Vertragsformen Kurzbeschreibung

vom 01.06.2011, 14:16 Uhr

Im deutschen Rechtssystem gibt es verschiedene Arten von Kaufverträgen. Ich muss einige davon für die Schule lernen. Ich habe hier eine kleine Beschreibung zu den einzelnen Vertragsformen geschrieben.

Kaufvertrag: In einem Kaufvertrag ist der Verkäufer dazu verpflichtet dem Käufer die Ware, um die es im Vertrag geht, zu übergeben. Nach dem Abschluss des Vertrages und der Bezahlung vom Käufer, ist der Käufer der neue Eigentümer, der Ware.

Werkvertrag: In einem Werkvertrag wird eine Dienstleistung ausgehandelt. Sobald diese Dienstleistung fertig gestellt wurde, hat der Dienstleister seinen Teil des Vertrages erfüllt und der andere ist dazu verpflichtet dem Dienstleister den im Werkvertrag ausgemachten Betrag zu zahlen.

Dienstvertrag: Hierbei verstehe ich den Unterschied zum Werkvertrag leider nicht. Könnte mir vielleicht jemand diesen Vertrag mal näher erklären?

Arbeitsvertrag: Dieser Vertrag entsteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber verpflichtet sich in diesem Vertrag dem Arbeitnehmer Arbeit zu geben und diese zu bezahlen. Der Arbeitnehmer hingegen verpflichtet sich diese Arbeiten zu erledigen.

Mietvertrag: Bei einem Mietvertrag wird etwas vermietet. Das bedeutet, dass eine Ware von einer Person an eine andere Person übergeben wird. Die Person wo die Ware erhält ist dazu verpflichtet dem der Vermieter, also der Person von der er die Ware erhält, dafür zu bezahlen, dass er die Ware nutzen darf.

Pachtvertrag: Ein Pachtvertrag ähnelt dem Mietvertrag sehr. Aber man kann in einem Pachtvertrag auch Rechte vermieten. Wie zum Beispiel A verpachtet B ein Grundstück im Feld. Dadurch hat B das Recht auf diesem Grundstück Früchte oder Gemüse an zu pflanzen.

Leasingvertrag: Man mietet sich bei einem Leasingvertrag ebenfalls eine Ware. Der Leasingnehmer zahlt monatlich einen Betrag. Der Leasingnehmer trägt auch das alleinige Risiko bei Schäden an der Ware. Das bedeutet, dass wenn man ein Auto least und mit diesem Auto einen Unfall hat, man selbst für den Schaden aufkommen muss.

Könntet ihr mir vielleicht sagen ob das alles so korrekt ist? Falls ich irgendetwas falsch verstanden habe, wäre es nett wenn ihr mich verbessern würdet.

Benutzeravatar

» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag ist eigentlich ganz simpel: Beim Werkvertrag wird vorausgesetzt, dass die zu erbringende Leistung auch zum Erfolg wird, zum Beispiel, wenn du deinen örtlichen Tischler beauftragst, einen Stuhl zu zimmern, dann ist das ein Werkvertrag, weil du ja auch willst, dass das Ziel erreicht wird bzw. es durchaus eine mögliche Folge des Erstellungsprozesses ist. Beim Dienstvertrag gibt es keine solche Erfolgsgarantie. Der Vertragspartner bemüht sich zwar, ein vorgegebenes Ziel zu erreichen, es ist jedoch nicht obligatorisch.

Benutzeravatar

» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Beim Dienstvertrag verpflichtet sich ein Vertragspartner bestimmte Dienste zu verrichten, während der Auftraggeber sich verpflichtet, diese Dienste, sprich Arbeiten, auch zu bezahlen. Beim Werkvertrag wird die Herstellung eines versprochenen Werkes geschuldet. Man kann also mit einem selbstständigen Handwerker sowohl einen Werkvertrag schließen, als auch einen Dienstvertrag.

Beispiel1: Der Kundendienst wird wegen einer defekten Waschmaschine gerufen. Er kommt, schaut sich die Maschine an, sagt eine Reparatur lohne sich nicht mehr, fährt wieder und schickt eine dicke Rechnung. Hier wurde ein Dienstvertrag geschlossen.

Beispiel2: Der obengenannte Monteur kommt, sagt, dass diese Reparatur erforderlich sei und dass die Reparatur X € koste. Entscheidet sich der Kunde gegen die Reparatur, bleibt es beim Dienstvertrag, d.h. das Kommen und Schauen wird bezahlt. Entscheidet sich der Kunde für die Reparatur der Waschmaschine, schließt er einen Werkvertrag und verpflichtet sich nach erfolgreicher Reparatur X € zu zahlen.

Der Arbeitsvertrag ist auch Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Aber Vorsicht: Nicht jeder Dienstvertrag ist auch ein Arbeitvertrag.

Der Leasingvertrag ist im BGB überhaupt nicht geregelt. Deshalb kann man, wenn man den Begriff "Leasingvertrag" sieht, gar nicht genau sagen, was sich dahinter für ein Vertrag verbirgt. Richtig ist, dass Leasingverträge meist vieles mit einem Mietvertrag gemeinsam haben. Es gibt aber auch "Leasingverträge", bei denen es sich eigentlich um Finanzierungskäufe handelt, also Verträge, die sich aus Elementen eines Kaufvertrages und eines Darlehenvertrages zusammensetzen.

» meinsenfdazu » Beiträge: 15 » Talkpoints: 5,80 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^