gemeinsames Sorgerecht - Recht am Bild

vom 25.06.2009, 22:01 Uhr

A und B sind geschieden und haben 2 Kinder. Die Kinder leben bei Frau A und Herr B hat aber auch mit A zusammen das Sorgerecht. A ist in vielen Foren unterwegs und zeigt auch dort die Bilder der zwei Kinder und diese sind dann öffentlich für jeden sichtbar. B ist darüber sauer, weil er dagegen ist, dass seine Kinder ständig im Internet zu sehen sind. Es sind zwar keine Fotos für die die Kinder oder B sich schämen müssten, aber er will einfach nicht, dass seine Kinder ausgestellt werden.

A ist der Meinung, dass es nicht schlimm ist, wenn die Kinder von A und B auch öffentlich im Internet anzusehen sind. B ist allerdings der Meinung, dass er ein Mitspracherecht hat und auch er das Recht hat zu verbieten, dass seine Kinder veröffentlicht werden.

Kann B etwas unternehmen, dass A die Bilder aus dem Internet nimmt? Manche Bilder sind bei dem Webseitenbetreiber C der Foren gespeichert und A könnte sie nicht mal rausnehmen. Muss der Forenbetreiber C die Bilder auf Wunsch von B aus dem Netz nehmen? Welche rechtlichen Schritte kann B gehen, damit die Bilder nicht mehr im Internet zu sehen sind? Kann er überhaupt was dagegen machen? Wie erwähnt, haben beide das Sorgerecht der Kinder.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo!
Beide Seiten haben ein gemeinsames Recht miteinander zu bestimmen, alles muss gemeinsam besprochen werden und beide müssen sich einig sein. Sind sich A und B nicht einig und diese eigenmächtige Entscheidung schadet den Kindern muss die andere Partei notfalls zum Jugendamt oder Anwalt gehen und das gemeinsame Sorgerecht streitig zu machen und für sich alleine beantragen.

Bilder im Internet können für Kinder gefährlich werden, somit stellt dies eine Gefährdung da und A muss diese auf verlangen von B aus dem Internet löschen. Betreiber dieser Seiten müssen nicht auf den Wunsch von B reagieren, da es zwischen A und B eine Streitigkeit ist, aber ein Versuch ist es wert. Vielleicht hilft es wenn man einen Anwalt nennt, wenn der Betreiber die Fotos nicht löscht

Dies wirkt meist, da Konsequenzen meist gefürchtet sind. A würde ich klar zu verstehen geben, das es nur Funktioniert mit dem gemeinsamen Sorgerecht, wenn sich beide einig sind und alles miteinander Besprechen und abstimmen. Es leiden die Kinder unter der Unstimmigkeit, was nicht sein muss und Fotos im Internet von Kindern haben dort rein gar nichts verloren, meiner Meinung nach.

Würde A nochmals bitten die Fotos zu entfernen und würde ihm dann die Konsequenzen darlegen in weiteren eigenmächtigen Entscheidungen, nämlich das Beantragen des Alleinigen Sorgerechtes, wo die Männer meist den kürzeren ziehen. Nun hoffe ich das ich A und B nicht verwechselt habe und etwas helfen konnte.

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» Gisa » Beiträge: 101 » Talkpoints: 3,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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