Unfall mit ausländischer Radfahrerin

vom 01.07.2008, 14:12 Uhr

Vergangenen Samstag hatte ich einen Unfall mit einer in Frankreich wohnhaften Fahrradfahrerin auf einer deutschen Vorfahrtstraße.

Die Radfahrerin fuhr ohne sich umzusehen aus einer untergeordneten Straße auf die Vorfahrtstraße, wodurch ist sie nahezu ungebremst erwischt habe. Die Polizeit hat den Schaden aufgenommen und die Sache ist eigentlich auch definitiv klar, dass mich keine Schuld trifft (nicht zu schnell, Vorfahrtstraße...)

Schlimme Verletzungen hat sie glücklicherweise nicht und konnte auch am gleichen Tag noch das Krankenhaus verlassen. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, wie das versicherungstechnisch weiterläuft. Da sie ihren Wohnsitz in Frankreich hat weis ich nicht so recht, welchen Weg ich nun genau einschlagen soll. Muss ich den Schaden meiner Versicherung melden, damit sie mit dem französischen Versicherung Kontakt aufnehmen und das für mich regeln? Oder ist ein Anwalt der bessere Weg? Wie ist das rechtlich in Frankreich, muss die Versicherung die Anwaltskosten zahlen? Oder gilt hier ohnehin gänzlich deutsches Recht, da es auf deutschem Boden passiert ist? Kann ich der Versicherung einen Mietwagen in Rechnung stellen, bis der Schaden an meinem Fahrzeug behoben ist, um die Versicherung etwas in Zugzwang zu bringen?

Fragen über Fragen. Bin mal gespannt was da unsere beiden Experten dazu zu sagen haben...

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» PitDesign » Beiträge: 375 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Wir hatten mal einen Unfall mit einem in Italien zugelassenen Fahrzeug. Wir haben uns die Versicherung und die Versicherungsnummer usw. vom Unfallgegner geben lassen und sind damit zu unserer Versicherung gegangen. Die haben dann alles für uns geregelt. Ich denke, wenn du es genauso machst, sollte das gehen. Da ja beides europäische Länder sind, wird das wohl auch in Frankreich nicht viel anders gehandhabt werden. Allerdings wäre es wichtig, wenn man auch die Versicherung (Haftpflichtversicherung in dem Fall ja die private) des Unfallgegners wüßte, weil es für Fahrradfahrer ja keine Pflichtversicherung gibt.

Rede doch erst mal mit deiner Versicherung und frage nach, wie man das machen kann. Wenn alle Stricke reissen, msust du dir einen Anwalt nehmen. Hast du Verkehrsrechtschutz? Dann regelt der den Schriftverkehr. Isdt die Radfahrerin nicht Haftpflichtversichert, muss sie ja den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


PitDesign hat geschrieben:Fragen über Fragen. Bin mal gespannt was da unsere beiden Experten dazu zu sagen haben...

Wenn Du mich damit meinst: Nichts, denn damit würde ich mich (und jeder andere sich) strafbar machen aufgrund eines Verstoßes gegen das RBerG wegen einer unerlaubten Rechtsberatung :wink:.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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