Aufbewahrungsdauer von Patientenunterlagen
Immer wieder ist die Rede davon, wie lange man als Privatperson Kontoauszüge und ähnliches aufbewahren muss. In dem Zusammenhang wird meistens darauf hingewiesen, wie lange Firmen Unterlagen aufbewahren müssen. Aber sind die Fristen bei ärztlichen Patientenunterlagen dieselben? Oder ist das abhängig von der Art der Unterlagen? Gibt es eventuell eine Übersicht über die Aufbewahrungsfristen von Patientenunterlagen? Wie lange speichern Ärzte und Krankenhäuser die Patientenunterlagen?
Jetzt habe ich meine ganzen Unterlagen über die medizinische Dokumentation wieder rausgeholt. Also, die Ärzte unterliegen immer einer Dokumentationspflicht. Das heißt, es ist gesetzlich geregelt, wie lange bestimmte Dokumente aufbewahrt werden müssen, damit es keine juristischen Probleme gibt. Zu dieser Dokumentation gehören Stammdaten, die Anamnese, die Beschwerden eines Patienten, Verdachtsdiagnosen, Operations-Befunde, Röntgen- und Sonographie-Aufnahmen, Laborbefunde, Überweisungs-Empfehlungen oder zum Beispiel auch die Ergebnisse der Nachbehandlung. Natürlich gibt es sehr viel mehr.
Und für jede dieser Bestandteile ist es gesetzlich geregelt, wie lange etwas aufbewahrt werden sollte. Der Standard beträgt normalerweise zahn Jahre. Sollte ein Patient an einer chronischen Krankheit leiden, sollten die Unterlagen während der gesamten Behandlungsdauer aufbewahrt werden. Genauso fallen Aufzeichnungen über die Röntgenuntersuchungen unter die 10-Jahres-Frist. Dagegen sollten Aufzeichnungen über die Behandlung mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen 30 Jahre lang aufgehoben werden. Die Unterlagen über das Durchgangsarzt-Verfahren sind mindestens 15 Jahre lang aufzubewahren. Auch muss laut Transfusionsgesetz die Anwendung von Blutproben sowie genetisch hergestellten Plasmaproteinen für mindestens 15 Jahre dokumentiert aufzufinden sein. Bei Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung sind die Unterlagen für zwei Jahre aufzubewahren. Geschlechtskrankheiten sollten mindestens fünf Jahre dokumentiert sein. Und so weiter. Wie man sieht ist alles gesetzlich geregelt.
Dabei sei gesagt, dass die Dokumentationspflicht in erster Linie der Sicherheit des Arztes dient. Falls es zu einer Anklage wegen eines Behandlungsfehlers kommt, muss der Patient nachweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen hat. Ist die Dokumentation bezüglich der Behandlung mangelhaft, trägt der Arzt die Beweislast.
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