Vorbestraft auf der Suche nach Arbeit - was tun?

vom 26.12.2021, 11:24 Uhr

X ist vorbestraft. Er hat jemanden zusammengeschlagen. X ist darauf nicht stolz, er musste eine Geldstrafe zahlen, allerdings macht er sich nun darüber Gedanken, wie das bei einer eventuellen Bewerbung aussieht. Muss man so etwas generell angeben? Sollte man dies verschweigen und darauf hoffen, dass das nicht rauskommt und würde so etwas im polizeilichen Führungszeugnis stehen? Habt ihr da eigene Erfahrungen?

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Dies hängt vom Strafmaß ab. Alles unter Haftstrafen von 90 Tagen oder entsprechenden Geldstrafen von 90 Tagessätzen kommt nicht ins Führungszeugnis. Insofern dies nicht der Fall ist, gilt man seitens des Gesetzgebers als nicht vorbestraft und darf dies auch uneingeschränkt so angeben. Es steht wohl im erweiterten Führungszeugnis - an dieses kommen nichtstaatliche Arbeitgeber aber nicht heran. Jener Eintrag ändert aber auch nichts an dem Punkt, formal nicht vorbestraft zu sein.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^