Aktion bei eBay beenden - Erstattung der Einstellgebühr?

vom 03.01.2008, 13:01 Uhr

Hallöchen zusammen!

Ich habe dieses Mal eine Frage an die fleißigen eBayer unter uns. :D
Man sieht ja immer mal, dass manche Verkäufer eine Auktion vorzeitig beenden. Dann steht da bei der Artikelbeschreibung immer "Der Verkäufer hat das Angebot beendet, da der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht." Ich habe davon zum Glück noch nie Gebrauch machen müssen und wüsste ehrlich gesagt auch gar nicht, wo genau man das machen kann (ich verkaufe nicht sooo häufig bei eBay), aber was mich mal interessieren würde, wäre, ob man in so einem Fall die Einstellgebühr von eBay wieder erstattet bekommt. Dass man keine Verkaufsprovision berechnet bekommt, ist ja im Grunde klar, da kein Verkauf statt gefunden hat, aber das Produkt war ja quasi rechtmäßig gelistet und somit hätte in meinen Augen eBay seine Seite des Vertrags erfüllt und die Erhebung der Gebühr wäre nach meiner Logik rechtmäßig.
Dennoch bin ich mir da nicht sicher, wie das in der Praxis gehandhabt wird und es würde mich einfach mal interessieren. Hat da vielleicht schon jemand mal einen solchen Fall gehabt und weiß, wie das dann läuft?
Und wenn ich an eBays "Profitgier" denke, würde ich auch mal vermuten, dass die das auf jeden Fall berechnen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren! :D

*nur mal so neugierig nachfragt*
die kruemelfrau

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» kruemelfrau » Beiträge: 825 » Talkpoints: 6,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo.
Da ich das selbst schonmal gemacht habe, weil mir ein Artikel während er bei ebay drin war kaputt gegangen ist, weiß ich dass man die Gebühren für das Einstellen bezahlen muss. Gott sei Dank waren das bei mir nur 0,25 €. =)
Man kann einen Artikel auch nur mit der Angabe eines Grundes und bis 12 Stunden vor Angebotsende rausnehmen.
MfG Tobi

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» mrsimpson85 » Beiträge: 69 » Talkpoints: 0,08 »


Die Einstellgebühr zahlt man, wenn man den Artikel selbst zurück zieht. Sollte aber eBay das Angebot beenden, bekommt der Verkäufer die Gebühr auf der Rechnung erstattet. Wie mein Vorposter bereits geschrieben hat, geht das Rückziehen allerdings nur bis 12 Stunden vor Auktionsende.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ganz wichtig:
Nach aktuellem Recht muss man den Bietern die auf den Artikel geboten haben einen Schadensersatz leisten. Auch wenn der Artikel wirklich kaputt gegangen ist. Also Vorsicht bei solchen Aktionen. Ob das bei eBay schon umgesetzt wird kann ich nicht bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Emrah

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@ Emrah

gilt das auch für Privatpersonen? Ich meine wenn die Auktion noch nicht regulär zu ende gegangen ist und man das den beschädigten Artikel bei Ebay meldet und die Auktion vorzeitig beenden lässt, dann trägt doch auch niemand einen Schaden davon. Ganz anders sieht es natürlich aus wenn man den Artikel verkauft und dann behauptet er seie kaputt gegangen beziehungsweise er ist wirklich defekt, dann glaube ich schon das man dort für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Weißt du da genaueres?

liebe Grüße von der MissMouse

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Leider weis ich darüber nicht mehr.
Aber das soll wohl dazu gut sein, damit ein Verkäufer nicht einfach seine Auktion beendet wenn er merkt das sein Artikel für zu wenig raus geht.

Mit freundlichen Grüßen

Emrah

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


missmouse hat geschrieben:dann trägt doch auch niemand einen Schaden davon.

Doch, da gibt es sogar eine nette Formulierung für, hab ich grad aber nicht 100 % im Kopf, ist schon länger her.

Jedenfalls geht das in die Richtung, dass mir auch dann ein Schaden entsteht, wenn ich beispielsweise ein Geschäft nicht tätigen kann - also kaufmännisch betrachtet: Dadurch dass ich den Kauf nicht tätigen konnte, entsteht mir ein möglicher Verlust da mir durch den Kauf ein Gewinn entstehen könnte, z. B. weil ich 150 Euro gegenüber einer anderen, gleichwertigen Sache hätte sparen können oder diese teurer beschaffen muss, weil ich das Angebot nicht wahrnehmen konnte. Dazu kommt der Aspekt das Angebote verbindlich sind, da erster Vertragsschritt (eine Auktion ist sozusagen ein Angebot). Und da gibt es nur wenige Ausnahmen, wo das nicht zutrifft.

Geht in Richtung Opportunitätskosten, auch wenn das hier nicht wirklich zutrifft, nur als Vergleich.

Problematisch ist nur, dass es hier halt extrem schwer ist, den genauen Schaden festzumachen, das braucht wieder einen Gutachter (vor Gericht) usw. so dass sich niemand die Mühe macht (bei Privatverkäufern) - denn man kann ja nicht sagen, wenn die Auktion bei dem und dem Betrag eingestellt wurde, dass das der Endpreis war.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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