Wie sind Regelungen zur Hausordnung durchsetzbar?
Wenn ein Haus durch Mieter belegt ist, muss dieses natürlich auch in regelmäßigen Abständen durch Fremdfirmen, dem Eigentümer oder eventuell auch den Mietern gereinigt werden, sei es die Treppenaufgänge, Flure oder den Vorplatz, welcher mit zum Haus gehört. Doch kann ein Vermieter rechtlich gesehen auf die Durchsetzung einer Hausordnung pochen und bei Nichteinhaltung seitens der Mieter diese dann kündigen, muss die Durchführung und Umsetzung schriftlich vereinbart sein? Oder ist eine Hausordnungsregelung nicht zwingend Bestandteil des Mietvertrages und somit auch nicht durchsetzbar?
Normal sind Hausordnungen immer Bestandteil von Mietverträgen, meistens als Anhang. Somit sind sie auch verpflichtend sofern kein Gesetz dagegen spricht. Alternativ kann ein Vermieter auch einen Hausmeisterdienst die Reinigung machen lassen und die Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Ob dies gewollt ist, muss mit den Mietern abgesprochen werden.
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