Muss man Unterstützung von Verwandten bei Harz IV angeben?

vom 20.03.2009, 00:21 Uhr

Ich rutsche diesen Monat von Arbeitslosengeld in Harz IV und bin mir etwas unsicher was man angeben muss und was nicht. Meine Mutter zum Beispiel steckt meinem Sohn und mir immer mal wieder ein paar Euros zu, muss ich so etwas angeben oder nur wenn es regelmäßig ist?

Wie sieht es aus mit Sachgeschenken von Verwandten? Mein Sohn bekommt von seinem Onkel einen gebrauchten PC vererbt, muss man dies beim Amt melden oder sind Geschenke dieser Art okay? Ich frage deshalb nach, weil eine Freundin wegen solcher Geschenke vor zwei Jahren Probleme mit dem Amt bekam.

» Krähdorn » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,73 »



moin Krähdorn,

zunächst einmal muss ich sagen: JA du musst sämtliche Unterstützungen in Form von Geld angeben, Sachspenden anzugeben ist nicht nötig.

Und jetzt zitiere ich mal meinen Sacharbeiter vor gut einem Jahr. "Wenn euch jemand mal was zusteckt, behaltet es für euch und seht zu dass nichts auf euren Kontoauszügen auftaucht!"

Selbst eBay-Einnahme musste ich damals erklären, habe dann angegeben dass ich Sachen aus meinem Besitz veräußert habe und solange die Einnahmen 50 €uro nicht übersteigen, wird einem bei sowas auch kein Beamter etwas tun können.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das mit den Einnahmen die 50,- Euro nicht übersteigen dürfen ist mir auch bekannt. Allerdings weiß ich nicht genau ob das für einen Monat gilt oder sogar für ein Jahr. Sonst wäre eigentlich sogar die Teilnahme an einen Flohmarkt etwas problematisch.

Es muss eigentlich doch auch einen gewissen Freibetrag geben, der somit unantastbar für die Behörden ist. Es kann ja auch vorkommen das man fürs gesamte Jahr irgendwelche Gutschriften erhält, die nun einmal auf das eigene Girokonto gebucht werden. Eine Barauszahlung wird ja von keinen Unternehmer mehr durchgeführt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Einzahlungen die auf dein Konto erfolgen werden grundsätzlich als Einnahmen gewertet! An einem Flohmarkt kannst du trotzdem teilnehmen, denn die Dinge die du dort veräußerst befinden sich ja bereits in deinem Besitz, somit wäre dies nur eine Vermögensumschichtung.

Und ganz nebenbei gesagt, nach einem Flohmarkt zahlt man als Hartz4-Empfänger ganz einfach die Einnahmen nicht auf sein Konto ein!

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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