Gebührenverteilung im Rücklastschriftverkehr
Bei einer Rücklastschrift fallen ja in der Regel Gebühren an. Die Banken oder Sparkassen holen sich diese Gebühren ja doch irgendwoher. Wenn man eine Rücklastschrift veranlasst, weil Geld zu Unrecht abgebucht wurde, wie sehen da eigentlich die Gebühren aus? Wie werden die Gebühren verteilt? Muss dann derjenige die Gebühren zahlen, der zu Unrecht das Geld abgebucht hat oder muss derjenige die Gebühren zahlen, der die Rücklastschrift veranlasst hat?
Also üblicherweise hat meines Wissens nach der Verursacher die Gebühren zu zahlen. Also wenn zu unrecht abgebucht werden sollte bleibt der "Einziehende" auf den Kosten sitzen. Wenn die Abbuchung aber gerechtfertigt war und du nur kein Geld auf dem Konto hattest und es nun deshalb zurückgeht, dann müsstest du im Normalfall die Kosten auch tragen. Jedoch sind hier viele Unternehmen kulant, wenn man mit Ihnen spricht.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-196521.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Leckere Soßen und Dips Rezepte 27920mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Cala · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Leckere Soßen und Dips Rezepte
- Wiener Würstchen - was macht ihr damit bzw. daraus? 15873mal aufgerufen · 18 Antworten · Autor: Emmala · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Wiener Würstchen - was macht ihr damit bzw. daraus?
- Radieschen auch garen 1741mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: *steph* · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Radieschen auch garen
- Rezepte und Ideen für Radieschen 2729mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Kruemmel · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Rezepte und Ideen für Radieschen
- Sandwichtoasts Varianten 3227mal aufgerufen · 15 Antworten · Autor: Max1250 · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Sandwichtoasts Varianten
