Entsorgung: Wem gehört das Altpapier?

vom 15.09.2010, 13:13 Uhr

Mal angenommen Einrichtung K hat Sammelbehälter aufgestellt damit Verbraucher A dort sein Altpapier einwerfen kann. Wenn der Container voll ist wird der Inhalt an Abnehmer B verkauft. Von dem erzielten Erlös werden dann später Verbrauchsmaterialien gekauft die ausschließlich den in der Einrichtung untergebrachten Kindern des Verbrauchers A zu gute kommen.

Nun hat Entsorger C von der Sache Wind bekommen und Einrichtung K sowie alle ähnlichen Einrichtungen in seinem Wirkungsbereich angeschrieben um sie über die vermeintliche Rechtslage zu informieren und zu erreichen dass solche Sammelaktionen zukünftig unterbleiben. Unter anderem wird das damit begründet dass dieses Altpapier ihrem Wertstoffkreislauf entzogen wird obwohl entsprechend dem Abfallgesetz es anders festgelegt ist. Als weiteren Grund wurde angegeben dass es sich um entgangene kalkulierte Gewinne handelt die der Entsorger C bisher zur preislichen Stützung anderer Entsorgungsangebote benutzt hatte. Dieses Argument ist natürlich völlig aus der Luft gegriffen und absolut unseriös. Wer hochrechnet um wie viele Tonnen an Altpapier es sich handelt, den Abnahmepreis und die Anzahl dieser Einrichtungen kennt kommt selbst bei günstigster Berechnung auf einen entgangenen Gewinn von höchstens einem Cent pro Einwohner.

Mal abgesehen von der moralischen Verwerflichkeit solch eines Schreibens, wem gehört denn das Altpapier was zur Sammlung in der Einrichtung K abgegeben wird? Ich war bisher immer der Meinung dass die Kataloge und Zeitungen uneingeschränkt dem Verbraucher A gehören bis er sich überlegt das ganze Papier in die blaue Tonne zu werfen und diese zur Abholung vor die Tür stellt. Kann er nicht sein Altpapier verschenken an wen er will? Macht er sich schon angreifbar wenn er aus seiner vor der Tür abgestellten Tonne das Altpapier wieder herausholt weil er es doch noch einmal braucht?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es gibt tatsächlich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem letzten Jahr genauer gesagt vom 18. Juni 2009 mit dem Aktenzeichen 7 C 16.08 Klick, das besagt, dass der private Haushalt seinen Abfall den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen zur Verfügung zu stellen hat und keinen Dritten mit der Entsorgung beauftragen darf. Dazu gibt es das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen kurz KrW/AbfG Klick, von dem in diesem Fall besonders der § 13 von Interesse ist.

Von daher hat der Entsorger schon erst mal recht, rein rechtlich natürlich. Moralisch finde ich das auch nicht in Ordnung. Zum Glück ist bei uns etwas zur Zeit nicht absehbar, da erst mal genug Zündstoff durch die Neuordnung der Abfallentsorgung unter der Bevölkerung ist. Und die Preise steigen und steigen, daher würde bei uns das Argument der Preisstützung wohl eher zum richtig großen Knall in der Bevölkerung führen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Das stimmt also tatsächlich, auch wenn ich es immer nicht glauben kann. Unser lokaler Abfallentsorger hat nun auch auf Grund der großen Resonanz in der Presse die gesetzlichen Bestimmungen noch einmal in einem Beitrag genau erläutert dass mein ganzes Altpapier ihm gehört und seinem Abfallkreislauf zuzuführen ist. Ich habe sicherlich die Freiheit meine alten Kataloge dem Kindergarten zu schenken, dieser darf sie aber nicht auf eigene Kosten verkaufen sondern hat sie dann entsprechend dem vorgeschriebenen Weg zu entsorgen. Armes Deutschland.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



In dem Urteil steht drin, das man ein privater Haushalt keinen Dritten mit der Entsorgung beauftragen darf. In dem Fall wird ja niemand beauftragt, sondern man verschenkt dies einfach. Und zwar nicht an jemanden der damit gewerbsmäßig handelt, sondern an jemanden der gelegentlich eine Sammelaktion macht. Da sehe ich schon Unterschiede. Zumal der Rohstoff Papier damit nicht dauerhaft dem Wertstoffkreislauf entzogen wird.

Eine Beauftragung liegt ja nur dann vor, wenn ich Unternehmen X anrufe und sage holt mal bei mir ab. Und das ist hier nicht gegeben. Ansonsten würden ja die ganzen Annahmestellen für Papier illegal sein. Und diese kommen ja auch nicht zu mir zur Abholung, sondern ich bringe es hin.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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