Besteuerung von Kapitalanlagen

vom 11.07.2008, 16:25 Uhr

Kennt sich jemand von euch mit dem Bereich Geldanlage genauer aus?

Vor allem der Bereich Steuern auf die Kapitalanlage würde mich jetzt in diesem Fall interessieren. Zahlt man bei allen Kapitalanlagen gleich viel Steuern oder bestehen da doch Unterschiede, also dass manche Kapitalanlagen zum Beispiel steuerlich begünstigt werden? Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch diese ganze Angelegenheit einleuchtend erklären könnte.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hallo,

eine abschließende Betrachtung der Thematik halte ich in diesem Rahmen nicht für zweckmäßig und erst recht nicht für möglich. Ich will daher versuchen, einige wesentliche Aspekte zu umreißen und hoffe, damit zumindest in geringem Umfang weiterhelfen zu können.

Bislang gilt: Veräußerungsgewinne sind dann steuerfrei, wenn sie aus Wertpapiergeschäften stammen, die langer als 12 Monate gehalten wurden. Ansonsten erfolgt die Veranlagung mit dem persönlichen Steuersatz. Die Regelung entfällt für alle Wertpapiere, die nach dem 31.12.08 erworben werden: Künftig wird immer eine pauschale Besteuerung in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (Abgeltungssteuer) vorgenommen, unabhängig von der Haltedauer und dem sonstigen persönlichen Einkommen.

Dividenden unterliegen bislang dem Halbeinkünfteverfahren. Erhaltende Zahlungen sind zur Hälfte steuerfrei, zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu veranlagen. Auch diese Regelung entfällt zum Jahreswechsel. Sämtliche Mittelzuflüsse, die nach dem 31.12.08 verzeichnet werden, unterliegen der Abgeltungssteuer.

Zinsen werden bislang mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, wobei durch die Banken bereits in der Vergangenheit ein Zinsabschlag vorgenommen wurde. Künftig gilt auch hier die Abgeltungssteuer.

Die Besteuerung erfolgt künftig direkt auf Bankebene; das depotführende Kreditinstitut behält anfallende Steuern unmittelbar ein. Eine Gegenrechnung von Gewinnen mit Verlusten aus Kapitalvermögen sit nur dann möglich, wenn Gewinne und Verluste der selben Einkunftsart entstammen.

Trotz der Abgeltungssteuer gibt es auch im nächsten Jahr noch Möglichkeiten, Steuervorteile zu nutzen. Insbesondere im Bereich der geschlossenen Fonds werden sich noch einige Möglichkeiten ergeben. Diesen Bereich hier ausführlich zu beleuchten, ginge aber m.E. zu weit.

Grüße,
Mastertrader26

» mastertrader26 » Beiträge: 55 » Talkpoints: 0,20 »


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