Wann und wie ist ein Schenkungswiderruf möglich?
Normalerweise denkt man ja, dass wenn man etwas geschenkt bekommt, dass einem das jeweilige Geschenk auch uneingeschränkt gehört und fertig. Nun habe ich aber mitbekommen, dass eine Schenkung unter bestimmten Voraussetzungen auch widerrufen werden kann. Habt ihr schon mal so etwas erlebt, dass eine Schenkung widerrufen wurde und wie ist denn so etwas möglich? Ist jede Art einer Schenkung widerrufbar oder nur eine solche, die urkundlich festgehalten ist und einen erheblichen Wert darstellt?
Bei einer urkundlich festgehaltenen Schenkung ist es möglich, diese noch eine gewisse Zeit lang zurückzunehmen. Aber das gilt dann wohl nur für teure Sachen, wie eine Wohnung und dergleichen. Sonst wird man Schenkungen so schnell nicht beim Notar eintragen lassen. Bei anderen Schenkungen weiß ich es nicht, aber da kann ich mir vorstellen, dass schon der Nachweis unter Umständen schwierig ist, was den Widerruf allgemein nicht so leicht macht.
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