Soll man Nachbar wegen Verdacht auf Schädlingen melden?

vom 19.09.2021, 22:32 Uhr

In unserem Haus ist heute etwas sehr seltsames passiert, was die Nachbarn einschließlich mir etwas irritiert und stutzig macht. Der besagte Nachbar und seine Freundin haben sich getrennt. Das wäre alles vollkommen in Ordnung und es war die letzten Tage seltsam still bei denen, was untypisch ist.

Heute kam also der Mann nach Hause und hatte seinen Bruder im Schlepptau. Beide zogen sich Mülltüten über die Schuhe, klebten sich die Hosenbeine zu, zogen Handschuhe an und eine Mütze auf, aber auch eine FFP2-Maske durfte nicht fehlen. Im Anschluss trugen sie von Matratze bis Waschmaschine alles aus dem Haus.

Kurz darauf kam die Ex-Freundin und hielt extrem Abstand von beiden. Schrie ihn an, dass er „Viecher“ eingeschleppt habe. Sie kratze sich ab und an, ging immer auf Abstand, wenn einer der beiden näher kam und als jemand sich am Sperrmüll zu schaffen machte, hat sie den sofort irgendwas gesagt, sodass davon die Finger gelassen wurde.

Meine Nachbarin hat jetzt Sorge, dass Kakerlaken der Grund seien und möchte morgen gerne dem Vermieter Bescheid sagen. Persönlich war ich auch über die Situation nicht erbaut, denn die Nachbarin meinte auch, dass vom Bruder die Kinder deswegen ja schon nicht mehr in die Schule dürfen und das klingt echt sehr seltsam.

Nun frage ich mich, ob man wirklich für so etwas dem Vermieter Bescheid geben sollte oder gar muss? Könnte es nicht wirklich sein, dass dort Tiere sind bzw. Schädlinge, die eben auch nicht im Haus frei herumlaufen sollten? Würdet Ihr dem Vermieter die Situation schildern oder wäre es Euch egal, solange es nicht Eure Wohnung betrifft?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich frage mich, warum man so etwas machen sollte und welche Folgen man sich davon erhofft? Speziell bei meinem Vermieter wäre es vollkommen sinnlos, der wird nicht einmal tätig, wenn er es müsste. Aber auch ansonsten ist mir nicht bekannt, dass Schädlingsbefall ein Fall für den Vermieter ist, solange er ihn nicht verursacht hat.

Und aus meinem Bekanntenkreis kenne ich es immer mal wieder, dass man sich irgendwelche Schädlinge ins Haus holt. Wenn man Hunde oder Katzen hat, besteht ja laufend die Gefahr von Flöhen oder auch die von Milben verursachte Krätze. Beides kann auch den Menschen befallen. Eine Nachbarin hat gerade Probleme mit Lebensmittelmotten. Und aus meiner Schulzeit weiß ich noch, dass auch immer mal wieder Läuse vorkommen.

All das ist kein Vermieter-Problem, sondern höchstens eines der Nachbarn untereinander. Wenn man sich einigermaßen versteht und ein bisschen verantwortungsvoll ist, dann redet man vielleicht miteinander, damit Abstand gehalten wird, bis das Problem beseitigt ist. So kenne ich es etwa von Flöhen. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl von Personen, denen andere schnurzpiepegal sind und die auch auf keinen Fall wollen, dass bekannt wird, dass sie ein Schädlingsproblem haben.

Dann verbreiten sich die Viecher eben doch. Aber da ist jeder selbst gefragt, sich zu schützen. Immerhin kann man sich die Viecher überall einfangen. Ich wüsste übrigens nicht, dass Kinder vom Schulunterricht befreit werden, weil es einen Kakerlaken-Befall gibt. Nicht mal mit Läusen gab es damals eine Befreiung vom Unterricht, obwohl man dadurch ja die anderen gefährdete. Aber Kakerlaken trägt man meines Wissens ja auch nicht mit sich am Körper herum.

Bei dem von Dir geschilderten Fall könnte ich mir noch einen Befall mit Bettwanzen vorstellen. Die schleppt man sich häufig von Reisen mit ein. Sie setzen sich gerne in die Ritzen des Koffers oder in Falten der Kleidung. Eben bei der Recherche habe ich eine einzige Seite gefunden, die sehr mieterfreundlich vorzugeben scheint und die behauptet, die Schädlingsbekämpfung sei Vermietersache.

Allerdings wurde weder ein Paragraph noch ein Urteil genannt, die diese Behauptung stützen. Und nach meinem eigenen Rechtsempfinden würde ich sagen, dass diese Behauptung falsch ist. Es geht darum, wer den Schaden verursacht hat. Solange es also nicht an baulichen oder ähnlichen Gegebenheiten liegt, ist der Mieter verantwortlich für Schädlingsbefall.

Er bringt die Viecher mit in die Wohnung. Er hat nicht aufgepasst, hätte sich schützen müssen. Andere können es ja auch. Damit ist er auch dafür verantwortlich. Wenn der Vermieter dafür aufkommen müsste, müsste ich als Hundebesitzer mich ja gar nicht mehr darum kümmern, dass mein Hund keine Flöhe bekommt. :lol: Nach dieser Rechtsauffassung würde ich dann einfach drei- oder viermal im Jahr dem Vermieter Bescheid geben, dass Trixie wieder Flöhe eingeschleppt hat und er mal wieder alles beseitigen müsste. Das kann es doch nicht sein, oder?

Aber das ist nur meine Meinung. Es ist keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Rechtsauffassung. Im Zweifel solltest Du also vielleicht einen Rechtsanwalt kontaktieren. Aber bitte einen, der Dir nicht nur das Blaue vom Himmel verspricht, weil es für ihn selbst egal ist, ob Du verlierst oder gewinnst, denn er bekommt in jedem Fall sein Geld.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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