Ist B Ware vom Umtausch ausgeschlossen?

vom 13.06.2008, 04:33 Uhr

Um´s kurz zu machen: Ja. Normalerweise kann man Schilder wie „Vom Umtausch ausgeschlossen“ getrost ignorieren da auch hier bei einem Mangel umgetauscht werden kann.

Jedoch ist beim Erwerb von Ware die als B Ware oder als Zweite Wahl ausgezeichnet ist dieser Mangel bereits bekannt, daher greift hier nicht die Mängelgewährleistung solange kein tiefgreifender Defekt vorliegt.

Wer also beispielsweise ein Porzellanservice welches als B Ware gekennzeichnet ist darf sich über Macken in der Lasur nicht wundern und damit auch keine Reklamierung begründen - sind aber große Teile des Services beschädigt und somit nicht nutzbar, z. B. sehr viele zerstörte Teller und Tassen, gilt dies nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ist dies nicht auch noch Händler abhängig? Also ich habe bisher noch nie B-Ware gekauft, gerade wegen Gewährleistung etc.

Aber Garantie muss der Händler doch gesetzlich geben? Oder gilt das nur bei Neuware und nicht bei B-Ware?

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» Skyfire » Beiträge: 240 » Talkpoints: 1,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Kein Händler muss eine Garantie geben! Eine Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung des Herstellers die vom Gesetz nicht verlangt wird! Auf B-Ware wie Gebrauchtware müssen 12 Monate Gewährleistung gegeben werden seitens des Händlers.

Jedoch muss ein Händler keine Nachbesserung oder Nachlieferung anbieten wenn der Mangel ab Kauf bekannt war oder die Ware als mangelhaft (B-Ware) gekennzeichnet ist. Mängelgewährleistung greift nur bei unbekannten Mängeln oder später auftretenden Mängeln.

Und nein, ein Händler kann sich das nicht aussuchen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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