Untervermietung der Wohnung bei längerer Abwesenheit möglich

vom 09.11.2020, 00:20 Uhr

Normalerweise hat man ja kein Recht, seine Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters unterzuvermieten. Ein Berliner Amtsgericht hat jetzt aber entschieden, dass man bei längerer Abwesenheit, wie zum Beispiel einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt, seine Wohnung auch untervermieten kann. Man sollte zwar den Vermieter darüber informieren, aber dieser könnte das nicht verbieten.

Ich finde das ein sehr interessantes Urteil und mich würde mal interessieren, wie es dann ist, wenn man rein privat mal ein halbes oder ganzes Jahr im Ausland verbringt, ob dieses Urteil dann auch greift. Was haltet ihr denn von diesem Urteil und wäre das für euch auch eventuell interessant?

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» Lupenleser » Beiträge: 1124 » Talkpoints: 849,95 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Einerseits habe ich mir gerade gedacht, dass das eigentlich eine ganz gute Entscheidung des Gerichtes ist, gerade in Zeiten in denen der Wohnraum eh so knapp ist und oft händeringend nach Wohnraum gesucht wird. Warum sollte man Wohnungen bewusst leer stehen lassen, während andere Menschen eine Bleibe benötigen. Außerdem entlastet es ja auch die Person finanziell, die berufsbedingt - oder warum auch immer - die Wohnung in diesem Zeitraum nicht nutzen kann.

Andererseits untergräbt das ja schon irgendwie auch ein Stück weit die Entscheidungsgewalt des Vermieters. Muss denn der Vermieter dann jeder Untervermietung zustimmen ohne ein gewisses Mitspracherecht zu haben? Manche Vermieter wählen ihre Mieter mit sehr viel Bedacht aus und haben eine gewisse Vorstellung davon, wer in deren Eigentum wohnen soll bzw. achten sie darauf, dass die Mietparteien zusammenpassen. Ich kann mir schon vorstellen, dass es da zu Diskrepanzen kommen könnte wenn der eigene Mieter dann einfach irgendeinen Untermieter an Land zieht.

Ich kenne dieses Urteil nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass dieses Urteil sich nur auf Fälle bezieht bei denen der Mieter gar keine andere Möglichkeit hat als den Auslandsaufenthalt zu machen um seinen Job nicht zu verlieren. Ich glaube nicht, dass sich dieses Urteil auch auf Privatvergnügen anwenden lässt. Ich glaube, da würde das Mietrecht bzw. das Vermieterrecht ganz schön aus den Wogen geraten.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Für die Vermieter dürfte das Urteil nicht ganz so schön sein, weil sie nicht mehr Verfügungsgewalt darüber haben, wer tatsächlich Nutzer der Wohnung ist. Immerhin gibt es Menschen, die viel unterwegs sind und da sind dann bald die ganzen Wohnungen untervermietet. So etwas meint sicherlich auch Airbnb und so etwas und da kommen ja dann ständig neue Leute. So lange man ab und zu mal in seiner Wohnung sein zu scheint, ist das ja anscheinend in Ordnung.

Für Leute, die nicht permanent immer in ihrer Wohnung sind, ist das natürlich ein tolles Urteil, da sie so die Miete nicht völlig alleine tragen müssen und etwas Entlastung haben, wenn sie mehr als eine Miete zahlen müssen. Wobei das natürlich dann auch fraglich ist, wie viel man dann nehmen kann. Würde man mehr nehmen, wäre das sicherlich auch nicht so rechtens oder?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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