Fahrrad mit Hilfsmotor

vom 17.06.2009, 15:51 Uhr

Hier in Paderborn fahren einige ältere Menschen mit Fahrrädern herum, die einen kleinen Hilfsmotor haben. Da es hier sehr hügelig ist, ist das auch grade für die älteren Menschen sehr hilfreich. Die Fahrräder sehen aus wie normale Fahrräder und haben hinten am Gepäckträger einen kleinen Tank. Diese Fahrräder kann man normal fahren, aber wenn es den Berg hoch geht, kann man den kleinen Hilfsmotor anmachen und mit Hilfe den Berg hochkommen.

Nun habe ich schon solche Fahrräder gesehen, die ein kleines Versicherungsnummerschild haben, wie an einem Mofa und andere Fahrräder mit diesem Hilfsmotor haben das nicht. Sind diese Fahrräder versicherungspflichtig oder nicht? Kann man dieses Fahrrad mit Hilfmotor auch in den Keller stellen oder ist das wegen dem Tank verboten? Wie teuer sind solche Fahrräder und habt ihr schon mal auf einem solchen Fahrrad gesessen und seid es gefahren? Worauf sollte man beim Kauf eines solchen Fahrrades achten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor brauchen glaube ich kein Nummernschild, bei denen ist mir jedenfalls noch nie eines mit begegnet. Fahrräder mit Benzinmotor brauchen meines Erachtens nach schon eines und sie werden wie ein Mofa versichert. Dementsprechend darf man auch erst - je nach Leistung - mit 14 oder 15 ein solches Fahrrad fahren. Wenn man dann noch untere Altersschichten vom Gebrauch ausschliesst, dann wird die Versicherung noch günstiger. Zum Beispiel bei Fahrern ab 25 Jahren oder so.

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge


moin zusammen,

es gibt grob gesagt zwei Arten der Fahrräder mit Hilfsmotor. Zum ersten wären da die Fahrräder mit Elektrischem Hilfsantrieb, der durch die eigenen Muskelkraft aufgeladen wird und gerade älteren Menschen hilft ein zügiges Vorankommen mit dem Fahrrad zu ermöglichen. Bei dieser Art der Fahrräder muss der Fahrer jeweils selber mit treten, wird aber vom Motor unterstützt. Diese Art der Hilfsmotoren ist versicherungsfrei.

Die zweite Art wären die sogenannten Leichtmofos, mit Benzin oder auch Elektroantrieb, welche aus eigener Kraft vorankommen. Bei diesen Fahrräder kann zwar noch zusätzlich in die Pedale getreten werden, dies ist aber zum vorankommen nicht nötig und dient dann eher für die Fortbewegung in Bereichen wo das fahren mit Motor nicht gestattet ist, oder fürs losfahren ohne Motor. Diese Leichtmofos dürfen maximal 20 km/h fahren, sind von der Helmpflicht befreit, aber versicherungspflichtig.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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