Hedging: Call-Optionsschein
Unter einem Hedge (Absicherungsgeschäft) versteht man die Risikobegrenzung der Handelsgeschäfte durch ein weiteres Geschäft.
Angenommen ein Investor kauft sich einen Call-Optionsschein auf den Deutschen Aktienindex (DAX), dann ist dieses Geschäft aus Sicher der Emittenten vorerst als reinen Verkauf der Optionsscheine an den Anleger zu interpretieren. Doch schon im gleichen Moment in dem sich der Anleger einen solchen Call-Optionsschein kauft, geht der Emittent die gleiche Position ein, allerdings am Terminmarkt. Der Emittent kauft sich zum Beispiel einen DAX-Future. Wenn der Investor seinen Call-Optionsschein wieder verkauft, dann verkauft der Emittent zeitgleich auch seine Position um den Verkaufspreis dem Investor gutzuschreiben.
Wenn ein Emittent sich nicht durch solche Geschäfte absichern würde, dann würde der Emittent ein so gut wie unbegrenztes Risiko tragen.
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