Junge Radfahrer auch haftbar bei Unfällen?
Eine Möglichkeit bei schönen Wetter ist es, mit der Familie Rad zu fahren. Doch kann es unterwegs auch zu kleineren Unfällen passieren, beispielsweise wenn das eigene minderjährige Kind einen anderen Radfahrer anrempelt, zu Fall bringt und dieser sich nun verletzt. Doch wer haftet dann, der eigene Nachwuchs oder die mitfahrenden Eltern? Wie ist da die Rechtslage, haften Kinder über 14 Jahre für solche Dinge und wie verhält sich das mit der Haftung bei Kindern unter 14 Jahren ohne eigenes Einkommen? Kann man sich gegen solche Unfälle und für solche Situationen als Kind oder Erwachsener versichern?
Selbstverständlich können auch junge Radfahrer haften. Nicht immer gilt der Satz -Eltern haften für ihre Kinder-. Ab Eintritt eines bestimmten Alters können auch Kinder oder Jugendliche zur Verantwortung heran gezogen werden. Diese Altersgruppen müssen auch lernen, dass nicht immer alles erlaubt ist oder ohne Konsequenzen im Leben bleibt.
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