BGB: Sollte jeder eines zu Hause haben?

vom 11.01.2012, 17:32 Uhr

Wir mussten uns kürzlich im Fach Rechtskunde das Bürgerliche Gesetzbuch kaufen. Wir arbeiten im Schulunterricht jede Stunde damit und benötigen es auch zur Beurteilung von verschiedenen Rechtsfällen, die wir kennenlernen. Unser Lehrer meinte, das Buch bekäme man überall zum günstigen Preis von 5 Euro und eigentlich sollte man es ja eh schon zu Hause haben, er meint, so ein BGB gehört in jeden Haushalt. Wir hatten zuvor aber noch nie so ein BGB, mussten uns im Leben zum Glück noch nie richtig mit dem Gesetz auseinandersetzen. Ich kann mir auch ganz ehrlich nicht vorstellen, dass es nach der Schule noch großartig in Gebrauch sein wird. Es wird dann sicherlich mehr oder weniger im Regal stehen und verstauben, weil es eben bei den wenigsten wirklich zur Benutzung kommt. Auch die anderen Klassenkameraden haben es größtenteils erst besorgen müssen.

Wie sieht das bei euch aus? Verfügt ihr zu Hause auch über ein BGB? Meint ihr, jeder Haushalt sollte ein BGB führen? Was spricht dafür, ein BGB zu Hause im Bücherregal stehen zu haben? Ist das wirklich wichtig? Wenn ihr mal irgendein Recht nachschlagen möchtet, greift ihr dann sofort zu eurem BGB oder schaut ihr einfach im Internet nach?

» iCandy » Beiträge: 1584 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sicherlich wäre es nicht verkehrt so ein Buch zu hause zu haben, allerdings wenn man wirklich alle Gesetze braucht, dann reicht wohl ein Buch nicht. Desweiteren müsste man schon ein wenig Kenntnis darüber besitzen, wo man genau suchen muss um sein Recht nach zu schlagen. Mit einem Gesetz ist es ja meistens nicht getan, im schlimmsten Fall greifen wohl mehrere. Ich denke mal wenn man nicht gerade in die Fachrichtung geht, sondern eher normal lebt sage ich mal braucht man es eigentlich nicht.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Gesetzesbücher zu hause zu haben ist sicherlich nicht uninteressant. Gelegentlich nutze ich das Internet (zB. Bundesministerium der Justiz) um in Gesetzestexten zu lesen, aber eigentlich nur, weil ich Spaß daran gefunden habe. Ich glaube ein Laie kann, im Fall der Falle, eh nicht viel mit den Gesetzen anfangen, weil er einfach keine Übersicht hat und dementsprechend die Zusammenhänge nicht kennt. In der Regel wird ja nicht nur ein Paragraph angegeben, sondern meistens mehrere und das auch noch gesetzesübergreifend.

Ein großer Nachteil solcher Bücher ist meiner Meinung nach aber, dass sie quasi mit dem Kauf nicht mehr aktuell sind. Es werden doch noch relativ häufig Gesetze umformuliert oder anderweitig angepasst, sodass man nie auf dem aktuellsten Stand ist. Finde daher die Internetlösung ziemlich praktisch.

» default » Beiträge: 57 » Talkpoints: 22,39 »



Ich habe kein Bürgerliches Gesetzbuch bei mir zu Hause herumstehen und ich habe auch noch nie ein solches besessen. Und ehrlich gesagt habe ich mich auch noch niemals mit dem Gedanken befasst, mir dieses Buch zuzulegen, weil ich einfach überhaupt keinen Grund dafür sehe. Bei mir war es in der Vergangenheit tatsächlich schon einige Male der Fall, dass ich rechtlichen Rat benötigt habe und auch das eine oder andere Gesetz gelesen habe, weil mich bestimmte Sachverhalte interessiert haben. Allerdings kann man das, wie default schon richtig erwähnt hat, auch wirklich hervorragend über das Internet tun. Ein wenig Recherche mit den üblichen Suchmaschinen bringt einen doch schnell zu allen möglichen Gesetzbüchern, und es ist im Internet eben nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch einsehbar, sondern auch andere Gesetzbücher, die für den einen oder anderen interessant sein oder werden könnten, so beispielsweise die Sozialgesetzbücher.

Weshalb man nun ausgerechnet das Bürgerliche Gesetzbuch bei sich zu Hause stehen haben sollte, erschließt sich mir nicht ganz, und ich hätte mich hier auch tatsächlich für eine konkretere Begründung Deines Lehrers interessiert. Die von default außerdem gemachte Anmerkung, dass ein Laie oftmals die Zusammenhänge einzelner Gesetzestexte nicht erkennen kann, halte ich im Übrigen für ebenfalls absolut richtig, und auch, wenn einem die verfügbaren Gesetzestexte möglicherweise Anhaltspunkte liefern können, so ändern sie nichts daran, dass man doch im Falle eines ernsteren Falles einen Rechtsbeistand benötigt, weil es eben nicht damit getan ist, ein BGB zu Hause im Bücherregal stehen zu haben. Als Recherchewerkzeug mag das ausreichend sein und in Ordnung gehen. Aber mehr sicherlich auch nicht.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wir haben diverse Gesetzesbücher zu Hause stehen. Allerdings ist das nicht so, weil wir es für nötig halten oder es brauchen würden, um etwas für uns nachzuschlagen. Es ist viel eher so, dass mein Mann diese zum Lernen braucht und wir sie deshalb gekauft haben. Bisher habe ich sie aber nie genutzt für private Belange, denn es war noch nie nötig. Wenn ich etwas wissen will, suche ich meistens im Internet und bei komplizierteren Fällen gehe ich zum Anwalt.

Das einzige was ich mir aus privaten Gründen gekauft habe und was ich auch schon genutzt habe ist ein Buch zum Thema Mieterrecht. Das habe ich mir angeschafft, nachdem ich meine erste Mietwohnung hatte, einfach aus dem Grund, damit ich mal etwas nachschlagen kann. Ich habe es auch schon ein paarmal genutzt, um mir über mein Recht Informationen zu verschaffen. Alle anderen Gesetzesbücher jedoch habe ich privat noch nie benötigt.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich habe ein BGB zu Hause und nutze dies auch immer wieder. Dass nun jeder eins zu Hause haben müsste, finde ich aber nicht. Für den gelegentlichen Gebrauch ist es sicherlich ausreichend, wenn man die betreffenden Paragraphen im Internet nachschlägt. Denn das BGB findet man auch in komletter Fassung im Internet, wie eigentlich alle anderen Gesetze auch.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich hatte mal ein BGB zu Hause im Bücherregal. Durch einen Wasserschaden ist es aber, wie alle anderen Bücher auch, unbrauchbar geworden. Ersetzt habe ich bisher nicht, da ich doch nicht so oft hinein geschaut habe, zumindest nicht mehr, seit es das Internet gibt.

Ich hatte zu meiner Schulzeit aber mal einen Brief an irgendein Ministerium geschrieben, es wird wohl das Justizministerium gewesen sein, bin mir aber nicht sicher, darin habe ich einfach um einen Klassensatz BGB-Bücher gebeten, da wir es als Unterrichtsthema behandelt haben. Kurze Zeit später kam dann ein Karton mit BGB-Büchern und wir hatten alle ein kostenloses Exemplar. Ob das heute noch funktioniert, weiß ich nicht, aber einen Versuch wäre es mal wert.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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