Rechtslage Vertrag bez. Wohnung

vom 06.09.2010, 16:45 Uhr

A (Mutter) hat eine Eigentumswohnung und hat diese an B (Sohn) zur Verfügung gestellt.. A ist mit C verheiratet und lebt von D (Vater von B) getrennt. A hat B einen Vertrag zur Unterschrift gegeben, in dem folgende Dinge stehen:

Pflichten von B
Bezahlen aller laufenden Kosten wie Betriebskosten, Strom und Gas. B bezahlt auch den Kredit (den A aufgenommen hat) inkl. Zinsen zurück. B muss für alle Kosten bei Schäden vom Inventar wie Boiler, Gastherme etc. aufkommen, muss sich um die Stiegentour, Rasenmähen und Schneeräumung kümmern und dafür haften, wenn etwas passieren sollte.

D hat kein Wohnrecht in der Wohnung bzw. darf nicht einmal in der Wohnung nächtigen, wenn er auf Besuch ist.

B darf die Wohnung nicht weitervermieten oder D weitergeben, auch nicht wenn B die Wohnung bzw. den Kredit fertig bezahlt. Wenn B die Wohnung verkaufen will, dann nur mit Einverständnis von A. Sollte B die Wohnung verkaufen muss B alles was A in den ersten 3 Jahren an Kredit und Zinsen für die Wohnung bezahlt hat zurückzahlen und den restlichen Betrag des Kredites bezahlen.

Sollte A versterben (der Kredit für die Wohnung ist lt. A mit einer Versicherung abgesichert, wenn A stirbt ist der Kredit mit der Versicherung abbezahlt) muss B die Kosten, die A in den ersten 3 Jahren an Kredit und Zinsen bezahlt hat an C bezahlen.

A behält sein Konto nur für den Wohnungkredit. B muss also die Kontogebühren bezahlen und für Deckung am Konto sorgen.

A und B haben zur Zeit Streit. B überweist alle Zahlungen an A. Da die Zinsen schon länger im Keller sind, bleibt von den Zahlungen jedes Monat etwas übrig, dass A aber nicht zurücküberweist bzw. seit Monaten keinen Kontostand mehr erfahren bzw. wenn B nachgefragt hat bez. des Kontostandes, dann wurde er immer hingehalten mit einer Antwort. Im Prinzip liegt das Geld von B auf dem Konto von A und B hat keine Einsicht auf das Konto.

Wenn B Details zum Kredit wissen will, dann wird er auch abgewimmelt bzw. sagt A dann immer, dass C das weiß. C hat aber selbt keine Ahnung. A und C verwirren B nur und B glaubt, dass er ausgenommen wird von A und C. A und C sind arbeitslos und können sich sehr viel leisten, was B wieder stutzig macht, ob A und C nicht von seinem Geld leben. Er kann aber nichts beweisen, weil er wie gesagt keine Einsicht auf das Konto hat.

A hat immer gesagt, dass B die Karte vom Konto haben kann, damit er immer wegen dem Kontostand und den Buchungen nachschauen kann. Als B die Karte dann wirklich wollte (oder Telebanking) war A ganz entsetzt und gibt nichts her.

Lt. A würde es sehr teuer werden, die Wohnung an B umzuschreiben bzw. ist es lt. A nicht möglich den Fremdwährungskredit auf B zu überschreiben wegen der Konditionen. Wenn B die Wohnung kaufen will, muss er die komplette Summe von 100.000 Euro an A bezahlen, obwohl der Kredit 69.000 Euro beträgt.

Der Vertrag wurde von A und B unterschrieben. B hat jetzt allerdings gehört, dass der Vertrag ungültig sei, weil keine Zeugen mitunterschrieben haben bzw. der Vertrag nicht notariell begläubigt ist.

Was kann B jetzt machen. Kann er die Zahlungen einfach einstellen ohne dass das rechtliche Konsequenzen für ihn hat?

Ihm ist klar, dass dadurch ein Familienstreit entsteht, aber er will endlich eine Lösung, damit sein Geld (dass er oft für andere Dinge brauchen würde) bei ihm ist und nicht auf dem Konto von A liegt und er keine Zinsen dafür bekommt bzw. A nie Auskunft darüber gibt, wie viel Geld wirklich am Konto ist.

B hat lt. den Abrechnugen festgestellt, dass ca. 1000 Euro auf dem Konto sein müssten und hat daher schon 2 Monate nicht überwiesen. Allerdings müssten jetzt wieder ca. 350 Euro am Konto sein. Weiters hat er festgestellt, dass A ihn ausnimmt, weil er die Lebensversicherung von A bezahlt, die den Kredit abdeckt. Lt. Polizze ist die Versicherung einmal jährlich zu bezahlen, A behauptet aber, dass sie halbjährlich zu bezahlen ist. B weiß aber aus sicherer Quelle, dass es nicht so ist, hat auch mit A darüber geredet. A war nur entsetzt und enttäuscht, weil A meinte, dass B denkt A würde B ausnehmen. Muss B die Lebensversicherung für A bezahlen, nur weil diese zu dem Kredit gehört?

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» Lillylein1987 » Beiträge: 564 » Talkpoints: 3,55 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich habe nur die Hälfte gelesen und brauche auch nicht weiterzulesen. Soll das ein Mietvertrag oder ein zusätzlicher privater Vetrag zwischen Mutter und Tochter/Sohn sein?

Wurde die Wohnung jetzt von B gekauft oder nur angemietet?Das ist alles totaler Schwachsinn. Wenn die Wohnung angemietet ist, dann haben alle Beteiligten die Räumlichkeiten, sowie den dazu gemieteten Garten zu pflegen und nicht nur einer.

Wenn du die Wohnung gekauft hast, ist es sogar noch mehr dein Problem, was du damit machst. Für solche Sachen, wie Wasserrohrbruch oder so musst du natürlich zahlen, wenn es deine Schuld war, ansonsten teilen sich das alle, die in dem Haus wohnen oder bei Vermietung trägt die Kosten der Mieter.

Ich müsste noch einmal wissen, ob die Wohnung gemietet wird oder gekauft werden soll.

» toria2178 » Beiträge: 121 » Talkpoints: -0,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bei der Wohnung handelt es sich um eine Eigentumswohnung. Für die Wohnung läuft eben wie schon gesagt ein Kredit. Der Wohnungs- und Krediteigentümer ist A.

A und B haben mit diesem Vertrag vereinbart, dass B in der Wohnung lebt und alle Kosten bezahlt.

A lebt nicht mehr in dieser Wohnung. A ist dort ausgezogen in ein anderes Bundesland und hat B gefragt, ob er darin wohnen möchte, da A die Wohnung sonst verkauft. A hat eingewilligt und dann wurde der Vertrag gemacht.

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» Lillylein1987 » Beiträge: 564 » Talkpoints: 3,55 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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