P-Konto wieder in Girokonto umwandeln
Habt ihr Erfahrungen damit ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) wieder in ein Girokonto umzuwandeln, im Internet gibt es viele Kommentare dazu, angeblich reicht ein Schreiben, aber dann wird wieder darauf hingewiesen, dass man auch von der Bank abgewiesen werden kann, oder diese sich weigern können, stimmt das wirklich?
Ich habe das vor Jahren mal benötigt, aber jetzt eigentlich schon ewig nicht mehr, aber gar nicht darüber nachgedacht. Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus?
Ich habe zwar keine eigenen Erfahrungen damit, aber vielleicht ist dieses
Urteil interessant. Es besagt, wenn ich es richtig verstehe, dass die Banken dazu verpflichtet sind, ein P-Konto, wenn der Kunde den Pfändungsschutz nicht mehr braucht, auf dessen Wunsch wieder in ein normales Konto zurückzuverwandeln.
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