Handlungsvollmacht: Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam
Rechtsgeschäft nichtig oder schwebend unwirksam? A gibt B eine Handlungsvollmacht. B sitzt in der Bank und vergibt Darlehen. In der Schalterhalle steht ein gut lesbares Schild, welches besagt, dass B bis 25.000,00 EUR im Rahmen der Handlungsvollmacht Darlehen vergeben darf. K kommt vorbei, nimmt das Schild zur Kenntnis und geht zu B. B vergibt ein Darlehen i. H. v. 50.000,00 EUR.
Wie ist die Rechtslage? Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam?
Da ich kein Experte bin und nur rudimentäre Erinnerungen an die Begriffe habe, würde ich sagen, der Vertrag ist nichtig. Schließlich handelt es sich um eine vertragswesentliche Klausel, die offensichtlich und offenkundig außerhalb der Kompetenz des B lag.
Der Vertrag kam also garnicht erst zustande meiner Meinung nach.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-105733.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Leckere Spargel Rezepte - Rezepte mit Spargel 2670mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Cala · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Leckere Spargel Rezepte - Rezepte mit Spargel
- Leckere Salat Rezepte - die besten Salate 57140mal aufgerufen · 24 Antworten · Autor: Cala · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Leckere Salat Rezepte - die besten Salate
- Leckere Soßen und Dips Rezepte 27937mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Cala · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Leckere Soßen und Dips Rezepte
- Wiener Würstchen - was macht ihr damit bzw. daraus? 15883mal aufgerufen · 18 Antworten · Autor: Emmala · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Wiener Würstchen - was macht ihr damit bzw. daraus?
- Exotische Pflanzen für die Wohnung 2031mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: Trampo · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Garten & Pflanzen
- Exotische Pflanzen für die Wohnung
