Zoll will deutschsprachige Rechnung

vom 28.07.2010, 16:47 Uhr

Ich habe schon vor über einem Monat etwas in den USA bestellt. Genau genommen handgemixtes Badesalz und einen Klotz Seife. Soweit nichts Ungewöhnliches, finde ich, und ich hatte auch häufiger schon solche Lieferungen. Nur dieses Mal hat sich der Zoll gemeldet. Kein Wunder, dass es so ewig dauerte, dass ich von der Sendung hörte. Das war bisher immer so, wenn der Zoll meinte, mich vorladen zu müssen.

Nun habe ich also den Brief heute bekommen. Meine Name und meine Anschrift sind falsch angegeben, wie das letzte Mal auch schon. Beim Absender der Warensendung sind auch riesige Schreibfehler und die Spalten für den Sendungsinhalt hat man wohl lieber gleich offen gelassen. Ich hoffe nur, es geht nicht so chaotisch weiter. Wobei es schon danach aussieht, denn auf dem Zettel mit den Hinweisen, was ich zum Termin mitnehmen muss, steht, ich bräuchte einen zweifachen Ausdruck oder eine zweifache Kopie der Rechnung, die eine "allgemein verständliche Warenbezeichnung" beinhalten muss. Problematischerweise "in deutscher Sprache".

Muss diese Rechnung wirklich in deutscher Sprache sein? Wo soll ich so etwas her bekommen, wenn ich in den USA bei einer US-Amerikanischen Kleinhändlerin gekauft habe? Muss sie mir ihre Rechnung jetzt ins Deutsche übersetzen oder muss ich extra wegen eines Seifenklotzes und einer Tüte Badesalz zu einem anerkannten Übersetzer rennen und weiß ich wieviel dafür zahlen? Das wäre übrigens völlig unverhältnismäßig zum eigentlichen Warenpreis von etwa sechs Euro, für die dann wegen des geringen Wertes dann bei der Zollpoststelle wahrscheinlich sowieso nichts gezahlt werden muss.

Oder darf ich dem Zoll zumuten, die Worte "bath salts" und "bar of soap" auch so zu verstehen und kann ganz normal die originale, englischsprachige Rechnung mitbringen? Was mache ich nun?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das ist natürlich schon ein wenig ärgerlich. Sowohl wenn man den Warenwert vor Augen hat als auch die Tatsache, dass Waren die im Ausland bestellt/gekauft werden, eher selten mit deutschsprachigen Aufträgen oder Rechnungen bestückt werden. Wenn man sich nun überlegt, was so eine Übersetzung (von einer legitimierten Kraft!) kosten würde, würde ich lieber auf die Sendung verzichten.

Wenn das Zollamt bei Dir einigermaßen gut erreichbar wäre, würde ich es wagen, trotz der Aufforderung eine deutsche Rechnung mitzubringen, die Dir vorliegende zu nehmen. So sehr man auch über den Zoll schimpfen mag, so darf man nicht vergessen, dass so ein Fall sicher zigfach vorkommt und die jeweiligen Beamten auch nicht doof sind.

Du hattest schlicht Pech bei der Aussortierung von Proben und solltest aber nicht annehmen, dass es so weiter gehen muss. Wenn du vor Ort bist, hast Du immer die Möglichkeit die Geschichte zu erklären sowie eben zu zeigen, dass die Ware wirklich nur sechs Euro Wert hat. Da denke ich, müsstest Du schon auf einen besonders frustrierten Zöllner treffen, wenn der sich dann aufspielen sollte. Wie geschrieben: wenn der Aufwand zum Amt zu gehen eher gering oder überschaubar ist, hast Du eigentlich kaum was zu verlieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Meist hört sich das alles schlimmer an als es dann tatsächlich wird. Die Schreiben, die der Zoll verschickt, sind halt Standardbriefe von vor x Jahren, die noch nicht die Realitäten des Online-Handels einbeziehen. In der Praxis reicht tatsächlich in der Regel auch schon ein eBay-Screenshot hierfür oftmals aus. Das eigentliche Problem, das der Zoll wohl mit dem Paket hat, wird das Badesalz sein. Beziehungsweise werden sie es auf Anhieb nicht als solches identifizieren können bzw. wollen. Wenn Du jetzt eine englische Rechnung mitbringst, auf der eine entsprechende (englische) Warenbezeichnung zu finden ist (der Zoll sollte auch Wörterbücher haben), sollte sich das Problem lösen lassen.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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