Geschäftsgebühr bei Versicherung - Was ist das?

vom 20.06.2009, 14:53 Uhr

Ich hab vor etwa 3 Monaten im Internet eigentlich eine Hausratsversicherung abschließen wollen und fand dann auch eni gutes Angebot. Ich habe dann meine Daten eingetragen, und weil ich dachte, ich müsse den Vertrag ja eh erstmal handschriftlich noch unterzeichnen und zurück senden, damit er wirksam wird, habe ich da nicht weiter drüber nachgedacht. Bis die Unterlagen dann kamn, vergingen nochmal fast 2 Wochen und in dieser Zwischenzeit habe ich aber schon woanders ein besseres Angebot bekommen und dort die Versicherung dann abgeschlossen.

Nun habe ich die Zahlungsaufforderung der Versicherung einfach ignoriert, weil ich dachte, dass dann der Schutz eh nicht gegeben ist und die einfach den Vertrag dann stornieren. Ich habe dann allerdings einen Brief bekommen, indem der Versicherer schreibt, der Vertrag würde storniert, weil ich binnen dieser Zahlungsfrist nicht das Geld überwiesen habe, allerdings sei eine hohe Geschäftsgebühr fällig, die mir in Rechnung gestellt wird.

Ich hab keine Ahnung was das ist, wozu ich das bezahlt und wie hoch sowas sein könnte. Weiss das jemand?

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Vertragsabschlüsse sind selbstverständlich auch online möglich. Du solltest dir ansehen, ob du dir ein Angebot zuschicken lässt oder beim Ausfüllen deiner Daten direkt einen Vertrag abschließt. Wenn tatsächlich alle Verträge immer noch handschriftlich unterzeichnet werden müssten, dann hätten Internetabzocken ja gar keine Chance mehr :roll:

So, nun hattest du schätzungsweise wohl doch einen Vertrag abgeschlossen. An sich auch nicht so wild, wenn du kurz darauf noch ein besseres Angebot findest, denn es gibt ja die 14-tägige Widerrufsfrist. Diese bezieht sich für gewöhnlich auf den Erhalt der Police. Sobald diese eintrudelte, hättest du also noch weitere 14 Tage Zeit gehabt, einen Widerruf zu schicken. Wäre dies geschehen, hätte man dir auch keine Rechnung wegen eventuell entstandener Kosten schicken dürfen. Da du, wie ich aus deinem Text gelesen habe, aber gar nichts getan hast, sondern einfach nicht bezahlt hast, bestand für den Versicherer kein Grund zur Annahme, dass du den Vertrag gar nicht wolltest.

Entsprechend wird für deine unbezahlte Rechnung nach einer geregelten Frist dann ein Mahnverfahren eingeleitet. Dieses ist verbunden mit Kosten für Anwalt oder Notar, teilweise auch für ein Inkasso-Unternehmen (wobei uns dieser Punkt jetzt nicht interessiert). Der Versicherung entstehen also weitere Kosten für deinen Fall. Diese sind übrigens zuzuüglich zu den regulären Kosten, den die Versicherung eventuell an einen Anwalt zum Erstellen der Verträge o.ä. bereits hat.

Da du keinerlei Nachricht von dir gegeben hast, den Vertrag gar nicht zu wollen - nicht mal mehr außerhalb der Widerrufsfrist (da hätte man eventuell aus Kulanz was machen können), bist du meines Erachtens auch für die Geschäftskosten des Anwaltes zuständig. Wie hoch diese sein können oder dürfen, darüber weiß ich leider nicht so viel, außer das es eine Regelung gibt die sich allerdings auf Prozentsätze von der eigentlichen Vergütung des Anwalts bezieht. Falls du meinst, dass diese Summe zu hoch wäre, könntest du dich darüber bei einer Rechtsberatung informieren.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Danke erstmal. Logisch, ich hätte die Widerrufsfrist nutzen können und so weiter. Ich sage ja auch gar nicht, dass das nicht mein Fehler ist oder ich das hätte anders machen sollen, allerdings verstehe ich nun nicht so recht woher die Kosten für den Anwalt oder den Notar denn kommen sollen, wenn letztendlich vom Versicherer der Vertrag eh schon gekündigt wurde?! Dann wird doch auch kein Mahnverfahren mehr eingeleitet, denn er möchte ja dann den Erstbetrag eh nicht haben, oder?

Für die zuvor entstandenen Kosten würde ich ja einsehen, aufzukommen. Aber doch nicht für die, die nachträglich entstehen, nachdem der vetrag eh schon gekündigt wurde seitens des Versicherers?!

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Sippschaft hat geschrieben:[...] allerdings verstehe ich nun nicht so recht woher die Kosten für den Anwalt oder den Notar denn kommen sollen, wenn letztendlich vom Versicherer der Vertrag eh schon gekündigt wurde?! Dann wird doch auch kein Mahnverfahren mehr eingeleitet, denn er möchte ja dann den Erstbetrag eh nicht haben, oder?

Der Vertrag wird in der Regel vom Versicherer erst gekündigt, wenn bereits ein Zahlungsverfahren eine gewisse Mindestdauer lang läuft. Sobald die erste Rechnung raus ist und du innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist (die die Rechnungen meist nennen) nicht gezahlt hast, wird dir ja nicht sofort gekündigt. So schnell darf der Versicherer das auch gar nicht. In den meisten Fällen bekommst du erstmal eine sogenannte Zahlungserinnerung (hat noch nichts mit Mahnung zu tun) und eine weitere Frist zum Zahlen, und erst danach irgendwann hat der Versicherer überhaupt die Möglichkeit, von seiner Seite aus zu kündigen.

Nun weiß ich nicht, ob bei dir auch ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, oder darauf verzichtet wurde. Falls es ein Mahnverfahren gab, entstanden der Versicherung hier noch Kosten (und das ist logischerweise noch vor der Kündigung seitens des Versicherers). Falls es kein Mahnverfahren gegeben hat wird sich die Versicherung aber trotzdem rechtlich auf die sichere Seite stellen, bevor sie dir kündigt. Sprich man lässt einen Anwalt (häufig den Hausanwalt) prüfen, ob das Verfahren so in Ordnung ist und man dir jetzt kündigen darf, ohne dass es für dich eine Möglichkeit gibt, die Versicherung dafür zu verklagen, weil sie dir unrechtmäßig gekündigt hätte. Auch diese Kosten sind logischerweise vor der Kündigung entstanden, da die Versicherung ja nicht im Nachhinein prüfen lässt, ob ihre Handlungen so in Ordnung gewesen waren.

Oder wunderst du dich lediglich über den verspäteten Zeitraum dieser Rechnung? Der ist natürlich so zu erklären, dass die Versicherung ihren Anwalt ja erst im Nachhinein bezahlt und auch für gewöhnlich den Anwalt nicht ausschließlich für einen Kunden braucht und dieser deswegen Quartalsweise (oder auch monatsweise oder halbjährlich) seine Kosten an die Versicherung berechnet.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^