Adoption in Ehen mit ausländischen Partnern
Herr A. hat vor ein paar Jahren seine Frau geheiratet. Sie brachte zwei Kinder mit in die Ehe. Frau A. ist Kroatin. Der Vater der Kinder ist Bosnier. Frau A. war mit dem Vater der Kinder nie verheiratet, der Vater lebt in Bosnien und sie hat das alleinige Sorgerecht.
Nun würde Herr A. gerne die beiden Kinder adoptieren. Nach deutschem Recht ja möglich. Aber wie sieht das bei Adoptionen aus, bei denen beide Elternteile keine Deutsche Staatsbürgerschaft haben? Was ist zu beachten? Sind da vorrangig die Gesetze der Heimatländer bindend? Wie wäre das dann im genannten Fall?
Wenn die deutsche Staatsbürgerschaft bei beiden nicht vorhanden ist, muss das Gericht im Heimatland entscheiden. Anders wird es nicht gehen. So muss der Antrag im Heimatland für die Adoption gestellt werden und nicht in Deutschland. Hat ein leiblicher Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft, dann muss der Antrag bei einem deutschen Gericht eingereicht werden.
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