine großen Hoffnungen gemacht, weil B ja nicht handgreiflich wird. Er ruft nur an und legt (seine Rufnummer ist am Display zu sehen) oder er versucht mit ihr zu reden, dass er sie doch noch lieben würde und sie ihm eine Chance geben soll usw. . A hat schon mehrmals gesagt, dass er sie in Ruhe lassen soll und er macht es nicht.

Was kann A noch gegen B unternehmen? Muss die Polizei in dem Fall nicht irgendwas machen? Stalking ist doch mittlerweile strafbar. Aber die Polizei meinte, dass A in der Beweispflicht wäre und wenn er sie nicht angreift, kann sie nichts machen. A hat aber mittlerweile Angst aus dem Haus zu gehen.

B stalkt auch sehr geschickt. Wenn er was macht, was wirklich Angst macht, dann kann man ihm wirklich nicht beweisen, dass er es war. Wenn mitten in der Nacht die Haustürklingel geht oder Steinchen ans Fenster fliegen oder auch eine tote Maus im Briefkasten liegt, dann wurde er nie gesehen. Aber A vermutet, dass auch das alles B zu verantworten hat.

B ist mittlerweile echt mit den Nerven runter und weiß keinen Rat mehr. Die Polizei meinte, dass sie sich einen Personenschützer nehmen soll oder einen Privatdetektiv einschalten soll, damit man was beweisen kann. Aber dafür hat A kein Geld. Es kann doch nicht sein, dass man A damit behördenmäßig so alleine lässt. Ein Anwalt kann sie sich auch nicht nehmen, weil sie dafür auch nicht das nötige Geld hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich finde es ja schon ein bisschen merkwürdig, nach einer vier Wochen dauernden Geschichte schon von einer Beziehung zu sprechen. Aber das nur am Rande, denn das Thema ist ja eigentlich etwas anderes.

Das Verhalten von B ist natürlich unverschämt und ich kann gut verstehen, dass A dies unterbinden möchte, da sie mit dem Typen ja offensichtlich nichts mehr am Hut hat. Wie du bereits selbst gesagt hast, ist es für die Polizei in solchen Fällen oft nicht möglich, gegen die Stalker vorzugehen, da es oftmals keinen juristisch verwertbaren Grund gibt, um die Stalker an ihrem Tun zu hindern. Nur weil sich B immer ganz "zufällig" in der Nähe von A aufhält, bedeutet das noch nicht, dass er ein Stalker ist und auch nicht, dass er für A in irgendeiner Weise gefährlich ist. Zumindest kann man so argumentieren und selbst wenn die Polizei eingreifen würde, gäbe es nicht viel, was sie B vorwerfen könnten.

Dass A sogar schon umgezogen ist, ist ja schon ein sehr großer Schritt und er zeigt, dass A sich schon massiv bedrängt fühlt durch das Verhalten von B. Hat A eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt einrichten lassen? So etwas ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn man unerwünschte Fans hat. Wenn B dann versucht, über das Amt die aktuelle Adresse von A zu erfahren, wird diese ihm nicht mitgeteilt. Allerdings nützt das natürlich nichts, wenn es im Freundeskreis eine undichte Stelle gibt, worauf ich auch tippen würde, wenn die neuen Telefonnummern sonst nirgendwo in Erfahrung gebracht werden können.

Im Grunde genommen hat A alles getan, was sie tun konnte. Sie ist umgezogen und hat ihre Nummern geändert. Dass der Mann dennoch keine Ruhe gibt und ihr weiterhin nachstellt, spricht sehr für seine Beharrlichkeit und ich denke nicht, dass er aufgibt, selbst wenn A noch einmal umzieht und noch einmal die Telefonnummern wechselt. Außerdem finde ich es generell furchtbar, wenn man selbst aufgeben muss und zurücksteckt, nur weil irgendein Depp nicht verstanden hat, dass der kurze Flirt nun vorbei ist und kein weiteres Interesse besteht. A hat sich ja schon weit in ihrer persönlichen Freiheit einschränken lassen und nichts hat bisher geholfen.

Ich weiß nicht, ob es besser wäre, noch einmal das Gespräch mit B zu suchen und währenddessen einen Hinweis auf den Anwalt und die Polizei zu geben, oder ob jegliche Kontaktaufnahme falsch wäre. Ich tendiere eigentlich dazu, dass es das beste ist, B keine weitere Basis zu bieten und das Leben so weiterzuführen, als wäre dieses Wesen gar nicht existent. Allerdings gibt es eben auch solche Stalker, die dann erst recht ausrasten und zu einer echten Gefahr werden. Die Grenze ist sicher sehr schmal.

Wenn A keine Rechtschutzversicherung hat, frage ich mich, ob es vielleicht eine andere Möglichkeit gibt, um die Kosten für einen Anwalt zu bestreiten. Ich weiß nicht, ob irgendwelche Opferschutzorganisationen hierbei ein bisschen Hilfe bieten könnten. Eine Anfrage kann aber dennoch nicht schaden.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das Gespräch mit B zu suchen wäre meines Erachtens ein großer Fehler. In den meisten Fällen haben Stalker den Bezug zur Realität ganz oder teilweise verloren und sind daher nicht zur Vernunft zu bringen. Offensichtlich ist B ja der Auffassung, dass A ihn eigentlich noch liebt, dass die beiden zusammen gehören und er sie zu ihrem Glück zwingen muss. Andere Deutungen dringen nicht mehr zu ihm durch.

Natürlich gibt es auch "normale" Schikane. Verärgerte Ex-Partner, die ihre Schmähung durch Rache lindern wollen. Diese gehen aber selten so weit, wie es bei B der Fall ist. Irgendwann ist das Mütchen gekühlt und man wendet sich wieder anderen Dingen zu. Selbst wenn der Verlassene ungewöhnlich lange sauer und gekränkt ist, führt die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen und die Feststellung, dass der Belästigte das auch wirklich durchzieht, bei gesunden Menschen zu sofortiger Unterlassung der Nachstellungen. Jemanden in der Art zu verfolgen, wie B das mit A tut, spricht schon für massive Besessenheit, die vermutlich durch eine psychische Erkrankung bedingt ist.

Die Reaktion der Polizei finde ich mehr als seltsam. Im Jahr 2007 wurde ein neues Gesetz erlassen, dass die strafrechtliche Verfolgung von Stalking ermöglicht. Bis dahin war man mit solchen Problemen tatsächlich völlig allein gelassen, so lange keine gewaltsamen Übergriffe stattfanden hatte man eben Pech und musste damit irgendwie zurecht kommen. Inzwischen ist es aber möglich Verfügungen zu erwirken, sogar im Eilverfahren, die es den Stalkern verbieten sich dem Opfer zu nähern, es anzurufen, es anzusprechen und auch sonst jede Aufnahme von Kontakt ausschließt. Bei Zuwiderhandlung kann das eine Gefängnisstrafe zur Folge haben. Von daher stimmt es nicht, dass man nichts machen kann. Da war der Polizist wohl einfach zu faul sich zu kümmern. Vielleicht meint er auch, A solle sich nicht so anstellen. Solche Werturteile sind leider keine Seltenheit.

Natürlich muss A etwas beweisen. Sonst könnte man ja einfach jeden x-beliebigen Menschen, der einem nicht passt, den Umgang verbieten. Aber ich denke, dass Fakten, wie ein Umzug in eine andere Stadt schon mal ein guter Anfang sind. Außerdem hat A doch sicherlich Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn, die bezeugen können, dass B sich dauernd "zufällig" in As Nähe aufhält, sie vielleicht sogar anspricht und ihr nachläuft, obwohl sie das ablehnt, sie womöglich beschimpft. Dafür braucht man keinen Privatdetektiv, da sollten normale Zeugenaussagen genügen. Und wenn du schreibst, dass B sogar so dumm war seine Nummer anzuzeigen, wenn er A telefonisch belästigt, lässt sich dies über die Telefongesellschaft belegen. Das Argument, dass Blumen etwas gutes seien und A dadurch kein Schaden entsteht, wie etwa durch das Zusenden toter Tiere, oder was für kreative Ideen so mancher Stalker schon hatte, ist nicht korrekt. Es entsteht kein körperlicher oder materieller Schaden, aber As Wohlbefinden wird empfindlich gestört. Auch das kann sie mit Hilfe des Lieferanten bzw. der Firma beweisen, dass die Präsente unerwünscht sind.

Du schreibst ja, dass A sich kein professionelle Hilfe, durch einen Personenschützer oder einen teuren Anwalt leisten könne und Bs Attacken durch die fehlende Hilfsbereitschaft der Polizei schutzlos ausgeliefert ist. Das stimmt nicht! Auf dieser Webseite findet ihr Ratschläge und Tipps. Vor allem gibt es auch die Möglichkeit sich mit anderen Verfolgten auszutauschen. Der Stalkingparagraph ist auch zu finden und ich würde den so deuten, dass das was B tut den Tatbestand erfüllt. Darum sollte A auf keinen Fall aufgeben und weiter aktiv Hilfe suchen. Denn ihr Leben den Wünschen eines verrückten anzupassen ist keine Lösung! Ich drücke euch die Daumen, dass ihr etwas erreichen könnt.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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