Wer trägt Kosten bei Schließzylinder-Wechsel für Wohnung?

vom 11.08.2020, 20:40 Uhr

Meiner Partnerin ist heute beim Öffnen der Wohnungstüre der Schlüssel im Schloss abgebrochen. Gott sei Dank war ich zu Hause sodass ich die Türe von Innen öffnen konnte.

Wir haben im Anschluss alles Mögliche versucht den Schlüsselrest herauszubekommen, was uns allerdings nicht gelungen ist. Meine Partnerin hatte dann die Idee den Hausmeister-Notruf zu rufen welcher dann gar nicht lange überlegt hat und den Schließzylinder einfach ausgetauscht hat. Zu möglichen Kosten die auf uns zukommen, konnte er uns nichts sagen. Diese würde über die Verwaltung geregelt.

Ich habe nun im Internet nachgelesen aber keine konkreten Infos gefunden. Wir wohnen dort bereits seit 15 Jahren und seitdem benutzen wir auch die betreffenden Schlüssel inkl. der dazugehörigen Schließvorrichtung. Normalerweise war es ja absehbar, dass beides sich früher oder später mal abnutzt.

Denkt ihr es wäre gerechtfertigt wenn meiner Partnerin der Schließzylinder nun in Rechnung gestellt wird, zumal ihr der Schlüssel abgebrochen ist? Oder ist es Aufgabe des Vermieters für die Verschließbarkeit der Wohnung zu sorgen?

» Huibuu » Beiträge: 390 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Warum sollte es Aufgabe des Vermieters sein, für die Verschließbarkeit einer Wohnung zu sorgen, wenn der Mieter den Wohnungsschlüssel abbricht, verliert oder was auch immer. Wer die Musik bestellt, der sollte wohl auch zahlen. Kann ja sein, dass euch die Hausverwaltung oder Wohnungsgesellschaft den Betrag aus Kulanz bezahlt, aber darauf pochen kann man meiner Meinung nach nicht.

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» diskutant » Beiträge: 234 » Talkpoints: 51,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn der Mieter keine Schuld trägt, dann muss der Vermieter das bezahlen. So wie es beschrieben wird, scheint ja keine falsche Benutzung vorzuliegen, es deutet eher auf Materialermüdung hin. Der Vermieter muss beweisen, dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegt.

Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung solcher Dinge verantwortlich. Manchmal gibt es im Mietvertrag eine Regelung über Kleinreparaturen. Bei mir steht zum Beispiel drin, dass ich in den Wohnräumen Reparaturen bis 100 Euro selber zahlen muss.

Das gilt aber für so Dinge wie Wasserhähne oder Toilettenspülung. Für Außenschlösser wird das wohl kaum gelten. Außerdem gibt es kaum Reparaturen, die weniger als 100 Euro kosten, wenn man einen Handwerker bestellt.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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