Unterschied Garantie und Gewährleistung?

vom 10.09.2009, 09:13 Uhr

Jedesmal, wenn ich ein Elektrogerät kaufe oder danach schaue, fällt mir auf, dass auf dem Gerätekarton immer was von Garantie steht und nicht von Gewährleistung.

Hier im Forum wird aber auch viel von Gewährleistung gesprochen. Aber wenn ich ein Gerät kaufe, dann wird immer dabei gesagt xy Jahre Garantie. Wer gibt denn nun die Garantie und wer gibt eine Gewährleistung? Ich verstehe irgendwie den Unterschied nicht. Denn bei jedem Gerät ist doch ein Garantieschein dabei. Oder aber es wird beim Kauf gesagt, dass der Kassenbon gleich Garantieschein ist. Im Handel wird so nie von Gewährleistung gesprochen.

Ich habe gelesen, dass eine Gewährleistung eine gesetzliche Verpflichtung ist und eine Garantie freiwillig vom Händler gemacht wird. Aber warum steht denn dann auf dem Karton vom Hersteller, dass GARANTIE auf diesem Gerät ist? Wäre nett, wenn man mir das wirklich mal "idiotensicher" erklären kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Neben der Garantie und der (Mängel)Gewährleistung gibt es auch noch die Produkthaftung ;) - und: Suchfunktion (!) Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung.

Und warum man das extra erwähnt? Weil eine Garantie den Kunden (manchmal) besser stellt als die gesetzliche Gewährleistung, indem man z. B. den "Umkehrzeitraum" freiwillig von sich aus auf 12 Monate ausdehnt oder einen Vorortaustausch beim Kunden anbietet. Und Garantie ist auch nicht gleich Garantie - welche Garantie auf was der Hersteller anbietet kann er aussuchen. Wenn er Garantie auf Schuhe gibt kann er schön dick "24 Monate Zufriedenheits-Garantie" draufdrucken und das einschränken auf Schnürsenkel.

Und oft wird nur etwas garantiert, was sowieso in der Gewährleistung gewährt werden muss - das ist so, als ob ein Arzt damit werben würde, dass man bei ihm heute nur 10 Euro anstatt mehr als Praxisgebühr zahlen muss. Und da die meisten keinen Plan davon haben, welche Rechte man aus der Gewährleistung als Verbraucher hat klappt das auch prima - sieht man ja auch daran, dass sich viele bei einem Umtausch noch über einen Gutschein freuen und denken, das wäre prima, obwohl ihnen (nach fehlgeschlagener Nacherfüllung) ihr Geld in klingender Münze zustehen würde.

Garantie ist einfach ein prima Werbebegriff der viel verspricht und fast nichts hält und den jeder anders auslegen kann wie er lustig ist - sowohl Hersteller, die damit nur wenige Felder unter Einschränkungen abdecken als auch der Kunde, der meint, das gilt für alles. (Deswegen gibt`s auch bei denen, die es besser wissen immer einen Lacher, wenn jemand damit ankommt, dass er noch Garantie hat - denn die bringt in 98 % der Fälle nichts.) Und da man die Garantie schön mit Ausschlussklauseln spicken kann, können die meisten Hersteller sich auch sicher sein, dass sie da mögliche Rückläufe kaum etwas kosten, da sie sie immernoch ablehnen könnten.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Der Volksmund kennt eben das Wort Garantie besser als das Wort Gewährleistung, wo bei vielen Leuten einfach nur Fragezeichen entstehen und erheblich zur Verwirrung beitragen, wie unzählige Kundenkontakte bestätigen.

Grundlegend ist es so, das du beim Kauf einer Ware eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten zugestanden bekommst (ab dem 1.1.2002, davor waren es nur 6 Monate) und du etwas in diesem Zeitraum reklamieren kannst, falls ein Defekt auftreten sollte. Bis zu diesem Punkt denken alle mit und schalten dann einfach ab, obwohl es dann erst anfängt, interessant zu werden.

In den ersten sechs Monaten ab Kauf(datum) kannst du etwas reklamieren, ohne dir weitere Gedanken machen zu müssen, sofern der Schaden nicht mechanischer Art und selbstverschuldet ist (zum Beispiel etwas ist gebrochen aufgrund von Fremdeinwirklung, gerne auch ein Display), der Händler müßte dir beweisen, das der Fehler beim Kauf nicht vorhanden gewesen ist (praktisch unmöglich).

Ab dem siebten Monat aber kommt die Beweislastumkehr ins Spiel und reklamierte Ware kann vom Händler abgewiesen werden, sofern dieser darauf besteht, das du (also der Käufer) nachweisen mußt, das der Fehler beim Kauf vorhanden war (ohne Gutachten kaum machbar). Hier trennt sich nun die Spreu vom Weizen, kulante Händler senden das ganze auf Basis der Kulanz an den Hersteller zur Reparatur, unkulante lassen dich im Regen stehen.

Eine Garantie hingegen wird vom Hersteller gewährt (und nicht vom Händler), dieser kann die Garantie komplett verweigern oder auf einen bestimmten Zeitraum zu seinen Bedingungen erstellen. So werden zum Beispiel bestimmte Akkus (aus Notebooks) gerne nur mit sechs Monaten Garantie belegt, während das Notebook 24 oder gar eine noch längere Garantiezeit bekommt. Allerdings muss man, will man die Garantie in Anspruch nehmen, die Ware auf (meistens) eigene Kosten an den Hersteller (oder die Servicewerkstatt) schicken, nur der Rücktransport geht zu Lasten des Unternehmens. Weitere Kosten kommen im Regelfall nicht auf den Kunden zu, einzige Ausnahme ist, wenn die Werkstatt eine Fremdeinwirkung feststellt und daher die Garantie- und/oder Kulanzreparatur ablehnt.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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