Videomitschnitte von kostenlosen Konzerten

vom 24.06.2011, 21:49 Uhr

Bei uns gibt es jährlich ein großes Fest, wo auch viele Konzerte auf der Hauptbühne sind. Ein Konzert habe ich dieses Jahr fast komplett auf Video aufgenommen für einen Bekannten, welcher zu einem anderen Event war. Die Konzerte sind für die Besucher kostenlos und es wird auch nie etwas gesagt, das Mitschnitte per Video oder Fotoaufnahmen verboten wären.

Selbst auf der Webseite des Veranstalters ist dazu nichts zu finden. Sind solche Aufnahmen nun legal und man kann sie auch veröffentlichen, zum Beispiel auf der eigenen Webseite, oder ist das trotzdem nicht erlaubt?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich denke mal, dass eine Veröffentlichung illegal sein dürfte, da dadurch Urheberrrechte verletzt würden. Natürlich kommt es auch auf die Gruppen an, die gespielt haben. Wenn es sich dabei um bekannte und erfolgreiche Gruppen gehandelt haben sollte, so kannst du bei einer Veröffentlichung wahrscheinlich mit einem Brief vom Anwalt rechnen. Die warten nämlich nur darauf, jemanden zu erwischen, der einen illegalen Mitschnitt gemacht hat und auch noch veröffentlicht.

Falls es sich um unbekannte Gruppen handeln sollte, so würde ich einfach mal dort anfragen, ob du das Material veröffentlichen darfst. Das wäre ja dann kostenlose Werbung für die Gruppen und dementsprechend in derem Sinne. Aber ohne die explizite Erlaubnis würde ich auf keinen Fall eine Veröffentlichung in Erwägung ziehen.

Nur dass nichts gesagt wurde, dass eine Videoaufnahme verboten ist, heißt doch noch lange nicht, dass sie erlaubt ist. Und mit den Anwälten der Bands würde ich mich nicht unbedingt herumstreiten wollen. Also sei lieber vorsichtig mit sowas.Verzichte lieber auf die Veröffentlichung und erspare dir künftigen Ärger.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also generell gilt der Grundsatz: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Nach diesem ist das Handeln auch in diesem Falle möglich und daher denke ich, ist das veröffentlichen zu privaten Zwecken durchaus gestattet. Anders sieht es hingegen aus, wenn du mit diesen Aufnahmen Geld verdienen willst und dich an die Straße stellst und sie zum Verkauf anbietest. Solange du sie auch nur kostenfrei anbietest machst du ja auch nicht mehr, als die Musiker auch schon getan haben, als sie das Konzert gaben, da es ja auch schon kostenlos war.

Allerdings ist die grenze zwischen kommerzieller Nutzung und nichtkommerzieller Nutzung nicht völlig klar gezogen, denn man könnte ja argumentieren, dass aufgrund der Aufnahmen die Website inhaltlich aufgewertet wird und eventuell vorhandene Werbeanzeigen deshalb lukrativer sind und so weiter. Am besten ist es du fragst die Musiker selbst, oder die Veranstalter des Konzertes, denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden diese nichts gegen dein Vorhaben haben.

» rumkugeln » Beiträge: 146 » Talkpoints: 0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Naja grundsätzlich musst du mal die ersten drei Fragen mit Nein beantworten, um die Sache überhaupt weiterverfolgen zu können:

  • Ist weder der Künstler noch der Urheber (Texter, Komponist) ein GEMA-Mitglied oder ist er bei einem Musiklabel unter Vertrag welches Mitglied der GEMA ist?
  • Befinden sich auf deiner Aufnahme Covers von bekannten Songs, deren Urheber (Texter, Komponist) GEMA-Mitglied sind?
  • Hat der Künstler beziehungsweise die Gruppe einer Veröffentlichung deiner Aufnahmen zugestimmt?

Bisher haben wir also festgestellt, dass der Sänger beziehungsweise die Gruppe weder Mitglied in einem traditionellen Plattenlabel ist, noch irgendwelche GEMA-geschützten Coversongs gespielt hat und du prinzipiell eine Erlaubnis besitzt, um diese Aufnahmen zu veröffentlichen.

Schließlich musst du bei einer solchen Veröffentlichung aber genauso beweisen können, dass es sich bei der im Konzert gespielten Musik ausschließlich um GEMA-freie Stücke handelt, genauso wie dies auch die Künstler bei jedem Auftritt tun müssen. Die sogenannte GEMA-Vermutung macht es (leider) notwendig, dass jede Person, die auf irgendwelche Weise Musik veröffentlicht, jeden einzelnen Fall konkret belegen können muss. Dabei handelt es sich übrigens nicht nur um eine Regel und sehr viel Wunschdenken der Verwertungsgesellschaft GEMA, denn diese wurde auch in mehreren Urteilen vor deutschen Gerichten bestätigt.

Unter allen anderen Umständen sieht es mit einer legalen Veröffentlichung sehr schlecht aus und da spielt es auch überhaupt keine Rolle, wenn der Künstler oder sogar das Plattenlabel einer Aufnahme und späteren Veröffentlichung eines Konzertes zustimmt. Tatsache ist leider, dass die GEMA die Verwertungsrechte ALLER Musik eines Mitgliedes besitzt und keine Ausnahmen zulässt.

Benutzeravatar

» Reaper » Beiträge: 576 » Talkpoints: 1,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Es handelt sich dabei um ein Konzert einer Coverband. Gespielt wurden ausnahmslos Stücke von AC/DC. Also wäre die einzigste Möglichkeit, wenn ich die Band anschreibe und um die Erlaubnis bitte. Eventuell gleich anbieten, das ich zur Bandseite einen Link setze.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Dann benötigst du aber trotzdem noch eine Lizenz der GEMA und musst für die Veröffentlichung auf deiner Webseite bezahlen. Schließlich ist AC/DC aktuell bei Columbia unter Vertrag und als Tochterlabel von Sony sind die ganz bestimmt ein Mitglied der GEMA.

Genauso wie eine AC/DC-Coverband für jeden öffentlichen Auftritt eine Lizenzgebühr bezahlen muss (Preisliste {PDF}), trifft dies auch auf dich zu. Auch als Privatperson benötigst du dafür erstens eine Lizenz von der GEMA zur Veröffentlichung dieses Konzertmitschnittes und weiterhin musst du dann auch noch für jeden Download oder Stream eine Lizenzgebühr bezahlen. So genau kenne ich mich mit der Gebührenstruktur der GEMA nicht aus. Weil es sich um ein kostenloses Angebot auf deiner Webseite handelt, gehe ich aber von folgenden Preisen pro Download/Stream aus: 3,2 Cent bis maximal 5 Minuten und 0,5 Cent je weitere Minute. 100 Streams/Downloads eines 30 Minuten langen Konzertmitschnittes wären also bereits 16 Euro.

Das sind jedenfalls meine Erkenntnisse, wenn du es wirklich ganz legal durchführen möchtest. Im Endeffekt wäre dein Vorhaben sowohl mühevoll als auch vergleichsweise teuer.

Benutzeravatar

» Reaper » Beiträge: 576 » Talkpoints: 1,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^