Diebstahl im Stall - Rechtsgrundlage & Möglichkeiten ges

vom 28.04.2011, 18:03 Uhr

Ich habe ja zur Zeit sowieso schon Stress im Stall und jetzt wurde mir letztens auch noch meine Reitkappe aus dem geschlossenen Schrank geklaut. Ich bin ja öfters mehrere Stunden beim Stall und wenn ich mit dem Reiten fertig bin, dann lege ich meine Reitkappe in den Schrank und schließe die Schranktür nur, weil ich noch andere Sachen zu erledigen habe. Dabei verschließe ich aber nicht das Schloss, dass ich an der Tür angebracht habe um meine Sachen in Sicherheit zu wissen, wenn ich nach Hause fahre. Am nächsten Tag habe ich dann, nachdem ich den Schrank ohne nochmal nachzusehen abgeschlossen habe, meinen Schrank geöffnet und bemerkt, dass meine Reitkappe fehlt. Natürlich ist mir zuerst fast der Kragen geplatzt und auch nach Befragungen von mehreren Leuten aus dem Stall will keiner die Kappe gesehen haben. Die hat doch nicht Beine bekommen und ist losgelaufen!

Jetzt wollte ich euch mal fragen wie es dabei erstens mit der Rechtsgrundlage aussieht, also ob man Anzeige machen könnte und ob man dafür die Versicherung einschalten könnte. Meine Mutter wollte schon zu der Polizei gehen, weil die Reitkappe verdammt teuer war. Aber eine Anzeige würde ja auch nicht viel bringen. Falls es wichtig ist: Ein Namensschild war auch in der Reitkappe.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Versicherung wird das sicherlich nicht übernehmen, wieso sollte sie auch, das Teil ist ja von keinem kaputt gemacht worden oder so, sondern einfach verschwunden. Und Anzeige kannst du selbstverständlich erstatten, nur denke mal logisch: erstens gibt es an sich ja keine ''Verdächtigen'' und zweitens kannst du dir sicherlich vorstellen wie sich die Polizei da reinhängen wird, um dir deine Reitkappe wieder zu besorgen. Das interessiert keinen und die werden sicherlich nicht danach suchen und wenn sie einem Reiter begegnen, werden sie ihn auch nicht darum bitten, die Kappe auszuziehen und herzu zeigen, ebenso bezweifele ich stark, dass ich der Schuldige bei der Polizei melden wird.

Solche Reitkappen bekommt man locker ab 50 Euro, klar gibt es auch einige schicke Edelmodelle um die 200 Euro, aber mal ehrlich, wenn du in der Schule einen Stift aus deinem Etui oder einen Puli verlierst, rennst du doch auch nicht zur Polizei oder? Das ist zwecklos und vergeudete Zeit, wenn du sie nicht wiederfindest, ist sie wohl einfach gestohlen worden, passe in Zukunft einfach besser darauf auf.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Der Täter hätte hier auf den ersten Blick den Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 Abs. 1 StGB erfüllt. Ich glaube einen besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 Abs.1 StGB) wird man hier nicht bejahen können, um deine Frage im rechtlichen Sinne zu beantworten.

Allerdings liegt hier auch nicht das Problem. Um jemandem den Prozess zu machen, braucht man Beweise, die unwiderleglich dessen Schuld aufzeigen. Das Problem liegt also in den Tatsachen. Wenn du die Anzahl der Personen, welche Zugriff auf deinen Schrank haben nicht eingrenzen und der Polizei die Namen der Personen nennen kannst (und wem du warum eine solche Tat zumutest), dann wird sich eine Anzeige tatsächlich nicht für dich lohnen.

In Sachen Versicherung werde ich dir nicht allzu weit helfen können. Da du den Schrank aber nicht abgeschlossen hast, wird hier wohl keine Versicherung zahlen. Andererseits ist der Stall ja sicher kein öffentliches Gebäude. Ich weiß aber nicht welche Versicherung hier einspringen müsste.

» Hoffi » Beiträge: 407 » Talkpoints: 3,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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