Verlust von Paketen in der Packstation - wer haftet?

vom 16.04.2011, 03:43 Uhr

In diesem Thread hatte ich schon gefragt, wie ihr die Sicherheit der Packstationen an sich beurteilen würdet. Was passiert aber nun, falls doch mal Pakete aus der Packstation verschwinden sollten, zum Beispiel durch einen Einbruch oder einen technischen Fehler?

Wer haftet, wenn ein Paket definitiv abhanden gekommen ist? Bei einem Einbruch muss ja der Täter den Schaden begleichen. Allerdings ist der in der Regel ja auf und davon oder verfügt über keine ausreichenden finanziellen Mittel. Muss DHL dann für den Verlust von Paketen in der Packstation haften?

Macht es eigentlich einen Unterschied, ob das Paket am Ort des Absenders oder am Empfängerort verloren geht? Können sowohl Sender als auch Empfänger jeweils definitiv nachweisen, dass sie den Verlust nicht zu verantworten haben?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also wenn der Absender den Verlust des Pakets meldet und das Paket nicht vom richtigen Empfänger entnommen wird / entnommen werden konnte, dann wird selbstverständlich DHL haften, sofern der Empfänger Packstation-Kunde ist und die Sendung direkt an die Packstation geschickt wurde (dann kann sie nur mit der goldenen Kundenkarte und Pin entnommen werden). DHL garantiert ja für die Auslieferung und haftet bis zu einer gewissen Summe und mit DHL hat der Absender die entsprechende Vereinbarung getroffen. Da ist es auch egal, ob die Packstation aufgebrochen wurde oder durch einen Fehler das Paket an jemand Anderen ausgegeben wurde - DHL kann ja nachvollziehen, in welche Packstation das Paket mit der Sendungsnummer gebracht wurde und welcher Nutzer zu der Zeit gerade ein Paket abgeholt hat (Kundennummer auf der Karte). Und der Absender kann das Geld von DHL einfordern - DHL muss sich dann an denjenigen wenden, der das Paket fälschlicherweise entwendet hat oder die Packstation aufgebrochen hat.

Anders wird es denke ich sein, wenn man (wie im anderen Beitrag erwähnt) gar kein Packstation-Kunde ist oder das Paket nicht direkt an die Packstation geschickt wurde, sondern einfach nur dorthin weitergeleitet wurde, weil man nicht zu Hause war. Dann wird die Sendung ja nicht mit der Kunden-Karte der Packstation abholbar sein, sondern mit dem gelben Paket-Benachrichtigungszettel. Und so ein Zettel kann durchaus aus dem Briefkasten gefischt oder geklaut werden. Da man in dem Fall auch keine Pin braucht, kann jeder mit diesem Zettel das Paket holen. In dem Fall hat der Empfänger Pech gehabt, da ja für DHL der "richtige" Empfänger (der mit dem Zettel) das Paket entnommen hat. DHL wird dann nicht haften.

Der Absender kann nur nachweisen, dass er das Paket abgegeben oder in die Packstation gelegt hat, denn da gibt es ja eine Quittung. Aber wie soll der Empfänger nachweisen, dass er mit dem Verlust nichts zu tun hat? Das stelle ich mir schwer vor, er könnte höchstens versichern, dass er das Paket nicht hat.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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