Ruhetag im Arbeitsrecht wie Feiertag anzusehen?

vom 24.03.2021, 11:31 Uhr

Wahrscheinlich haben die meisten schon davon gehört, dass nächste Woche, dem Gründonnerstag vor Ostern, sowie dem Samstag zwischen Karfreitag und Ostersonntag ein Ruhetag gelten soll, um die Coronapandemie ein bisschen einzudämmen. Über die Sinnhaftigkeit oder Sinnlosigkeit der Maßnahme soll es hier aber nicht gehen.

Ich frage mich, wie es mit dem Arbeitsplatz aussieht. Anscheinend weiß keiner so richtig, wie das zu behandeln ist, denn ein Ruhetag ist wohl nicht gleichbedeutend mit Feiertag. Wenn aber alles möglichst geschlossen sein sollte, dann müsste doch ein Ruhetag auch arbeitsfrei sein, oder? Wie sieht es mit Homeoffice aus bzw. Betrieben, die fast ausschließlich ein solches zur Zeit betreiben? Die wären dann ja von den kontaktunterbindenden Maßnahmen nicht betroffen. Andererseits ergäbe es rechtlich keinen Sinn, diese Firmen auch aufzulassen, oder?

» Verbena » Beiträge: 4793 » Talkpoints: 0,57 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Wie das nun genau geregelt ist, hängt sicherlich wieder ein bisschen vom Bundesland ab. Da gibt es ja eigentlich immer noch das kleine Extra vom eigenen Bundesland. Ich habe es so verstanden, dass außer am Samstag der Einzelhandel alles geschlossen sein soll und keiner arbeiten sollte, außer natürlich die Pflegekräfte und da soll es so sein, dass diese dann Bezahlung bekommen wie an einem Feiertag oder der Sonntagsarbeit.

Home Office Arbeit ist da ein guter Punkt, das würde gehen, würde dann aber sicherlich auch anders bezahlt werden als normal und man würde den Schichtzuschlag bekommen, also so habe ich es verstanden, mag sein, dass ich da falscher Auffassung bin. Am besten du schaust einfach auch noch mal, wie das in deinem Bundesland geregelt ist. Was ich mich frage ist, was nun mit denen passiert, die da eh schon Urlaub genommen hatten, da müsste es dann ja auch eine Gutschrift der Tage geben oder sehe ich das falsch?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich habe keine Ahnung, was das Ganze soll. Ich glaube nicht, dass die Leute, die das beschlossen haben, sich das genau arbeitsrechtlich gesehen überlegt haben. Mein ältester Sohn freut sich, weil er über Ostern Bereitschaft hat und laut seinen Aussagen 200 Euro mehr bekommt als er es ohne diese Regelungen bekommen hätte. Er verdient eh ein Schweinegeld bei einem großen amerikanischen IT-Unternehmen. Die Selbstständigen, wie etwa Friseure, und Einzelhändler leiden mal wieder, weil sie am Gründonnerstag nicht arbeiten dürfen und dementsprechend nichts verdienen, aber ihre laufenden Kosten haben. Das Ganze macht überhaupt keinen Sinn mehr.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 24.03.2021, 11:48, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


All dies sind so ziemlich die gleichen Fragen, mit denen die Regierung aktuell von zahlreichen verwirrten Handelsverbänden konfrontiert wird. Denn offensichtlich hat man sich darüber überhaupt keine Gedanken gemacht. Solange also von dort keine Stellungnahme und weitergehende Ausarbeitung kommt, wird Dir das niemand klar beantworten können. Falls die Maßnahme überhaupt aufrechterhalten und umgesetzt wird, denn die rechtlichen Zweifel und der Protest hiergegen sind doch erheblich.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Bei meinem Arbeitgeber weiß momentan noch niemand Bescheid, ob der Donnerstag in einer Woche jetzt arbeitsfrei sein wird oder nicht. Soweit ich mitbekommen habe, wurde die Personalabteilung bereits mit Fragen bombardiert, die sie aber nicht beantworten konnte. Es wurde nun eine offizielle Anfrage an die zuständigen Behörden gestellt. Bis auf weiteres weiß also niemand, ob wir am Gründonnerstag arbeiten sollen oder nicht, und welche sonstigen Konsequenzen das haben wird (wer z.B. den zusätzlichen arbeitsfreien Tag bezahlen wird, falls es so kommt).

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» lascar » Beiträge: 4414 » Talkpoints: 782,29 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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