Wohnungskündigung wegen Abriss müssen Mieter renovieren
Stellt euch folgende Situation vor: Ein Haus soll abgerissen werden. Die Wohnungen werden deshalb gekündigt und die bisherigen Mieter müssen ausziehen. Soweit schon ärgerlich genug. Aber dann kommt die nächste Überraschung: Die Mieter sollen vor ihrem Auszug auch noch die Tapeten von den Wänden entfernen.
Da stellt sich doch die Frage: Warum eigentlich? Wenn das gesamte Gebäude ohnehin abgerissen wird, werden die Tapeten doch zusammen mit den Wänden, Böden und wahrscheinlich großen Teilen der restlichen Wohnung ohnehin verschwinden. Warum soll also ein Mieter, der seine Wohnung wegen eines geplanten Abrisses verlassen muss, vorher noch Zeit, Arbeit und möglicherweise Geld investieren, um die Wohnung in einen bestimmten Zustand zu versetzen?
Natürlich kann es Gründe geben, warum ein Vermieter bestimmte Arbeiten verlangt. Und auch beim Auszug gelten nicht automatisch andere Regeln, nur weil ein Haus abgerissen werden soll.
Aber moralisch finde ich die Situation zumindest diskussionswürdig. Ein Mieter verliert seine Wohnung möglicherweise nicht deshalb, weil er etwas falsch gemacht hat, sondern weil der Eigentümer mit dem Gebäude etwas anderes vorhat. Und dann soll der Mieter zusätzlich noch dafür sorgen, dass die Wohnung für den Abriss „vorbereitet“ ist?
Wo endet die Verantwortung des Mieters und wo beginnt die Verantwortung des Eigentümers? Noch interessanter wird es, wenn man bedenkt, dass das Entfernen von Tapeten durchaus Arbeit machen kann. Je nach Wohnung können da schnell mehrere Stunden oder sogar Tage zusammenkommen. Alte Tapeten müssen abgelöst, eingeweicht, abgeschabt und entsorgt werden. Unter Umständen braucht man dafür Werkzeuge, Müllsäcke, Container oder professionelle Hilfe.
Und wenn mehrere Jahrzehnte alte Tapeten an den Wänden kleben, kann das eine ziemlich aufwendige Angelegenheit werden. Deshalb würde mich interessieren: Würdet ihr das einfach machen, wenn der Vermieter es verlangt? Oder würdet ihr zunächst einmal fragen: „Warum soll ich eine Arbeit erledigen, die für den Abriss des Hauses eigentlich keinen Nutzen mehr hat?“
Vielleicht steckt dahinter auch eine grundsätzlichere Frage: Wie weit darf ein Eigentümer seine Interessen auf die Mieter abwälzen?
Ein Haus abzureißen kann für einen Eigentümer wirtschaftlich sinnvoll sein. Für die Menschen, die darin wohnen, bedeutet es dagegen möglicherweise Wohnungssuche, Umzugskosten, Stress und den Verlust ihres bisherigen Zuhauses. Wenn dann zusätzlich noch Renovierungs- oder Rückbauarbeiten verlangt werden, kann schnell der Eindruck entstehen: Der Eigentümer bekommt die Wohnung zurück und der Mieter soll sie vorher kostenlos für den Abriss vorbereiten.
Andererseits könnte man natürlich auch argumentieren: Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Abriss. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde und welche Arbeiten tatsächlich geschuldet sind. Nicht jede Forderung des Vermieters ist deshalb automatisch unzulässig aber eben auch nicht jede Forderung automatisch berechtigt.
Genau deshalb finde ich die Situation so interessant. Was würdet ihr tun? Tapeten entfernen, weil der Vermieter es verlangt? Erst prüfen lassen, ob man dazu überhaupt verpflichtet ist? Mit dem Vermieter über eine andere Lösung verhandeln? Oder sagen: „Wenn das Haus sowieso abgerissen wird, sehe ich nicht ein, warum ich diese Arbeit übernehmen soll.“
Und noch eine Frage: Findet ihr es grundsätzlich fair, dass Mieter bei einem Abriss ihre Wohnung verlieren können, obwohl sie selbst vielleicht jahrelang problemlos dort gewohnt haben? Oder gehört das nun einmal zum Mietverhältnis und zum Eigentumsrecht?
Dass Mietwohnungen bei Auszug in den bei Beginn des Mietverhältnisses bestehenden Zustand zurückversetzen müssen, ist Bestandteil vieler Mietverträge. Das ist aber nur dann zulässig und sinnvoll, wenn Einbauten vorgenommen, oder Bodenbeläge zusätzlich verlegt wurden, deren Entfernung nur mit nicht unerheblichem Aufwand erfolgen kann.
Es gibt darüber hinaus Regelungen, die sich auf die Höhe der Rückzahlung der hinterlegten Sicherheitsleistung beziehen. So habe ich beim Auszug auf die Hälfte der Kaution verzichtet, weil eben die oben geschilderten Maßnahmen nötig waren, um die Wohnung wieder "renoviert" für andere Mieter zur Verfügung stellen zu lassen. Um Demontage der Einbauten und Renovierung brauchte ich mich dann nicht mehr zu kümmern.
Dabei ist es vorrangig ohne Belang, welchem Verwendungszweck der Vermieter nach ordentlicher Übergabe zur Wiederverwendung den Vorzug gibt. Wenn ein Abriss vorgesehen ist, sollte nach klarem Menschenverstand nur dann eine "Renovierung" zwingend notwendig sein, wenn damit weitere Schäden vermieden werden können. In dem Zusammenhang möchte ich auf lecke Heizungsrohre oder Gefahren hinweisen, die sich durch nicht mehr zeitgemäße Elektro- oder sonstige Installationen ergeben könnten.
Ferner sollte einer zwischenzeitlichen "Verwendung" durch Hausbesetzer ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Das ist aber Sache des Vermieters.
Trotzdem, und das ist der von Gerichten festgestellte Tenor, darf von der Wohnung oder dem Haus keine Gefährdung insbesondere für Kinder ausgehen. Der Vermieter oder Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Abrisshaus nicht mehr ohne Hilfsmittel frei zugänglich ist, sozusagen als Abenteuerspielplatz nicht genutzt werden kann.
Ein Hausbesitzer in Köln ist zu Gefängnis verurteilt worden, weil ein Kind bei Klettertour im Haus zu Tode gekommen ist, nur weil das Abrisshaus nicht ausreichend "gesichert" worden war. Allein Schilder aufzustellen "Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder" reicht nicht mehr.
Im Urteilstext hieß es unter anderem: "Der Eigentümer hat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass vom Haus keinerlei Gefährdung für Kinder ausgehen kann." Das hieß im Klartext: Die zum Teil eingestürzte Deckenkonstruktion musste bis zum endgültigen Abriss sozusagen "zwischensaniert" werden. Türen und Fenster mit Brettern vernagelt werden. Kurzum an "Sicherungsmaßnahmen" noch fast mehr Geld investiert werden als für den eigentlichen Abriss verkalkuliert gewesen war.
Insofern ist eine gewisse Nervosität bei Vermietern und Eigentümern durchaus verständlich.
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