Pflicht zum Ausbau eines Treppenliftes?
Es gibt viele Senioren, welche eine Wohnung mit zwei Etagen haben, welche untereinander mit einer Treppe verbunden sind. Doch wenn einer der Senioren die obere Etage nicht mehr mit den eigenen Füßen erreichen kann, lässt man sich einen Treppenlift vom Vermieter einbauen. Doch was ist, wenn der eine Partner stirbt, welcher auf den Lift angewiesen war, muss der hinterbliebene Partner den Lift zwingend wieder ausbauen lassen, kann ein Vermieter darauf bestehen oder hat er kein Recht dazu? Schließlich könnte der hinterbliebene Mieter ihn irgendwann auch mal selbst im Alter gebrauchen, was aktuell aber nicht der Fall ist.
Nein so eine Verpflichtung gibt es nicht pauschal. Es kommt darauf an, was Vermieter und Mieter beim Einbau schriftlich vereinbart haben, solche Dinge werden ja vorher schriftlich festgehalten und zusammen ausformuliert. Ich kann mir vorstellen, dass es auch Kulanzregelungen gibt, wo Vermieter oder Mieter von eventuellen Absprachen abweichen können.
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