Vorbestraft auf der Suche nach Arbeit - was tun?
X ist vorbestraft. Er hat jemanden zusammengeschlagen. X ist darauf nicht stolz, er musste eine Geldstrafe zahlen, allerdings macht er sich nun darüber Gedanken, wie das bei einer eventuellen Bewerbung aussieht. Muss man so etwas generell angeben? Sollte man dies verschweigen und darauf hoffen, dass das nicht rauskommt und würde so etwas im polizeilichen Führungszeugnis stehen? Habt ihr da eigene Erfahrungen?
Dies hängt vom Strafmaß ab. Alles unter Haftstrafen von 90 Tagen oder entsprechenden Geldstrafen von 90 Tagessätzen kommt nicht ins Führungszeugnis. Insofern dies nicht der Fall ist, gilt man seitens des Gesetzgebers als nicht vorbestraft und darf dies auch uneingeschränkt so angeben. Es steht wohl im erweiterten Führungszeugnis - an dieses kommen nichtstaatliche Arbeitgeber aber nicht heran. Jener Eintrag ändert aber auch nichts an dem Punkt, formal nicht vorbestraft zu sein.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Welche Dinge niemals im Umfeld verkaufen sollen? 593mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Täubchen · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Shopping
- Welche Dinge niemals im Umfeld verkaufen sollen?
- Welche Bindung habt oder hattet ihr zu euren Urgroßeltern? 1010mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: Ampelmännchen · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Familie & Kinder
- Welche Bindung habt oder hattet ihr zu euren Urgroßeltern?
- Andere Menschen für ihre Vergangenheit verurteilen? 1834mal aufgerufen · 8 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von SonjaB
Forum: Alltägliches
- Andere Menschen für ihre Vergangenheit verurteilen?
- Welche Luxusprobleme ärgern euch regelmäßig? 550mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Alltägliches
- Welche Luxusprobleme ärgern euch regelmäßig?
