Diskriminierende Aussagen im Strafgesetzbuch?!

vom 04.06.2012, 23:11 Uhr

Im § 183 Absatz 1 im Strafgesetzbuch steht:

Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle
Demnach kann keine Frau für exhibitionistische Handlungen bestraft werden. Warum ist das so? Warum steht im Strafgesetzbuch so eine diskriminierende Aussage? Warum wurde das nicht schon lange geändert? Denn ich denke, dass man heutzutage auch von Frauen belästigt werden kann in, oder? Wie werden Frauen bestraft, welche Straftat liegt vor, wenn Frauen sich in exhibitionistischer Art zeigen? Kennt ihr noch andere diskriminierende Aussagen im Gesetzbuch?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da hat wohl gerade jemand wer wird Millionär geguckt :lol:. Ich muss allerdings sagen, und dass als Frau, dass ich es auch diskriminierend finde, denn es gibt genug Frauen die solche Straftaten begehen. Inwiefern sie jetzt vor dem Gesetz behandelt werden, beziehungsweise nach welchem Gesetz sie bestraft werden, weiß ich allerdings nicht.

» Kokeilla » Beiträge: 180 » Talkpoints: 6,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich vermute mal stark, dass sich im Bevölkerungsdurchschnitt Frauen eher über einen entblößten Mann aufregen als Männer über eine entblößte Frau. Selbstverständlich ist das daraus resultierende Gesetz im Grundsatz diskriminierend, da Männer und Frauen nicht gleich behandelt werden. Allerdings muss man auch sehen, dass bei der Belästigung einer Frau durch einen Mann das Element der Bedrohung dazukommt, da der Mann üblicherweise körperlich überlegen ist. Eine derartig belästigte Frau hat eher einen Grund, sich von dem Perversen ernsthaft bedroht zu fühlen, während ein Mann in der umgekehrten Situation üblicherweise keinen Anlass hat, um die eigene körperliche Unversehrtheit zu fürchten. Vermutlich soll das Gesetz dieser Tatsache Rechnung tragen.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Natürlich können Frauen wegen exhibitionistischer Handlungen bestraft werden. Hier wird wieder einmal der logische Fehler begangen, dass aus einem Schluss auch gleich der Umkehrschluss gezogen wird. Wenn Männer wegen eines Vergehens bestraft werden, heißt das doch noch lange nicht, dass Frauen nicht bestraft werden, Nach §183a werden auch Frauen wegen Exhibitionismus bestraft, das fällt unter Erregung öffentlichen Ärgernisses. In beiden Fällen wird nur auf Anzeige hin verfolgt. Es besteht also strafrechtlich gesehen überhaupt kein Unterschied zwischen Mann und Frau. Es gab schon einmal vor zig Jahren eine Verfassungsbeschwerde deswegen, die ist aber erst gar nicht angenommen worden,siehe.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 05.06.2012, 00:04, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Dazu muss man sich doch nur überlegen, wie die "exhibitionistische Handlung" aussehen kann. Nackt-sein ist nämlich keine strafbare Handlung! Weder für einen Mann noch für eine Frau. Strafbar wird das nur in Abhängigkeit der gewollten Handlung. Und wenn eine Frau sexuell belästigend sein will, muss sie explizit an sich manipulieren! Ein Mann hingegen kann nackt vor einer Person stehen, ohne dass dies in einem sexuellen Kontext steht - und ein Mann kann nackt vor einem stehen und eindeutig in einem sexuellen Kontext "stehen". Das dies jetzt explizit dem Mann zugeschrieben wird, ist weder verwunderlich noch diskriminierend.

Übrigens muss man dann tatsächlich auch bloß weiter lesen, und kann schon bei Paragraph 183a lesen, dass bei Handlungen an sich das Geschlecht schon keine Rolle mehr spielt. Hüpft aber ein Mann aus einem Gebüsch hervor und entblößt sich "un-erregt", so ist das genauso wenig strafbar (vielleicht lächerlich, mehr nicht) wie wenn eine Frau aus dem Gebüsch springt und sich nackt zeigt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Nackt-sein ist nämlich keine strafbare Handlung!

Doch! Nacktsein ist eine Erregung öffentlichen Ärgernisses und sowohl für Frauen als auch Männer strafbar, wenn denn eine Anzeige vorliegt. Keine Frau und kein Mann darf nackt durch die Straßen gehen, man kann sie deswegen anzeigen. Es gibt doch diesen Nacktwanderer, der schon einige Gerichtsverfahren hinter sich hat und sich neuerdings einen Strumpf über sein Geschlechtsteil steckt. Aber auch das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses, wie jetzt von einem Gericht festgestellt wurde. Alles was das sittliche Empfinden der meisten Menschen stört, ist Erregung öffentlichen Ärgernisses, wobei immer abzuwägen ist, was die sittliche Moral momentan ist, sie ändert sich ja dauernd. Deswegen ist der Begriff auch nicht näher konkretisiert.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 05.06.2012, 00:04, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

@anlupa: Das ist so nicht richtig! Wenn die Entblößung oder aber das Nacktsein genau nicht der (eigenen) sexuellen Befriedigung dient, ist Nacktsein wenigstens in Deutschland nicht strafbar. (Wie es hinsichtlich der Rechtslage in Österreich aussieht, weiß ich nicht - für den Fall dass du Österreich meinst). Aber in der Bundesrepublik dürftest du locker auch nackt zum einkaufen gehen und müsstest keine Befürchtungen vor strafrechtlichen Konsequenzen haben. Nur wenn sich Menschen wegen "Belästigung" beschweren (also den konkreten Fall zur Anzeige bringen), wird ermittelt. Wenn hier aber definitiv nicht nachzuweisen ist, dass die Belästigung die Absicht war, ist eine Bestrafung praktisch ausgeschlossen. Das dennoch sehr wahrscheinlich ein Polizist reagiert, wenn ich jetzt nackt auf dem Marktplatz stehe, liegt an Polizeigesetzen die so was als einen Verstoß gegen die geltende öffentliche Ordnung einstufen. Das hat aber lediglich einen Platzverbot zur Folge.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Trotz das Ich eine Frau bin finde ich diese oben genannte Passage schon diskriminierend. Wobei ich glaube, dass vor dem Gesetz selber keiner da einen Unterschied macht ob Mann oder Frau, sondern wirklich beide gleich behandelt. Ich glaube vielleicht war es damals eine Straftat, die häufiger von Männern begangen wurde und daher direkt diese Passage entstanden ist. Ich würde auch heute weiterhin sagen, dass diese Straftat überwiegend von Männern ausgeübt wird, aber Frauen gibt es sicherlich auch, sodass es auf jeden Fall diskriminierend wirkt.

» paddelfisch » Beiträge: 655 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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