Sich trotz Offenbarungseid Chancen bei Polizei ausrechnen?

vom 19.09.2021, 22:40 Uhr

Ein Familienmitglied von mir hat kürzlich einen sogenannten Offenbarungseid abgelegt, weil er mehr als 14.000 Euro Schulden bei der Stadt hat. Wodurch diese jetzt zustande gekommen sind, weiß ich leider nicht, aber das tut ja auch nichts zur Sache.

Doch seit Kurzem ist er der Ansicht, dass er nach seinem Fachabitur im gehobenen Dienst der Polizei eintreten möchte. Er glaubt auch, dass Schulden generell kein Problem seien, sich für den Polizeidienst zu bewerben, gleichwohl auf der Justiz-Seite in NRW schon steht, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und nicht zu hohe Schulden.

Nun rechnet sich das Familienmitglied aber eben dennoch Chancen bei der Polizei aus, weil es ja nur Schulden seien und er ja problemlos erklären könne, wie diese zustande gekommen sind. Irgendwie bin ich da aber ehrlich gesagt skeptisch und er verschwendet seine Zeit nur mit Plan A, statt B und C zu haben, was wiederum seiner Mama stinkt!

Vielleicht habt Ihr ja Erfahrungen in diesem Bezug und könnt beurteilen, ob sich seine Chancen mit einem Offenbarungseid bei der Polizei eigentlich gänzlich 0 bewegen oder ob er es dennoch versuchen soll? Glaubt Ihr, dass er eine Chance hat oder denkt Ihr, dass die Schulden sowie der Offenbarungseid eigentlich diesen Berufswunsch eher als zwecklos erscheinen lassen?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ob die Chancen gegen Null gehen ist schwer zu beurteilen. Es herrscht ja auch ein erheblicher Bewerbermangel und zwar, weil viele Bewerber auch an anderen Einstellungsdisziplinen wie etwa dem Sporttest scheitern. Auch ohne Schulden ist eine Einstellung also alles andere als garantiert. Natürlich spricht nichts dagegen, es trotzdem zu versuchen. Von vorneherein aufzugeben ist keine gute Lebenseinstellung.

So weit ich dies aber mitbekommen habe, ist die nähere Definition von "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen", dass man Schulden oder Kredite nur in einer Höhe hat, die man auch bedienen kann. Die Vermögensauskunft (das Wort Offenbarungseid wird nicht mehr verwendet) spricht natürlich dagegen, man zieht daraus auch gewisse Schlüsse auf den Charakter des Bewerbers. Ich habe mich auch schon bei Polizei, Zoll und anderen Behörden beworben und habe daher ein grobes Bild. Hat trotz kaum nennenswerter Schulden auch nicht geklappt, obwohl ich gesund, fit und nicht doof bin.

Allerdings klingt das nach einem ziemlich jungen Menschen. Und das Einstellungshöchstalter liegt ja in NRW bei 36. Der Zug ist ja nicht abgefahren, wenn es im ersten Anlauf nicht klappt. Die Vermögensauskunft läuft ja auch irgendwann ab und wenn er die Sache dann anders regelt, klappt es vielleicht doch noch irgendwann. Aber selbst dann ist ein Plan B trotzdem sinnvoll. Nun, letztlich kann er nur dazulernen und in jungen Jahren bleiben ihm ja eigentlich trotzdem alle Chancen offen, auch, wenn er vielleicht ein Lebensjahr aufgrund Fehlplanung verschenkt.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich stelle mir das schon eher schwer vor, weswegen der Plan sein sollte die Schulden abzutragen um sich dann zu bewerben. Man kann diese ja schon abzahlen, wenn man die eigenen Kosten gering hält und sich eine vernünftige Arbeit sucht. Daher steht dem langfristig gesehen nichts im Weg, aber man sollte sich schon um die Schulden kümmern. Immerhin zeigt man damit ja auch, dass man verantwortlich handeln kann und sonst macht es ja keinen Sinn sich der Schmach hinzugeben, da erklären zu müssen wie es dazu kam.

Generell kann es natürlich auch nie schaden noch mehr als einen Plan zu haben, aber wenn man ein Ziel hat, welches man verfolgt finde ich das auch gar nicht so schlecht. Wenn man alles dafür machen würde, dann sollte man eben auch seine Schulden mit einem vermeintlich schlechteren Job abtragen können um das Ziel zu erreichen, was man möchte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Eine Abfrage der Vermögensverhältnisse ist für den Arbeitgeber nur insofern von Belang, weil ihm dadurch unter Umständen ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstehen kann. So findet man in Bewerbungsfragebogen für ein Zeitarbeitsunternehmen beispielsweise einen Passus, ob eine Lohnpfändung bestehen würde. Man kann das problemlos wahrheitsgemäß mit "ja" beantworten, ohne irgendwelche Einstellungsprobleme zu bekommen. Man muss nur unter Umständen anteilig die erhöhten Personalverwaltungskosten mit tragen.

Soweit mir bekannt ist, gilt für Bewerbungen zum Öffentlichen Dienst ein behördliches Führungszeugnis Belegart O vollauf. Ich finde dort nichts, was explizit auf die Offenlegungspflicht von finanziellen Verhältnissen hindeutet: Inhalte eines Führungszeugnisses

... Im behördlichen Führungszeugnis sind neben den strafgerichtlichen Entscheidungen auch Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, wie etwa einen Widerruf einer Gewerbeerlaubnis oder eines Waffenscheins...

» Gorgen_ » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 374,29 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Gorgen, es geht aber nicht um einen Arbeitgeber, sondern es geht um einen Dienstherrn. Und anders als ein Angestellter gelten erheblich höhere Ansprüche an das Verhalten eines Beamten. Wer als Beamter Schulden macht, die erkennbar seine Leistungsfähigkeit übersteigen, verletzt seine Dienstpflichten.

Und eine Vermögensauskunft zeigt die Überforderung deutlich. Das und die Tatsache, dass Dritte geschädigt werden, entspricht nicht der Forderung nach achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten. Das regelt das Beamtenstatusgesetz. Dazu kommt die Gefahr, dass sich der noch verschuldete Beamte nicht mit ganzer Kraft seiner Arbeit widmen könnte oder bestechlich sein könnte, um seine finanzielle Situation zu verbessern.

Beamte dürfen Schulden haben. Und falls Beamte diese nicht zurückzahlen kann und der Gläubiger betreibt ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren bei Gericht betreibt, ist nicht unbedingt ein Problem. Aber dafür dürfen die Schulden nicht leichtfertig angehäuft worden sein und der Betroffene muss alles tun, um die Verbindlichkeiten abzubauen.

Bei einer Bewerbung wird das ebenso eng gesehen. Da werden genaue Nachweise gefordert. Lügen ist nicht empfehlenswert, denn dass führt auch Jahre später zum Verlust des Beamtenstatus und der Kündigung. Es bleibt nur, alles anzugeben und zu erklären und dann zu hoffen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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