Selbstjustiz - vertretbar oder nicht?

vom 23.07.2008, 21:36 Uhr

Subbotnik hat geschrieben:
Stern2812 hat geschrieben:Ich könnte da wohl für nichts garantieren. Sollte jemand meinem Kind etwas antun, ich wüsste nicht, was ich (nicht)tun würde, wenn ich die Gelegenheit dazu hätte.

Und wozu soll das führen? Das meine ich mit kurzfristigem Denken. Wenn jemand das eigene Kind ermordet und man denjenigen aus Rache (nichts anderes ist es, wie gesagt) ermordet so hat die Familie des Ermordeten nun auch wieder das Recht aus Rache jemanden umzubringen.

Vor allen bringt eine solche Tat das Kind nicht wieder und lindert den Schmerz über den Verlust (wenn überhaupt) nur kurzfristig. Das ist aber das Trügerische der Selbstjustiz, dass man erhofft das erlittene Leid zu lindern. Ganz abgesehen davon, dass es wirklich irrational ist, dass man selbst etwas nicht dulden möchte, aber bereit ist einem Anderen das nicht Geduldete zuzumuten.

Ich denke, dass es normal ist, manchmal an Selbstjustiz zu denken. Das darf man auch mal, man darf so wütend sein. Nur sollte man sich, bevor man die Gedanken tatsächlich in die Tat umsetzt, wirklich klar machen, dass Selbstjustiz das erlittene Leid nicht tilgen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Selbstjustiz ist für mich nicht vertretbar. Es ist natürlich sehr schlimm, wenn einem Familienmitglied etwas zustößt. Und ich kann es auch verstehen, dass man über Selbstjustiz in bestimmten Fällen nachdenkt, aber die Gefahr, dass man dann doch übertrieben handelt ist groß.

Als Gegenbeispiel zu Selbstjustiz fällt mir gerade folgende Nachricht aus Pakistan ein, die ich mal gelesen hatte: Ein Jugendlicher hat ein Mädchen aus seinem Dorf vergewaltigt. Und in diesen Dörfern gibt es wohl so eine Art ältesten Rat, die sich selber über das pakistanische Gesetz stellen. Und dieser Rat hat als Strafe beschlossen, dass die männlichen Familienmitglieder des Vergewaltigungsopfers die Schwester des Täters vergewaltigen dürfen.

» Doetz » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,79 »


Ich habe eure Diskussion interessiert verfolgt und würde gerne noch etwas einwerfen. Ihr geht hier jetzt eigentlich immer vom gleichen Fall aus. Jemand tötet euer Kind und ihr rächt euch. Doch was ist wenn es nun gar nicht um Mord geht sonder beispielsweise um Entführung. Ein gutes Beispiel hierfür wäre der Fall Bamberski: Tochter von André Bamberski wird von ihrem Stiefvater getötet und wahrscheinlich auch missbraucht.

Doch die deutsche Justiz bleibt untätig. Bamberski bringt die Beweise in Frankreich vor, da seine Tochter französische Staatsbürgerin ist. In Frankreich wird der Stiefvater dann in Abwesenheit verurteilt. Allerdings befindet dieser sich ja in Deutschland und dort ist er ja ein freier Mann. Bamberski versucht nun 28 Jahre lang eine Auslieferung nach Deutschland zu erreichen, allerdings ohne Erfolg. Nach 30 Jahren verjährt eine Verurteilung in Abwesenheit in Frankreich und so sieht Bamberski nur noch eine Chance und entführt den Mörder seiner Tochter nach Frankreich.

Jetzt frage ich euch. Was meint ihr zu diesem Fall? Bamberski hat den Mörder seiner Tochter ja nicht umgebracht. Er hat einfach nur dafür gesorgt, dass er seine gerechte Strafe für das erhält, was er getan hat. Und er hat selbst gesagt, dass er nur möchte, dass eben die Justiz das letzte Wort behält!!!

» Meggie94 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,39 »



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