Täter kommt in die geschlossene Psychiatrie

vom 17.04.2011, 16:21 Uhr

Während zwei Verhandlungstagen entschied man darüber, einen Täter in der Psychiatrie unterzubringen. In diesen zwei Tagen kam die Kammer des Landgerichtes zu der Auffassung, dass der 35-jährige Angeklagte in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie gut aufgehoben sei.

Zusammengekauert und verängstigt saß der Angeklagte auf der Anklagebank und sah sich im Saal um. Er hatte am 9. November des letzten Jahres einen fremden Mann auf dem kleinen Vorortbahnhof eines Stadtteiles in das Gleisbett gestoßen. Dort schlug er mit einem Stein mehrfach auf den Schädel des Opfers ein. Das Opfer hatte schwere Gesichtstrümmerfrakturen und Platz- und Schürfwunden am Kopf. Er wurde in ein Krankenhaus gefahren und in ein künstliches Koma versetzt.

Der Täter erklärte vor Gericht, dass er sich bedroht gefühlt habe von dem Opfer. Ferner meinte er, mit dem Zuschlagen hätte er nicht aufhören können. Der hinzugezogene psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem 35-jährigen eine paranoide Psychose und Wahnvorstellungen sowie Verfolgungswahn. Außerdem wurde festgestellt, dass der Beschuldigte als schuldunfähig während der Tatzeit einzustufen war.

Eine Alternative zur geschlossenen Unterbringung sah man nicht. Der vorsitzende Richter war der Auffassung, dass weitere auch schwerwiegendere Taten erwartet werden könnten und ordnete deshalb die geschlossene Unterbringung an. Mit der Entscheidung des Gerichtes war der Täter zufrieden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ist ja eine Geschichte, die schön dokumentiert, dass das System auch funktionieren kann. Und dabei geht es noch nicht einmal - wie immer behauptet wird - um den Täterschutz oder ähnliches. Vielmehr möchte der Richter dem Angeklagten gerecht werden, so dass die Verurteilung auch entsprechend aller Gesichtspunkten der Tat gerecht wird.

Eine reine Verurteilung zu einem Gefängnisaufenthalt würde dem Opfer letztlich auch nicht weiter helfen. Ich denke, reine Rachegelüste wird ein angegriffener Mensch nicht haben. Man kann hier nur hoffen, dass der Täter wenigstens die materiellen Forderungen wird erfüllen können, so dass das Opfer in einem späteren Zivilprozess nicht auf allen Kosten sitzen bleibt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Worauf willst du denn jetzt hinaus, dass das Urteil ungerecht ist oder dass es richtig ist oder was? Ich meine man müsste neben der Geschichte auch einen Diskussionsanstoß geben, wenn man eine Diskussion starten will.

In meinen Augen ist an dem Urteil auch nicht wirklich etwas auszusetzen. Was will man denn sonst mit dem Täter machen? Klar könnte man ihm eine normale Gefängnisstrafe aufbrummen, aber was würde das denn bringen? Zum einen gäbe es dann keine vernünftige medizinische Betreuung die der psychiatrischen Erkrankung gerecht wird und zum anderen würde das auch bedeuten, dass der Täter nach Ablauf einer vorher festgesetzten Strafzeit wieder herauskommt ohne dass sich grundlegend etwas geändert hätte. Gerade bei Menschen, die aus Krankheitsgründen heraus Straftaten bestreiten, ist damit die nächste Strafe vorprogrammiert.

Vielmehr bietet die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung auch Vorteile. Zum einen kann man dort neben der Strafe also der Inhaftierung auch eine Therapie einleiten und damit am ehesten eine echte Resozialisierung schaffen, zum anderen setzt man damit aber eben auch keine starre Frist dafür. Der Täter kommt dann raus, wenn ihm bescheinigt werden kann, dass es wieder gesund ist und wohl nicht wieder eine Straftat begehen wird. 100% garantieren kann das natürlich keiner, ist aber allemal besser, als jemanden ohne eine Begutachtung wieder zu entlassen. Und sollten die Gutachter zu dem Entschluss kommen, dass man so jemanden nicht wieder frei lassen kann, dann hat man sozusagen ein offenes Ende und ist nicht gezwungen Straftäter wieder freizulassen, nur weil eine festgelegte Zeit abläuft.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



@Klehmchen,du hast vollkommen Recht. Es ist ein Fehler von mir, dass ich ab und an vergesse, zu den Artikeln meine Meinung zu äußern und entsprechend Fragen zu stellen. Das passiert nicht mit Absicht, sorry.

Die Entscheidung des Richters kann ich vollkommen nachvollziehen und halte sie für eine gute Entscheidung. Was sollte dieser Mensch wohl in einem Gefängnis? Dadurch würden sich seine Wahnvorstellungen wahrscheinlich noch verschlimmern und gegen die Wärter oder Migefangenen richten. Nach Absitzung der Strafe würde er sicherlich in die Psychiatrie kommen. Denn eine Besserung wäre vorher nicht zu erwarten, wenn überhaupt jemals.

So wie es aussieht, wird dieser Mensch nie wieder ein freier Mann sein. Er wird wohl in Zukunft sein Leben in der geschlossenen Psychiatrie verbringen müssen. Und ich habe das Gefühl, dass er damit nicht unbedingt unglücklich ist.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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