Kosten für Baumfällungen auf Mieter abwälzen?
Vor oder hinter vielen Häusern stehen sehr oft große Bäume. Werden diese durch beispielsweise einen Sturm beschädigt oder sind durch eine Krankheit befallen, dann können diese zu einem Sicherheitsrisiko für Anwohner oder Passanten wie Fußgänger haben. Der Vermieter ist in solchen Fällen gezwungen, schnell und angemessen zu handeln.
Es ist abzuklären, ob der jeweilige Baum gekürzt oder sogar komplett gefällt werden muss. In der Regel übernimmt das dann eine Fachfirma. Kann der Vermieter solche Fällungen auf die Mieter umlegen und abwälzen, obwohl es dafür keine Klausel im jeweiligen Mietvertrag gibt oder muss er für diese Kosten selbst aufkommen?
Die
Betriebskostenverordnung ist in ihrem allerersten Satz insoweit ganz eindeutig: Damit es umlagefähige Betriebskosten sind, müssen die Kosten laufend entstehen. Wenn also mal nach einem Sturm Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen, dann handelt es sich nicht um laufende, also regelmäßig wiederkehrende, Kosten und sie sind nicht umlagefähig.
Etwas anderes wäre es, wenn das Gründstück etwa so beschaffen ist, dass jeden Monat, ganz regelmäßig im Rahmen der Gartenarbeiten auch Bäume gefällt werden müssen (unwahrscheinlich, könnte aber theoretisch vorkommen). Dann wären es laufende Kosten und daher umlagefähig.
Was viele nicht wissen, ist, dass auch Betriebskosten zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart sein müssen. Es muss also zum einen im Mietvertrag stehen, dass überhaupt Betriebskosten zu zahlen sind und dann auch, wofür. Es reicht nicht, dass es nur einen allgemeinen Passus gibt, wonach Betriebskosten zu zahlen sind, ohne dass die Posten im einzelnen aufgeführt sind.
Wenn dazu also nichts im Mietvertrag steht, darf der Vermieter die Kosten also nicht umlegen. Im Normalfall wird er es aber wohl doch versuchen. Da ich kein Fachanwalt bin und diese Antwort keine Rechtsberatung ersetzt, würde ich empfehlen, Dir in dem Fall rechtzeitig noch mal Rat zu holen.
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