Blindensendung - Post für blinde Menschen versenden

vom 24.07.2008, 12:34 Uhr

Für Blinde Menschen bietet die Post einen ganz besonderen Service an, nämlich die Blindensendung. Hier dürfen Tonträger die für Blinde bestimmt sind, Hörbücher, Zeitschriften, Tageszeitungen und Briefe versendet werden.

Bei Schriftstücken, also Briefen, Zeitschriften und Tageszeitungen müssen diese in der Blindenschrift sein, wer eine normale Sendung verschickt, der muss hier auch das normale Porto zahlen. Wer in einer amtlich anerkannten Anstalt ist oder von einer solchen stammt, der darf auch Tonträger, Hörspiele und Papiere die für die Blindenschrift geeignet sind versenden.

Wie bei der Warensendung und Büchersendung darf der Versandumschlag nicht verschlossen werden, sondern muss offen sein. Offen bedeutet, dass man den Umschlag ohne Anwendung von Gewalt (Gewalt deshalb, weil manche Pakete so verklebt sind, dass man sie ohne Kraftaufwand nicht öffnen kann) oder Hilfsmittel (Brieföffner, Messer und so weiter) öffnen kann, hier können dann zum Beispiel Musterbeutelklammern oder Büroklammern verwendet werden. Ebenfalls wie bei der Warensendung und Büchersendung muss der Hinweis auf eine Blindensendung über der Empfängeradresse vermerkt werden. Sollte es sich um eine internationale Sendung halten, was bei der Blindensendung möglich ist, dann muss man dort - Blindensendung / Cécogramme - vermerken. Bei der Blindensendung kann man gegen ein Entgelt den Zusatz Einschreiben hinzu kaufen. Die Zustellung von Blindensendungen erfolgt entweder in den Briefkasten des Empfängers oder in die nächstgelegene Postfiliale.

Wie bei allen anderen Sendungen auch, unterscheidet hier die Post verschiedene Versandmöglichkeiten. Bei einer nationalen Blindensendung dürfen die Maße Länge 10 cm bis 35,3 cm, Breite 7 cm bis 25 cm, Höhe 5 cm und Gewicht 1000 Gramm betragen. Bei einer Blindensendung schwer dürfen die Maße Länge 15 cm bis 60 cm, Breite 11 cm bis 30 cm, Höhe 1 cm bis 15 cm und Gewicht 7000 Gramm betragen. Bei der internationalen Blindensendung gelten die Mindestmaße von Länge 14 cm und Breite 9 cm, jedoch darf das Gesamtmaß von Länge plus Breite plus Höhe 90 cm nicht überschreiten, wobei keine Seite größer 60 cm sein darf. Das Gewicht ist hier wie bei der schweren Blindsendung 7000 Gramm.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe Mal gehört, dass ein normaler Brief für einen blinden Menschen kostenlos zugestellt werden. Aber genauer habe ich mich damit noch nicht auseinenander gesetzt. Laufmasche, Du bist da wirklich gut informiert! Hast Du diesen Service Mal in Anspruch genommen?

Wenn man einer blinden Person schreiben möchte, dann muss man ja deren Schriftsystem beherrschen, womit ich mich zwar schon ein Mal auseinandergesetzt habe, es aber ziemlich schwierig fand und dann natürlich eine entsprechende Schreibmaschine besitzen.

» Nordlicht » Beiträge: 207 » Talkpoints: -0,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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