Wildunfall - Wer bezahlt den Schaden?

vom 07.08.2012, 15:00 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A einen Wildunfall hatte und ihm ein Reh vor das Auto gelaufen ist. Ein erheblicher Schaden hat dieses Reh verursacht. Muss A seine eigene Versicherung dafür nutzen um den Schaden bezahlt zu bekommen? Was ist, wenn A nur die Pflichtversicherung, also die Haftpflicht hat und keine Kaskoversicherung? Oder zahlt der Förster bzw. seine Versicherung den Schaden an einem Auto, welcher durch einen Wildunfall passiert ist?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wieso sollte denn deiner Meinung nach die Versicherung des Förster zahlen? Der Förster ist zwar für den Wald verantwortlich, aber in der Regel gehören ihm nicht die Rehe und er kann auch nicht alles dafür tun, dass sie da bleiben, wo sie sind. Das geht bei Haustieren, wo man die Aufsichtspflicht hat, hier aber nicht. Wäre auch ein bisschen lächerlich und keine Versicherung würde einen Förster nehmen wollen.

Ich würde mal behaupten, dass deine Versicherung zahlt, wenn du ihr das meldest. Natürlich musst du damit rechnen, dass man dich dann auch hochstuft, aber eine andere Möglichkeit würde mir nicht einfallen. Als Alternative kannst du den Schaden natürlich auch auf eigene Kosten zahlen.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich verstehe auch nicht, warum in einem solchen Fall die Versicherung des Försters einspringen sollte. Ein Förster ist gegen solche Dinge überhaupt nicht versichert und kann dies auch gar nicht tun. Wenn man in einer Gegend unterwegs ist, in der mit Wildwechsel zu rechnen ist, wird man in der Regel durch entsprechende Schilder darauf hingewiesen und muss dann selbst schauen, dass man vorausschauend fährt. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es dennoch nicht. Für den Fall, dass doch mal etwas passiert, sollte man frühzeitig eine Teilkasko-Versicherung abschließen. 

Vor einigen Jahren hatte ich selbst auch einen Wildunfall. Ich war nicht zu schnell, aber das Reh sprang mir unmittelbar nach einer Rechtskurve direkt vor das Auto und ich konnte auch nicht mehr bremsen. Ich habe daraufhin die Unfallstelle abgesichert und die Polizei angerufen. Diese hat dann den zuständigen Förster informiert, der das arme Tier dann abgeholt hat. Leider war es tot. An meinem damaligen Wagen entstand natürlich auch einiger Sachschaden, der durch meine Teilkasko-Versicherung bezahlt wurde. 

Die Teilkasko-Versicherung ist nicht vorgeschrieben. Hat man sie nicht, muss man den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Haftpflichtversicherung wird nur die Schäden übernehmen, die der Gegenseite entstanden sind. Den Förster kann man auf keinen Fall für den Schaden am Fahrzeug belangen. 

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



MissMarple hat geschrieben:Nehmen wir mal an, dass A einen Wildunfall hatte und ihm ein Reh vor das Auto gelaufen ist. Ein erheblicher Schaden hat dieses Reh verursacht. Muss A seine eigene Versicherung dafür nutzen um den Schaden bezahlt zu bekommen? Was ist, wenn A nur die Pflichtversicherung, also die Haftpflicht hat und keine Kaskoversicherung? Oder zahlt der Förster bzw. seine Versicherung den Schaden an einem Auto, welcher durch einen Wildunfall passiert ist?

Ich hatte erst vor ein paar Tagen so einen Wildunfall und wusste leider auch nicht so genau, was ich zu tun und was ich zu lassen habe. Mittlerweile bin ich schlauer und ich hätte mir auch einiges an Unkosten ersparen können, wenn ich richtig gehandelt hätte. Hätte ich nämlich sofort die Polizei gerufen und die hätten den Schaden aufgenommen, dann hätte der Förster, bzw. die Versicherung des Försters, für meinen Schaden gehaftet. Da ich das aber erst später gemacht hatte, hat der Förster mir erklärt, das er das nun nicht mehr seiner Versicherung melden kann und es eigentlich auch kein zwingendes Muss ist, das er das überhaupt tut.

Wenn A sein Fahrzeug nur haftpflichtversichert hat, dann befindet er sich in der gleichen Lage wie ich und muss wohl für seinen Schaden selber aufkommen. In einer Haftpflichtversicherung sind nämlich Wildschäden nicht mit in der Deckung drin. Hätte A zumindest eine Teilkaskoversicherung, dann wäre der Schaden durch die Versicherung mit drin und A müsste nur eine evtl. Selbstbeteiligung bezahlen. Ich selber habe nämlich auch nur diese Pflichtversicherung für mein Auto abgeschlossen, da es ein altes Auto ist, aber nun bereue ich es schon, denn ein Reh kann schon einen ganz schönen Schaden anrichten.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ganz klar, das Wild muss dafür bezahlen, es ist ja schließlich auch hereingerannt, ich hoffe das Wild hatte eine gute Versicherung, schmecken tut es einem auf jeden Fall. :lol: Für solche Fälle hat man selbst doch Versicherungen. Das Wild gehört keinem, wen will man sonst für haftbar machen? Die Eltern des Wildes weil es noch keine 18 ist? hm...

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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