Wieviel darf Kind mit arbeitslosen Eltern dazu verdienen?

vom 04.10.2009, 16:32 Uhr

Hallo an alle,
bei mir zu Hause gibt es das Problem das meine Mutter leider arbeitslos ist und dem zu folge Hartz 4 Empfängerin ist, wobei meine Eltern getrennt leben. Ich als Sohn (16 Jahre alt) würde mir gerne etwas dazu verdienen, wobei ich auch gerne etwas für mein Geld machen würde, was zum Glück kein Problem ist, da ich fleißig bin und der liebe Gott mich nicht mit 2 linken auf die Welt geschickt hat.

Richtig arbeiten kann ich noch nicht, da ich noch ca. 3 Jahr mit meinem Abitur beschäftigt bin. Ich würde jedoch gern Zeitungen austragen oder Ferienarbeit machen. Das Problem dabei ist nur, dass das Arbeitsamt dies als Verdienst in der Lebensgemeinschaft an rechnet. Also wird mein Verdienst wieder von meiner Mutter abgezogen( = sinnlos, da ich dann auch nicht arbeiten gehen müsste).

Jedoch gibt es einen so genannten "Freibetrag", denn man im Monat verdienen darf ohne etwas davon ab zu geben, jedoch ist mir nicht bekannt wie hoch dieser ist und ob das bei allen gleich, oder von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Deshalb wäre es super, wenn mir jemand diese Zahl schreiben könnte. Oder wenigsten wie sich dieser Betrag zusammen setzt - vielen Dank!

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» boveman » Beiträge: 442 » Talkpoints: 1,66 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Neben Arbeitslosengeld 400 Euro Job

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Sinnlos ist ein Nebenjob als Schüler auf keinen Fall. Auch wenn dir vom verdienten Geld eventuell nicht mehr der gesamte Betrag zur Verfügung steht. Denn du kannst diese Nebentätigkeiten auch später mal in deinem Lebenslauf angeben und so Sachen werden an sich von jedem Arbeitgeber gerne gesehen. Solange sich die Tätigkeiten halt im legalen Rahmen bewegen.

Grundsätzlich muss jeder Cent der dem Haushaltseinkommen zufliesst, generell gemeldet werden. Bei alleinstehenden Hartz 4 Beziehern sind 100 Euro Anrechnungsfrei. Sprich 100 Euro darf ein alleinstehender Hilfebezieher verdienen, ohne das es am Satz abgezogen wird. Sobald man über 100 Euro kommt, werden x Prozent abgezogen. Wie das ganze aber im Falle einer Bedarfsgemeinschaft aussieht, weiss ich nicht. Aber 100 Euro sind auf alle Fälle frei.

An sich müssten die Hinzuverdienstgrenzen auch im letzten Bewilligungsbescheid stehen. Ansonsten werden doch auch Broschüren ausgegeben, die deine Mutter mit Sicherheit auch bekommen hat und da steht sowas auch drinne.

Im Bewilligungsbescheid steht aber auch drinne, wieviel Geld deine Mutter für dich erhält. Davon wird dann auch dein Einkommen im Falle des Falles abgezogen. Das kannst du halt wieder ausgleichen, in dem du deiner Mutter halt den Betrag der abgezogen wird, einfach gibst. Somit hat sie soviel wie vorher.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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