Parken auf dem Bürgersteig verboten oder nicht?

vom 23.04.2010, 23:17 Uhr

Bei uns gibt es immer wieder Ärger mit den Nachbarn weil ich ab und zu auf dem Bürgersteig parke. Dabei mache ich das nicht um die Leute zu ärgern sondern weil ich sonst keinen Platz habe. Und ich stehe da ja auch nur kurz wenn ich was ausladen muss.

Ist Parken auf dem Bürgersteig denn immer verboten oder gibt es da auch Ausnahmen wenn man niemand behindert und dort nur kurz stehen bleibt. Es wäre sehr wichtig für mich das mal genau zu wissen.

» Steuerzahler » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Parken auf dem Bürgersteig ist tatsächlich verboten, auch für eine kurze Zeit. Ausnahmen gibt es nur, wenn es ein entsprechendes Verkehrschild gibt, dass diese Regelung aufhebt, und dann auch nur für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen, wobei das auf dich wohl eher nicht zutrifft.

Ich kann mir zwar nicht genau vorstellen, warum du auf dem Gehweg parkst und nicht daneben, aber trotz allem haben deine Nachbarn völlig recht, weil man damit die Füssgänger, die auf einem Bürgersteig absoluten Vorrang haben, behindert. Wenn es jedoch wirklich immer nur für sehr kurze Zeit sein sollte und du außer deinen Nachbarn wirklich niemanden störst, solltest du dich mal mit denen zusammensetzen um deine Lage zu erklären. Vielleicht haben sie dann etwas mehr Verständnis.

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ein Bürgersteig ist ein GEHweg. Das bedeutet, dass man darauf gehen kann und nicht parken. Ansonsten wäre es eon Parkweg. Wenn es entsprechend ausgeschildert ist, dass man eventuell halb auf dem Gehweg parken darf, dann ist das eine Ausnahme. Aber ohne entsprechendes Verkehrsschild ist das Parken auf dem Gehweg verboten. Da haben deine Nachbarn vllig recht, wenn sie sich aufregen.

Parke doch neben dem Gehweg wenn dort kein Parkverbot ist. Denn selbst das Halten auf dem Gehweg zum Ausladen ist ohne Verkehrsschild, was es erlaubt nicht gestattet.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Parke doch neben dem Gehweg wenn dort kein Parkverbot ist.

Warum hat Steuerzahler denn geschrieben, dass sonst kein Platz ist, wenn dann so ein toller Tipp kommt? Wäre neben dem Gehweg das Parken problemlos möglich, würde Steuerzahler das ja sicherlich auch so machen.

Natürlich ist das Parken auf dem Gehweg verboten, sofern kein Schild da steht, dass es erlaubt. Aber wenn du da nur mal ausladest, warum regen sich denn deine Nachbar da auf? Oder bleibst du beim Ausladen ewig stehen und machst noch eine Menge andere Sachen bevor du wieder wegfährst?

Vielleicht kannst du ja als Kompromiss für deine Nachbar einfach nur halb auf dem Bürgersteig parken, damit sowohl Autos als auch deine Nachbarn noch durchkommen. Bei mir in der Straße gibt es zwar auch eine Menge Parkplätze an der Straße aber die reichen natürlich nicht. Da der Gehweg aber sehr, sehr breit ist, wird der dann Abends auch mit zum Parken benutzt und da regt sich niemand auf, weil keiner behindert wird. Ansonsten würde ich einfach mal mit den Nachbarn reden und sie auch nach Alternativen fragen, mit denen sie leben könnten.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Wie schon mehrfach erwähnt: wenn da Parken auf dem Gehweg nicht ausdrücklich durch ein Schild erlaubt ist, ist es verboten. Egal wie lange oder kurz man dort steht. Da beißt die Maus keinen Faden ab, und da kann sogar mal ein nette Bußgeld geben, wenn man erwischt wird - unser Azubi kennt das Problem mehrmals wöchentlich, aber das ist ein anderes Thema.

Wenn sich die Nachbarn darüber aufregen, hat es sicher auch keinen Sinn mal mit ihnen über das Problem zu reden?! Vielleicht würde da aber auch Entspannung bringen. Erwähnter Azubi meint im übrigen auch, er stünde auf dem Bürgersteig, weil sonst die Straße nur noch einspurig befahrbar sei. Der letzte Ordnungsamtler meinte dazu: dass das sicher den anderen Autofahrern gegenüber nett gemeint sei, aber die müssten dann eben etwa mehr aufpassen, was innerorts und noch dazu in einer Stichstraße kein Problem sei.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Parken auf einem Gehweg oder Bürgersteig ist auch dann nicht erlaubt, wenn man "nur kurz ausladen" will. Tatsache ist, dass der eigentliche Zweck, nämlich das ein Bürger gut auf dem Gehweg laufen kann, teilweise nicht mehr möglich ist.

Ist ein Schild vorhanden, was das Parken erlaubt, ist das natürlich etwas anderes. Sonst musst du wohl einfach in den sauren Apfel beißen und die Tüten weiter tragen. Das ist dann eben einfach so und man mag es nicht glauben, aber es geht nicht nur dir so.

Da hilft auch kein Reden mit den Nachbarn, weil es dadurch ja trotzdem nicht automatisch weniger verboten wird. Es ist nach wie vor verboten.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:Da hilft auch kein Reden mit den Nachbarn, weil es dadurch ja trotzdem nicht automatisch weniger verboten wird. Es ist nach wie vor verboten.


Das hat ja auch niemand behauptet ;) Es geht aber auch nur bedingt ums Parken, sondern ums Ausladen. Das ist zwar genauso wenig erlaubt, sofern kein Schild da steht, allerdings bekommt man fürs Ausladen, wenn man sich beeilt in der Regel auch keinen Strafzettel, da die Wahrscheinlichkeit doch wesentlich geringer ist, dass in dem Moment eine Politesse kommt als wenn man da stundenlang parkt.

Und da der Threadersteller ja auch nicht schreibt, dass er dauernd Strafzettel bekommt und deswegen fragt ob es erlaubt wäre, scheint das ja auch nicht das eigentliche Problem zu sein. Das Problem sind hier wohl eher die Nachbarn, die sich aufregen und das kann dann auf Dauer ja auch belastend werden. Von daher würde ich es durchaus schon als Ansatzpunkt sehen, dass man sich mal mit ihnen unterhält und versucht einen Kompromiss zu finden mit dem jeder leben kann.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich kenne es auch nur so, dass Parken auf dem Gehweg verboten ist, es sei denn es handelt sich um eine gekennzeichnete Parkfläche und auch da müssen Regeln beachtet werden. Wieso nicht einen richtigen Parkplatz suchen oder die eigene Einfahrt zum Parken nutzen. Wer sich mit den Nachbarn anlegt, obwohl man im Unrecht ist, ist dann irgendwo auch selbst Schuld, wenn man sanktioniert wird.

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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