Verantwortung des ÖPNV

vom 18.04.2011, 14:22 Uhr

Vor einigen Tagen war ich nach einer durchfeierten Nacht spät (oder früh, wie man das nimmt) auf dem Weg nach Hause. Nach einigen Minuten in der Straßenbahn machte der Fahrer eine Durchsage über Lautsprecher, in der er ankündigte, wegen eines Unfalls auf den Schienen könne die Bahn ihren geplanten Weg leider nicht fortsetzen und alle Fahrgäste mögen bitte aussteigen. Er habe die Zentrale kontaktiert, jedoch schien bis zum nächsten Morgen kein Ersatzverkehr zur Verfügung stehen - die letzte Verbindung wurde also unterbrochen und es bestand für mich auch keine andere Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu kommen. Geld fürs Taxi hatte ich auch keins mehr dabei (wobei der Fahrer noch ironisch bemerkte, er könne ja die Personalien des PKW-Führers in Erfahrung bringen, damit der die weiteren Kosten übernehme). Trotz des offensichtlich wirklich mitleidigen Personals bestand unter den (teils müden, angetrunkenen) Fahrgästen allgemeine Ratlosigkeit, wie man jetzt wohl weiter verfahren solle.

Mich würde mal interessieren: Was meint ihr, inwieweit ist der Betreiber (in diesem Fall der RMV) für derartige "Missgeschicke" verantwortlich? In der Vergangenheit ist mir derartiges öfters passiert, und jedes Mal wurde man sehr elegant mitten in der Nacht auf der Straße stehen gelassen. Besteht nicht mit dem Kauf einer Fahrkarte eine gewisse Bindung an die Sicherheit des Transports oder ist das Wunschdenken meinerseits?

Benutzeravatar

» Kato » Beiträge: 110 » Talkpoints: 0,52 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Grundsätzlich würde ich das Unverständnis und den Ärger teilen und verstehen, welcher sich angesichts eines solchen Verhaltens der Betreiber hier anstauen sollte. Schließlich verlässt man sich ja auch darauf, dass das Fahrziel erreicht werden kann.

Allerdings kann ich mir hier vorstellen, dass die Verantwortung des Betreibers da endet, wo auch ein Einflussbereich endet. So ist dieser in keinem Fall für den Unfall verantwortlich zu machen! Ich denke, anders hätte es ausgeschaut, wenn eben die Straßenbahn auf Grund eines technischen Defekts liegen geblieben wäre. Dann hätte der RMV vermutlich einen Schienenersatzverkehr organisiert. So aber dürfte es sich um so was wie höhere Gewalt handeln, welche auch ein solcher Anbieter nicht auszugleichen hat.

Wenn tatsächlich Kosten durch einen solchen Unfall entstanden sein sollten, wäre es auch tatsächlich interessant, wie die Versicherung des Unfallverursachers reagieren würde, wenn dieser die Rechnung mit der Erwartungshaltung einer Regulierung eingereicht werden würde. Dabei mag es der Straßenbahnfahrer noch ironisch gemeint haben. Ich sehe keinen Grund, wieso der Unfallverursacher nicht auch für Folgeschäden verantwortlich gemacht werden sollte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron