Schenkungen für Hartz-4-Empfänger unbegrenzt möglich?

vom 27.01.2010, 13:21 Uhr

Der Thread von Diamante, in dem es um die Frauen ging, die sich im Austausch gegen Dienstleistungen oder Sachleistungen prostituieren, hat mich auf eine Frage gebracht. Dort wurde ja vermutet, dass sich diese Hobby-Huren, die wohl in großer Zahl auf Kosten der Allgemeinheit leben, also von Hartz 4, durch die Sachgegenstände, die sie für ihre Arbeit erhalten, den Maßnahmen des Amtes entziehen. Wenn jemand seinen Körper für eine Nacht gegen eine Waschmaschine oder einen Fernseher anbietet und kein Geld in barer Form verlangt, gibt es ja offensichtlich keine Bezüge, die das Amt anrechnen kann.

Nun frage ich mich, ob ein Hartz-4-Empfänger denn Geschenke oder andere Gegenstände unbegrenzt annehmen darf. Wenn nun eine Prostituierte aus dem beschriebenen Fall vielleicht mehrmals im Monat im Tausch gegen eine Nacht mit ihr einen Fernseher, Computer oder andere Gegenstände bekommt, übersteigt der materielle Wert dieser Sachen ja eigentlich die Summe, die sich ein Hartz-4-Empfänger hinzuverdienen darf. Dürfen diese Sachen von demjenigen, der die staatlichen Leistungen empfängt, in jedem Fall behalten werden?

Was ist, wenn ein normaler Arbeitnehmer mit einem Hartz-IV-Empfänger zusammen ist und ihm größere Geschenke macht, zum Beispiel neue Computer, teuren Schmuck oder auch ein Auto oder eine kleine Eigentumswohnung. Fließen solche Dinge niemals in die Berechnung mit ein?

Ich habe absolut keine Ahnung von Hartz 4 und fände es daher interessant zu hören, wie so etwas gehandhabt wird. Denn letztendlich können sich die Betroffenen auf diese Weise ja schon ein Zusatzeinkommen schaffen, das in normaler Form sonst angerechnet würde, durch die Schenkung oder den Tauschhandel aber unbehelligt bleibt.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn man etwas geschenkt bekommt, dann heißt das für mich, dass keine Gegenleistung erbracht werden muss.

Also liegt in den beschriebenen Fällen also kein Geschenk vor. Wird dagegen eine Leistung vergütet, muss das nicht zwingend in Geld sein. Es gibt ja auch bei Arbeitnehmern die sogenannten Sachbezüge, also beispielsweise ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf. Für diese Sachbezüge wird dann ein geldwerter Vorteil angesetzt, der zu versteuern ist.

Der Verdienst müsste also aus meiner Sicht nicht nur auf Hartz IV angerechnet werden, sondern es würde auch Schwarzarbeit vorliegen.

Wenn es ein "echtes" Geschenk ist, sieht das natürlich anders aus. Aber auch das würde gegebenenfalls auf Hartz IV angerechnet werden. Denn das vermehrt ja das Vermögen und das muss ja bis auf das Schonvermögen erst aufgebraucht werden, bevor es Hartz IV gibt.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@ Ronald65:

Genau das denke ich nämlich auch. Im Prinzip kann man ja vieles als Schenkung deklarieren, was letztendlich über das normale Maß hinausgeht. Nur weil es sich um Gegenstände handelt, heißt das in meinen Augen nicht automatisch, dass diese das vorhandene Vermögen nicht erhöhen. Ich kann mir gut vorstellen, das auch Schenkungen oder eben diese Tauschhandel nicht unbegrenzt möglich sind.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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