Job und Recht: Wann gilt der Rechner als privat genutzt?
Heute haben CB vom Chef D alle einen Rüffel bekommen weil CB im Job ihre Rechner auch für private Dinge nutzen. Im Arbeitsvertrag von CB heißt es, dass die Rechner in geringem Umfang auch für private Dinge genützt werden dürfen.
Aber wo ist denn bitte schön die Grenze und wann ist es nicht mehr vertragsgemäß? CB würden uns da gern schlau machen, denn CB haben keine Lust wieder eine auf den Deckel zu bekommen nur weil CB mal eine Email schicken oder eine Bestellung über das Firmeninternet aufgeben.
Wenn schon im Arbeitsvertrag steht, dass der Rechner in geringem Umfang auch privat benutzt werden kann, dann hätte sich CB danach richten müssen. Geringer Umfang bedeutet für mich, dass es etwas dringendes ist, was man nach Arbeitsschluss nicht erledigen kann. Ansonsten hat man zu warten, bis man wieder zu Hause ist. Wenn CB Emails verschickt und Bestellungen privat macht, kann er das von seinem Zuhause ebenso nach Feierabend tun.
Wenn man den firmeneigenen Rechner länger benutzt, kann man in dieser Zeit nicht für die Firma tätig sein, von der man aber für das Arbeiten bezahlt wird und nicht für private Spielereien und Recherchen am Rechner. Ein übermäßiges Benutzen des Rechners kann eine Abmahnung zur Folge haben oder sogar die fristlose Kündigung. Dagegen zu klagen wäre sinnlos. Dann könnte man auch spazieren gehen während der Arbeitszeit statt zu arbeiten.
Cid hat geschrieben:Wenn schon im Arbeitsvertrag steht, dass der Rechner in geringem Umfang auch privat benutzt werden kann, dann hätte sich CB danach richten müssen. Geringer Umfang bedeutet für mich, dass es etwas dringendes ist, was man nach Arbeitsschluss nicht erledigen kann. Ansonsten hat man zu warten, bis man wieder zu Hause ist. Wenn CB Emails verschickt und Bestellungen privat macht, kann er das von seinem Zuhause ebenso nach Feierabend tun.
Der geringe Umfang ist nicht gekoppelt an Dringlichkeiten oder ob man das auch von zu Hause machen könnte oder ob es bis dahin warten könnte. Vielmehr bezieht sich der geringe Umfang tatsächlich auf die Dauer und Intensität der Nutzung. Ruft man also mal kurz sein Online-Banking auf oder auch mal seine Mails, die man kurz checken möchte, dann fällt dies unter geringem Umfang.
Eine ganz allgemeine Nutzungsdauer pro Tag kann man da aber nicht sagen, aber im Normalfall macht man nichts verkehrt, wenn man ungefähr 5 Minuten pro Tag nicht überschreitet und vor allem, wenn dadurch keine Arbeiten liegen bleiben oder sich zeitlich verzögern. Wichtig ist das die allgemeine tägliche Arbeit nicht darunter leidet und das diese Priorität hat.
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