Räumpflicht umgehen

vom 21.01.2012, 16:02 Uhr

In diesem Beitrag wird diskutiert, ab wann man einen Gehweg vom Schnee befreien sollte und wieviel Schnee gewissermaßen „ungeschoren“ herumliegen kann: Dünne Schneeschicht - Dann schon räumen?

Mir ist ja bekannt, dass man den Gehweg vor dem eigenen Haus vom Schnee befreien sollte oder zumindest so weit „winterfest“ machen sollte (also Streuen etc.), dass niemand hinfällt. Allerdings finde ich es für den Grundstücksbesitzer auch ein wenig eine Zumutung, zu verlangen, dass man etwa auch am Wochenende extra früh aufstehen muss, nur um den Gehweg zu bereinigen. Ich habe mal gelesen, dass auch an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt werden sollte – was hat man dann noch von seinem Wochenende, wenn man deswegen so zeitig aufstehen muss, den ganzen Winter über?

Natürlich könnte man alternativ auch jemanden damit beauftragen, die Gehwege zu bereinigen, aber das kostet ja auch wieder Geld und schließlich ist der Gehweg ja nicht mein Grundstück, ich finde es schon unfair, dass man dafür herangezogen wird, etwas sauber zu halten, das einem gar nicht wirklich gehört.

Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, diese Räumpflicht zu umgehen? Denn direkt neben dem Gehweg verläuft ja die Straße, für deren Räumung wiederum die Stadtverwaltung sorgt (d.h. da fährt der Schneepflug entlag). Wenn also jemand auf der Straße läuft und hinfällt, wäre es nicht mein Verantwortungsbereich, sondern der der Gemeinde.

Was wäre denn nun, wenn ich den Gehweg vorm Haus so zuschneien lasse, dass da gar niemand mehr entlanglaufen kann und die Leute auf die Straße ausweichen müssten – da dort kaum Autos fahren ist das keine großartige Gefährdung.

Ich habe auch schon gesehen, dass einige die Gehwege mit zwei Balken blockieren, mit dem Verweis auf mögliche Dachlawinen – d.h. es wird zusätzlich ein Hinweisschild angebracht. Kennt Ihr sowas auch? Und was passiert eigentlich, wenn auf dem Gehweg jemand stürzt, mit einer Privathaftpflicht ist man doch vor Regressforderungen geschützt.

Ich bin mir schon dessen bewusst, dass es zu Unannehmlichkeiten bei Passanten führt, wenn der Gehweg nicht bereinigt wird. Aber für den, der bereinigen muss, ist es auch „unschön“, deswegen ständig zeitig raus zu müssen und viel Kraft und Aufwand (von der Zeit ganz zu schweigen) aufbringen zu müssen, um alles sauber zu halten. Ich bitte also nicht um moralische Abhandlungen. Mich interessiert eher, wie Ihr das handhabt und ob Ihr Möglichkeiten kennt, diese Räumpflicht irgendwie zu umgehen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 23.01.2012, 00:07, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Du musst mal in deinen Stadtanzeiger sehen, dort steht ganz genau geregelt wann und wie geräumt werden muss. Die dort festgehaltenen Angaben sind für Eigentümer in dieser Stadt bindend. Normalerweise steht dort drin aber nicht bis 08.00 Uhr zu räumen (dies denken aber leider viele), sondern von z.B. 08.00-18.00 Uhr muss einmal geräumt werden. So ist es bei uns in Leipzig geregelt.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ja du solltest dich bei der Stadt erkundigen, wie es aussieht, zwischen welchen Zeiten bei euch geräumt werden muss. Du kannst natürlich auch auf Risiko spielen, und erst später räumen, sollte sich dann aber wirklich vor deiner Türe jemand verletzen, ist dies wirklich ein Problem. Denn du bist nicht durch deine Versicherung komplett geschützt. Denn je nachdem was demjenigen passiert, und wie streitlustig er ist, kann er dich wegen Körperverletzung verklagen. Das haben wir gerade erst in der Vorlesung gehabt. Den mit nicht räumen, nimmst du mutwillig in Kauf, dass sich jemand verletzt. Musst du halt Abwägen wie du deine Chancen siehst, ob du denkst dass sich jemand weh tut oder nicht.

Was du definitiv nicht machen darfst, ist dass du den Gehweg versperrst oder gar nicht räumst. Denn der Gehweg ist Allgemein gut. Solange nichts passiert, regt sich normalerweise niemand auf, wenn etwas Schnee bei dir auf dem Gehweg liegt. Wenn aber schon Waden Hoch durch den Schnee laufen muss, kannst du damit rechnen dass du eine Nachricht von der Stadt bekommst, wenn sie dies mitbekommen. Solltest du dich weigern zu Räumen, kann es dir passieren, dass sie es dir kostenpflichtig Räumen.

Es liegt ja auf der Hand, warum die Hausbesitzer dafür Verantwortlich sind, denn die Stadt würde es einfach nicht schaffen, jeden Gehweg in der Stadt zu Räumen. Manche Städte schaffen dies ja nicht einmal auf der Straße. Ich finde es auch okay, diese Verantwortung dem Hauskäufer zu übergeben, schließlich weiß man ja im Vornherein, dass dies zu den Pflichten eines Hausbesitzer gehört und willigt dies mit dem Kauf eben auch ein.

Ich denke nicht, dass es ein sicheres Schlupfloch gibt, durch welches man sich das Schneeräumen spart. Man kann einfach hoffen, dass nichts passiert.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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